Eine fixe Begrenzung der maximalen Altersrente gibt es nur bei der AHV. Die persönliche AHV-Rente selbst zu berechnen ist schwierig. Es gibt zu viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen. So etwa die tatsächliche Anzahl Beitragsjahre, sämtliche Lohnänderungen, Änderungen des Zivilstands, Kinder und vieles mehr. Deshalb wird die definitive AHV-Rente erst kurz vor der Pensionierung durch die zuständige AHV-Ausgleichskasse berechnet.
Es kann aber sinnvoll sein, alle vier bis fünf Jahre bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse einen Auszug des individuellen Kontos (IK) zu verlangen. Insbesondere bei häufigem Stellenwechsel. Mit dem Auszug können die geleisteten AHV-Beiträge kontrolliert werden und allenfalls fehlende Beitragsjahre rechtzeitig entdeckt und ausgeglichen werden.
Ihre voraussichtliche Altersrente der Pensionskasse entnehmen Sie Ihrem Vorsorgeausweis. Diesen erhalten Sie jährlich von Ihrer Pensionskasse. Darin finden Sie auch den Betrag für einen freiwilligen Einkauf. Damit können Sie Ihre Altersleistungen der Pensionskasse verbessern.