… Sie kurz vor Ihrer Familienplanung stehen und Ihre gemeinsame Existenz absichern möchten.
… Sie einen signifikanten Beitrag zum Haushaltsbudget leisten.
… Sie Ihren Lebensstandard auch im Ernstfall beibehalten und unabhängig bleiben möchten.
… Sie auch bei Erwerbsunfähigkeit über ausreichend finanzielle Rücklagen zur Sicherung Ihrer Existenz verfügen.
Sie können Ihre Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Pro Jahr können Sie maximal CHF 7'056 in die Säule 3a einzahlen. Der Maximalbetrag für selbstständig Erwerbende ohne Pensionskasse liegt bei CHF 35'280.
Wenn Sie den Maximalbetrag pro Jahr noch nicht ausschöpfen, ist ein Abschluss der Erwerbsunfähigkeitsrente in der Säule 3a sinnvoll.
Ein Abschluss in der Säule 3b ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie den Maximalbeitrag für Ihre Vorsorge in der Säule 3a bereits voll ausschöpfen.
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind – z.B. als Hausfrau, Hausmann, Schüler oder Student – können Sie in der Säule 3b ebenfalls eine Erwerbsunfähigkeitsrente abschliessen.
Die Beiträge können im Rahmen des Pauschalabzugs von den Steuern abgezogen werden.