Mich interessieren
?
Suche momentan nicht verfügbar, bitte versuchen Sie es später noch einmal.
Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Zum Kontaktformular
Ratgeber Schimmel in der Wohnung

Schimmel in der Wohnung. Was gilt es zu beachten?

Wer Schimmel in der Wohnung entdeckt, hat viele Fragen. Wie ist das passiert? Was ist zu tun, wer haftet und kann man Schimmelbefall vorbeugen?

Wie entsteht Schimmel in der Wohnung?

Schimmel bildet sich überall dort, wo sich feuchte Stellen befinden. Ursache dafür können defekte Wasserleitungen, undichte Fenster oder eine unzureichende Dämmung der Aussenwände sein. Schimmelbildung wird aber auch durch ein feuchtwarmes Klima in der Wohnung begünstigt. Dieses entsteht schnell bei alltäglichen Tätigkeiten, die eine hohe Luftfeuchtigkeit verursachen, beispielsweise beim Duschen, Kochen oder Wäschetrocknen. Wird nun falsch oder unzureichend gelüftet, bietet dies eine ideale Voraussetzung für die Entstehung von Schimmel.

Gut zu wissen

Bei einem Schimmelbefall haben Sie als Mieterin oder Mieter die Pflicht, sofort die Vermieterschaft zu informieren. Denn bei frühzeitiger Erkennung von Schimmel können Sie nicht nur gesundheitliche Schäden vermeiden – auch einer raschen Ausbreitung des Schimmels auf weitere Gegenstände kann dadurch vorgebeugt werden. Fotos, die das Ausmass des Befalls dokumentieren, können in einem solchen Fall sehr hilfreich sein.

Wer haftet bei Schimmel in der Wohnung?

Schimmel in der Mietwohnung ist nicht nur mit gesundheitlichen Belastungen der Bewohnerinnen und Bewohner verbunden. Auch die finanziellen Aufwendungen für die Beseitigung des Pilzbefalls können das Wohnglück trüben. Bereits die Abklärungen durch eine Fachperson können mehrere Tausend Franken betragen. Wer letztendlich für diese Kosten aufkommen muss, hängt vom Verursacherprinzip ab: Wer den Schaden verursacht hat, zahlt.

In der Praxis lässt sich jedoch oftmals nicht zweifelsfrei festlegen, wer für den Schimmel in der Wohnung verantwortlich ist. Meist kann die Schuldfrage nur durch kostspielige Gutachten und Expertisen geklärt werden. In vielen Fällen kommt es daher zu Streitigkeiten zwischen der Mieter- und Vermieterschaft, die nicht selten vor Gericht enden, damit die Rechtslage geklärt werden kann.

Schimmel durch Baumangel

Wurde der Schimmelbefall durch einen Baumangel verursacht, hat die Vermietung für den entstandenen Schaden aufzukommen. Sie als Mieterin oder Mieter haben das Recht, für den Zeitraum, in dem Sie Ihre Wohnung nicht vertragsgemäss nutzen können, eine Mietzinsreduktion zu beantragen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang, indem Sie die Wohnung nicht bewohnen konnten.

Schimmel durch falsches Lüften

Kann eindeutig nachgewiesen werden, dass Sie als Mieterin oder Mieter etwa durch falsches Lüften den Schimmelbefall verursacht haben, sind Sie für die Behebung des Schadens verantwortlich.

Welche Versicherung zahlt bei Schimmel in der Wohnung?

Ist Ihre Vermieterschaft für den Schimmelbefall verantwortlich, haftet sie für den ausgewiesenen Schaden. Ausser dem Ärgernis entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten.

Kann jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass Sie den Schaden verursacht haben, müssen Sie den Schimmelbefall auf eigene Kosten beseitigen lassen. Die Kosten werden in einem solchen Fall nicht durch die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Rechtsschutz. Absicherung bei rechtlichen Streitigkeiten.

Die Frage, wer für den Schimmel in der Wohnung verantwortlich ist, kann schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Mieter- und Vermieterschaft kommen. Weist Ihnen die Vermieterin oder der Vermieter für den Schimmelbefall die Schuld zu, obwohl Sie möglicherweise nicht verantwortlich dafür sind, ist es empfehlenswert, mit dem Rechtsschutz Kontakt aufzunehmen. Der Rechtsschutz berät Sie zu den nächsten Schritten und unterstützt Sie bei Rechtsfragen.

Wie lässt sich Schimmel in der Wohnung vermeiden?

Um die Entstehung von Schimmel in der Wohnung möglichst zu vermeiden, gibt es einige Faustregeln:

Tipp #1

Richtig Lüften

Eine ausreichende Lüftung ist das A und O in der Vorbeugung von Schimmel. Daher raten Expertinnen und Experten tägliches Lüften:

  • Zwei- bis dreimal täglich fünf bis zehn Minuten Querlüften (Durchzug).
  • Beim Lüften die Fenster ganz öffnen. Fenster sollten nicht ständig gekippt sein, da dadurch viel Wärme verloren geht.
  • Je kälter es draussen ist, umso kürzer muss gelüftet werden.
  • Vergessen Sie die Kellerräume nicht.
Tipp #2

Richtig Heizen

Die Wohnungstemperatur spielt bei der Schimmelbildung ebenfalls eine wichtige Rolle. Kalte Raumluft kann weniger Feuchtigkeit aufnehmen, wodurch sich mehr Kondenswasser bildet. Dies ist insbesondere in schlecht gedämmten Gebäuden zu beachten. Wollen Sie die Heizung in bestimmten Räumen, zum Beispiel im Schlafzimmer, herunterdrehen, achten Sie hier besonders, dass die Raumfeuchtigkeit durch richtiges Lüften entweichen kann und schliessen Sie die Türe, damit die feuchtwarme Luft aus den übrigen Räumen nicht eindringt. Eine Mindesttemperatur in den Räumen von ca. 18 Grad Celsius sollte generell nicht unterschritten wird.

Tipp #3

Luftfeuchtigkeit kontrollieren

Besonders viel Feuchtigkeit entsteht durch Wasserdampf in Bad und Küche. Öffnen Sie bei starker Dampfbildung umgehend die Fenster oder benutzen Sie die Abzüge, damit sich der Wasserdampf nicht an den Wänden festsetzen kann. Trocknen Sie Ihre Wäsche nicht in der Wohnung.

Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Wir sind für Sie da.

Termin vereinbaren
Jetzt online buchen
Jetzt Beratungstermin vereinbaren
Error.
Aktuellen Standort verwenden