… Sie Mieter sind und für die neue Wohnung Ihr Budget nicht mit einer hohen Kautionssumme blockieren möchten.
… Sie planen, eine neue Wohnungseinrichtung zu beschaffen, und dafür das Geld benötigen.
… Sie häufig umziehen und finanziell flexibel bleiben möchten.
… sich Ihr Mietobjekt in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein befindet.
… Sie Eigentümer der Wohnung oder des Hauses sind.
… Sie den Betrag entbehren können, ohne Ihr Erspartes stark zu beanspruchen.
Die Versicherung wird für ein Jahr abgeschlossen. Danach verlängert sie sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
Wenn Sie zum Beispiel in ein Eigenheim umziehen oder aus anderen Gründen keinen Bedarf mehr für eine Mietkautionsversicherung haben, können Sie die Versicherung jederzeit kündigen.
Damit Helvetia die Versicherung auflösen kann, wird eines der folgenden Dokumente benötigt:
Vermieter stehen einer Mietkautionsversicherung sehr positiv gegenüber. Wenn der Vermieter statt eines Belegs über ein eröffnetes Mietzinsdepot eine Bürgschaftsurkunde vom Mieter bekommt, hat er weniger Verwaltungsaufwand. Ausserdem weiss der Vermieter dann, dass Ihre Bonität bereits geprüft wurde.
Die Mietkautionsversicherung kann nicht automatisch auf die neue Wohnung übertragen werden. Sie müssen Ihre jetzige Mietkautionsversicherung kündigen und für das neue Mietobjekt einen neuen Vertrag abschliessen.