In der Jugendversicherung können Sie zwischen vier Versicherungssummen für Ihren Hausrat wählen: CHF 10'000.-, 20'000.-, 30'000.-, 40'000.-, 50'000.- oder 60'000.-.
Eine höhere Versicherungssumme kann in der Jugendversicherung nicht gewählt werden, dann muss unser Standard-Produkt Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Es ist sinnvoll eine genaue Aufstellung von Ihrem gesamten Hausrat (Einrichtungsgegenstände, Haushaltmaschinen, Elektronik, Hobby, Freizeit, Reisen, Sport, Sammlungen etc.) zu erstellen. Auf diese Versicherungssumme können Sie 10% für Neuanschaffungen dazurechnen, damit Sie die Versicherungssumme nicht immer sofort anpassen müssen.
In der Jugendversicherung können Sie zwischen folgenden Versicherungssummen auswählen: CHF 10'000.-, 20'000.-, 30'000.-, 40'000.-, 50'000.- oder 60'000.-. Sollte ihre Versicherungssumme höher als CHF 60'000.- sein, muss die Hausratversicherung über das Standard-Produkt abgeschlossen werden.
Ist Ihre Versicherungssumme zu tief, besteht eine Lücke im Versicherungsschutz. Das heisst, bei einem Schaden kann möglicherweise nicht ihr gesamter Hausrat ersetzt werden. Prüfen Sie deshalb regelmässig den Wert Ihres Hausrats, damit Sie immer ausreichend versichert sind. Im Falle eines Elementarschadens wird die Entschädigung entsprechend gekürzt.
Sie können die Jugendversicherung ab dem 14. Geburtstag bis kurz vor Ihrem 25. Geburtstag abschliessen. Ein Abschluss ist möglich, wenn Sie noch bei Ihren Eltern wohnen (die Eltern müssen nicht bei der Helvetia versichert sein) oder wenn Sie bereits ausgezogen sind.
Die Jugendversicherung ist eine Ergänzung zur Elternpolice und als Vorsorgeversicherung gedacht, wenn Sie aus der elterlichen Wohnung ausziehen. Bei einem Auszug denkt man meistens nicht zuerst an die Versicherung. Wenn jedoch bereits eine Police (z. B. für Hausrat und Privathaftpflicht) besteht, sind Sie am neuen Wohnort bereits versichert, auch wenn sie die Adressänderung nicht sofort melden.
In der Jugendversicherung können Sie zudem verschiedene Risiken versichern, die in der Elternpolice nicht gedeckt sind oder nicht versichert wurden. Das wäre dann z. B. die Handy-Versicherung (Diebstahl), eine umfassende Reiseversicherung für alle Reisen während des ganzen Jahres oder die Rückerstattung von Konzert- oder Dauerkarten etc.
Sie können die Jugendversicherung bis spätestens einen Tag vor Ihrem 25. Geburtstag abschliessen. Von dieser attraktiven Prämie profitieren bis zum Ende des 28. Lebensjahres. Somit nutzen Sie den Jugendtarif drei volle Jahre länger!
Sie können Ihre Police auf unsere reguläre Privatkunden-Versicherung umstellen. Mit dieser Versicherung profitieren Sie von umfangreichen Leistungen und bei mehreren Produkten von einem attraktiven Kombinationsrabatt. Oder Sie können Ihren Vertrag auf Ablauf kündigen.
Ja. Mit einem Produkt aus der Jugend-Versicherung profitieren Sie von allen Vorteilen und Leistungen der regulär angebotenen Versicherungen und erhalten zudem noch einen attraktiven Tarif.
Ja. Sie können mit unserem Prämienrechner direkt die gewünschte Versicherung abschliessen. Der Online-Abschluss ist für die wichtigsten Versicherungen im Jugendbereich möglich. Wenn Sie noch zusätzliche Bausteine wünschen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Die Jugendversicherung ist immer eine Einzelversicherung. Daher ist es notwendig, dass Sie und Ihr Freund separat eine Jugendversicherung abschliessen.
