Coronavirus – Aktuelle Infos
Helvetia hilft Ihnen bei Fragen jederzeit gerne weiter. Aktuelle Informationen finden Sie hier:
Reisen werden oft lange im Voraus gebucht. Zwischen der Buchung und dem Reiseantritt kann viel Zeit vergehen und Unerwartetes passieren: Die Reise kann aus privaten Gründen nicht angetreten werden, Sie bleiben auf der Fahrt mit Ihrem Auto stehen oder werden während den Ferien krank. Mit der Reiseversicherung sind Sie bei all diesen Fällen umfassend abgesichert.
Helvetia bietet für die Reiseversicherung die vier folgenden Assistance-Bausteine, die sich individuell kombinieren lassen:
Versichert sind Annullierungskosten bei nicht oder verspätet angetretenen Reisen. Auch die Kosten für nicht genutzte Eintrittsbillette werden erstattet.
Die Versicherung greift bei:
Versichert sind Transportkosten zum nächstgelegenen Spital, Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie Kosten für die Rückkehr an Ihren Wohnort. Müssen Sie Ihren Aufenthalt verlängern, werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung erstattet (auch für die Begleitperson). Für den nicht beanspruchten Teil des Aufenthaltes erstattet Helvetia Ihnen die Kosten.
Die Versicherung greift bei:
Versichert sind Kosten, die durch den Ausfall eines Motorfahrzeuges in der Schweiz oder in Europa anfallen. Auch Schäden bis CHF 5'000 an gemieteten Fahrzeugen sind versichert. Damit fallen teure Zusatzversicherungen bei der Fahrzeugmiete weg.
Die Versicherung deckt:
Versichert sind Kosten, wenn Ihr E-Bike oder Motorfahrrad ausfällt.
Die Versicherung deckt:
Die Annulierungskosten-Assistance und die Personenassistance gelten im Inland und Ausland weltweit. Die Motorfahrzeugassistance und die Assistance für Elektro-/Motorfahrzeuge gelten in der Schweiz und in Europa.
Ja. Wenn Sie wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht an einer Veranstaltung, einem Kurs oder Seminar teilnehmen können und eine Annullierung nicht möglich ist, übernimmt Helvetia die Kosten des nicht benützten Teils. Dies gilt auch für Dauer- oder Saisonabonnemente, bei denen eine spätere Nutzung nicht möglich ist.
24/7 Hilfeleistung: Helvetia unterstützt Sie 365 Tage im Jahr rund um die Uhr.
48h Schadenzahlung: Helvetia garantiert nach erfolgreicher Forderungsprüfung die Schadenzahlung innerhalb von 48h.
Helvetia bietet ein umfangreiches Serviceangebot an. Dabei kann online für nur CHF 14.– das Komplettpaket dazu gebucht werden. Bei der Kombination mit einer Hausrat, Privathaftpflicht und Rechtsschutzversicherung gelten die Services für alle Produkte und müssen nur einmal abgeschlossen werden.
Prämienbefreiung: Bei einer Erwerbsunfähigkeit werden Sie von der Versicherungsprämie bis zum vereinbarten Vertragsablauf befreit. Sie profitieren jedoch weiterhin vom Versicherungsschutz.
Grobfahrlässigkeitsverzicht: Helvetia verzichtet auf eine Kürzung der Leistung bei grobfahrlässigem Handeln.
Home Assistance: Handwerkerservice, Organisation der Bauleitung, Entfernen von Wespen- Hornissen- und Bienennestern, Sofortmassnahmen bei einem technischen Defekt und die Organisation von einem Wachdienst werden von Helvetia übernommen.
Türöffnungsservice: Wen Sie unerwartet keinen Zutritt zu Ihrem Zuhause haben, organisiert Helvetia einen Handwerker, der den Zugang ermöglicht.
Kartensperrservice: Helvetia übernimmt auf Ihren Wunsch die Sperrung von abhandengekommenen Kredit- und Debitkarten sowie SIM-Karten.
Beratungsrechtsschutz: Die Rechtsberatungen für sämtliche Rechtsstreitigkeiten führt der unabhängige Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz durch.
Psychologische Nachbetreuung: Helvetia übernimmt die Kosten für die psychologische Betreuung durch einen diplomierten Arzt, Psychologen oder Psychiater nach einem versicherten Ereignis.
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