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Die umweltfreundliche Stromerzeugung mit einer Photovoltaikanlage ist eine perfekte ökologische und ökonomische Investition. Schützen Sie Ihre Anlage mit der Photovoltaikversicherung von Helvetia.
Die Photovoltaikversicherung bietet im Schadenfall einen umfassenden Versicherungsschutz und deckt die grössten Gefahren. Helvetia ersetzt die Kosten für die Wiederherstellung der betroffenen Sachen in den Zustand unmittelbar vor dem Schadenereignis.
Unter die Deckung fällt die gesamte Photovoltaikanlage inkl. Verkabelung und Wechselrichter. Versichert sind unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden (inklusive Ertragsausfall), insbesondere als Folge von:
Betriebsrisiken
Feuerrisiken
Elementarrisiken
Elementar- und Feuerrisiken sind bei Helvetia nur versicherbar, wenn diese nicht über die kantonale Gebäudeversicherung zu versichern sind.
Diebstahlrisiken
Ertragsausfall
Infrastruktur
Zudem deckt die Photovoltaikversicherung die De- und Remontagekosten Ihrer Photovoltaikanlage infolge plötzlich und unvorhergesehen eintretender Schäden am Dach.
Ebenfalls versichert sind Schäden an der durch die Anlage genutzten Fläche, die auf den Betrieb oder den Unterhalt der Photovoltaikanlage zurückzuführen sind.
Versichert ist die Photovoltaikanlage mit den Solar-Modulen, Wechselrichter, Verkabelung, Aufständerung, Monitorsysteme, Schutzeinrichtungen usw. Bei kombinierten Anlagen (Photovoltaik und Sonnenkollektoren) gilt das komplette Kollektorenfeld bis zu den Anschlussleitungen (Vor- und Rücklauf) des Kollektors als mitversichert.
Versicherbar ist auch die Anlagehaftpflicht. Diese Zusatzdeckung versichert Personen- und Sachschäden Dritter. Dies empfiehlt sich vor allem bei Anlagen auf fremden Dächern.
Während der Montagezeit können durch die Bautätigkeiten Personen und Sachen in der Nachbarschaft von Schäden bedroht werden, für welche der Grundeigentümer nach ZGB Art. 679 haftet. Oft sind solche Risiken während der Bau- und Montagezeit in der Privathaftpflichtversicherung des Grundeigentümers nicht gedeckt. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen solcher Schäden schützen.
Teilweise kann/muss das Feuer- und Elementarrisiko bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung versichert werden. Diese Deckung muss direkt bei den Gebäudeversicherungen angefragt werden.
Die Helvetia Photovoltaikversicherung geht in der Deckung aber viel weiter. Betriebsrisiken, Diebstahlrisiken, der Ertragsausfall sowie die De- und Remontage bei Dachschäden sind bei unserer Lösung zusätzlich versichert. Zudem zahlen wir auch gedeckte Ereignisse bei Feuer- und Elemetarrisiken, falls die Gebäudeversicherung den Schaden ablehnt.
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Die Photovoltaikanlage muss in der Schweiz oder in Liechtenstein liegen. Zudem muss sie dem Stand der Technik (z. B. Hagelwiderstandsklasse, Blitzschutz usw.) zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme entsprechen.
Die kantonale Gebäudeversicherung sichert Hausbesitzer im Falle von Feuer-, Wasser- oder Elementarschäden (z. B. Überschwemmung, Sturm oder Hagel) ab. Teilweise kann/muss das Feuer- und Elementarrisiko für Photovoltaikanlagen bei der jeweiligen kantonalen Gebäudeversicherung versichert werden. Diese Deckung muss direkt bei den Gebäudeversicherungen angefragt werden.
Die Helvetia Photovoltaikversicherung geht in der Deckung aber viel weiter. Betriebsrisiken, Diebstahlrisiken, der Ertragsausfall, Schäden an der genutzten Fläche sowie die De- und Remontage bei Dachschäden sind bei unserer Lösung zusätzlich versichert. Zudem übernehmen wir den Ertragsausfall auch dann, wenn ein Feuer- oder Elementarereignis geschieht, welches über die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt ist.
Ja. Der Selbstbehalt beträgt standardmässig CHF 250. Bei grösseren Anlagen oder auf besonderen Wunsch ist ein höherer Selbstbehalt möglich.