Sollten Sie Kinder haben, sind diese mit Ihnen versichert.
Wenn Sie die Möglichkeit haben wollen, den Vertrag jedes Jahr auf den Verfall zu künden, unabhängig von der gewählten Vertragslaufzeit, beträgt der Zuschlag 10% Ihrer Jahresprämie.
In unserer Jugend-Versicherung im Internet bieten wir nur fixe Selbstbehalte an. Wenn Sie sich für andere Selbstbehalte interessieren, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Kundenberater. Mögliche Selbstbehalte im Hausrat oder in der Privathaftpflicht sind Null, CHF 100.- oder CHF 200.-, je nach Deckung.
Generell ist die Kündigung immer bis drei Monate vor Ablauf der Vertragsdauer möglich. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als einem Jahr kann zusätzlich die Option des jährlichen Kündigungsrechtes gegen eine Mehrprämie eingeschlossen werden.
Nein, in der Jugendversicherung besteht kein Versicherungsschutz für verlorene Gegenstände. Ihre Uhr ist versichert, wenn sie zuhause gestohlen wird (Grundversicherung Diebstahl). Auswärts ist sie nur versichert, wenn die Zusatzversicherung «Einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen wurde.
Mit dem Einschluss der Zusatzversicherung «Hausrat all risks» können Sie Ihren Hausrat gegen unvorhergesehene und plötzliche Beschädigung durch äussere Einwirkung mitversichern.
Der Neuwert der Handtasche und deren Inhalt werden übernommen, sofern Sie die Zusatzdeckung «Einfacher Diebstahl auswärts» eingeschlossen haben (ausser Haus und ohne Gewaltanwendung). Für Geldwerte gilt: Bei einem Einbruchdiebstahl oder einer Beraubung mit Gewaltanwendung sind auch Geldwerte bis zu einem Betrag von CHF 5'000.- versichert. Bei einem einfachen Diebstahl besteht kein Schutz von Geldwerten.
Ja, der aufgeführte Selbstbehalt wird pro Ereignis von der Entschädigung abgezogen.
Nein. Schadenfälle haben keinen Einfluss auf die Prämienhöhe innerhalb der Jugendversicherung.
Die Basisversicherung Hausrat sowie die Zusatzdeckungen «einfacher Diebstahl auswärts» und «Hausrat all risks» decken viele Gefahren ab, die mit Ihrem Gerät passieren können.
Ob ein Sturz- oder Displayschaden, ein Wasserschaden oder Gesprächsmissbrauch nach einem Diebstahl: In der Jugendversicherung sind Sie gegen solche Gefahren versichert.
Zur Basisversicherung gehören folgende Bausteine: Hausrat, Privathaftpflicht, Assistance und Rechtsschutz. Sie können noch zahlreiche Zusatzleistungen abschliessen wie z. B. Fremdlenker-Versicherung oder Erwerbsunfähigkeit. Alle Bausteine, auch in der Basisversicherung, sind einzeln oder kombiniert abschliessbar. Sie stellen die von Ihnen gewünschten Leistungen zusammen und schliessen so Ihre ganz persönliche Jugendversicherung ab.
Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich Schäden an Gegenständen in und rund um Ihr Zuhause. Gegenstände, die sich vorübergehend (nicht länger als zwei Jahre) ausserhalb Ihres Zuhauses befinden, sind bei Feuer-, Elementar-, Diebstahl- und Wasserschäden weltweit versichert. Für den einfachen Diebstahl auswärts muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden.
Die Privathaftpflicht, Assistance, Rechtsschutz und die Erwerbsunfähigkeitsrente gelten weltweit. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland erlischt jedoch die gesamte Versicherungspolice nach zwei Jahren oder auf Antrag von Ihnen auch sofort.
Ja. Sollten Streitigkeiten aus Verträgen entstehen, die über das Internet abgeschlossen wurden, sind Sie mit der Rechtsschutzversicherung bis zu einem Betrag von CHF 3'000.- versichert.