… Sie Ihren Partner finanziell absichern und dessen Lebensstandard erhalten möchten.
… Sie Kinder haben und sicherstellen wollen, dass im Falle Ihres Todes deren Ausbildung finanziert werden kann.
… Sie eine Hypothek besitzen und Sie sicherstellen möchten, dass Ihre Hinterbliebenen das Eigenheim behalten können.
… Sie ein eigenes Geschäft oder einen Geschäftspartner haben, das bzw. der bei Ihrem Tod in finanzielle Not gerät.
… Sie niemandem finanziell verpflichtet sind oder niemanden unterstützen müssen.
… Sie keine Hypothek besitzen oder keine anderen finanziellen Verpflichtungen absichern müssen.
Sie können Ihre Beiträge vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Pro Jahr können Sie maximal CHF 7'056 in die Säule 3a einzahlen. Der Maximalbetrag für selbstständig Erwerbende ohne Pensionskasse liegt bei CHF 35'280.
Wenn Sie den Maximalbetrag pro Jahr noch nicht ausschöpfen, ist ein Abschluss der Todesfallversicherung in der Säule 3a sinnvoll.
Ein Abschluss in der Säule 3b ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie den Maximalbeitrag für Ihre Vorsorge in der Säule 3a bereits voll ausschöpfen.
Die Beiträge können im Rahmen des Pauschalabzugs von den Steuern abgezogen werden.