Wenn Sie als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf nur noch teilweise oder gar nicht mehr ausüben können, sind Sie zum Teil oder eben ganz erwerbsunfähig. Oft wird dann auch von Invalidität gesprochen, das heisst Sie können gar nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten. Ihr Einkommen fällt teilweise oder ganz weg, da Sie Ihrer gewohnten Arbeit nicht mehr nachgehen können.
Dies gilt aber nicht, wenn Sie beispielsweise arbeitslos werden. In diesem Fall haben Sie zwar momentan keine Arbeit, Sie sind aber grundsätzlich erwerbsfähig. Ihr Arbeitslosengeld ist in diesem Fall Ihr vorübergehendes Ersatzeinkommen bis Sie wieder eine neue Stelle finden.
Ähnliches gilt auch dann, wenn Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aus gesundheitlichen Gründen für eine bestimmte Zeit krankgeschrieben werden. Hier spricht man von einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit. Aufgrund Ihres Arztzeugnisses erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber in dieser Zeit weiter Ihren Lohn, im Rahmen Ihres Arbeitsvertrags.