Grundsätzlich gilt die vertraglich vereinbarte Laufzeit, welche in der Versicherungspolice festgehalten ist. Auf dieses Datum hin, können Sie Ihre Autoversicherung kündigen. Versäumen Sie es Ihren Vertrag auf diesen Zeitpunkt zu kündigen, verlängert sich der Vertrag in den meisten Fällen um ein weiteres Jahr.
Sie können entweder ordentlich auf das Vertragsende hin kündigen oder auf das Ende eines Vertragsjahres, wenn ein jährliches Kündigungsrecht vereinbart wurde.
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist der Autoversicherung drei Monate. Sie kann jedoch in Ihrem Vertrag auch anders ausgestaltet sein. Schauen Sie deshalb auf jeden Fall die Kündigungsfrist in Ihrer Versicherungspolice oder in den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Versicherung nach. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist bei der Gesellschaft eingehen. Das Datum des Poststempels am letztmöglichen Tag genügt nicht für eine fristgerechte Kündigung.
Üblicherweise werden Kündigungen per Einschreiben verschickt. In jedem Fall muss sie schriftlich erfolgen. Nutzen Sie diese Vorlage für eine unkomplizierte Kündigung. Lassen Sie sich das Kündigungsschreiben schriftlich bestätigen, um sicher zu sein, dass Ihre Kündigung von der Versicherung erhalten sowie akzeptiert wurde.
Neben dem regulären Vertragsablauf gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Autoversicherung zu wechseln.
Wechseln Sie das Fahrzeug, haben Sie die Möglichkeit, einen anderen Versicherungsanbieter zu wählen. Die Prämie wird anteilsmässig zurückerstattet.
Die Haftpflichtversicherung geht auf den neuen Halter über. Der neue Halter kann innert 14 Tagen nach dem Wechsel den Vertrag kündigen.
Erhöht Ihre Autoversicherung die Prämien auf das nächste Jahr, ergibt sich ebenfalls eine Gelegenheit für einen Wechsel. Die Kündigung der Autoversicherung muss spätestens am letzten Tag des laufenden Versicherungsjahres beim Versicherer eintreffen.
Auch nach einem Schadenfall kann der Halter die Autoversicherung wechseln. Aber nur, wenn die Versicherung eine Zahlung für den Schaden auslöst. Die Kündigung muss dabei spätestens bei der Auszahlung ausgesprochen werden. Die vorausbezahlte Jahresprämie erhalten Sie anteilmässig zurück, wenn der Vertrag länger als ein Jahr besteht und es sich nicht um einen Totalschaden handelt.