2. Juli 2019, Text: Eleonora Scardanzan, Foto: Getty Images
Ein Schuss, ein Schrei und das Fenster ist entzwei: Die Kinder haben beim Fussballspielen den Ball zu hoch gekickt und schon ist es passiert – die Fensterscheibe liegt in tausend Scherben. So vielfältig die Glasgegenstände im und am Haus, so zahlreich sind auch die potentiellen Schadensursachen. Das hat Einfluss auf die Versicherung.
Versicherungstechnisch wird zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung unterschieden. Zur ersten Kategorie gehört das Glas am Bau sprich Fenster, Glasfronten aber auch Lavabos, das Ceranfeld vom Herd oder die WC-Schüssel. Ein Glasbruch ist von der Gebäudeversicherung gedeckt, sofern er durch Feuer, Elementarereignisse (zum Beispiel Sturm), Flüssigkeiten oder Gas entsteht. Ist man Mieter und zugleich Verursacher eines Bruchs an der Gebäudeverglasung, also zum Beispiel, wenn man mit dem Fussball das Fenster der Mietwohnung beschädigt, kommt die Privathaftpflicht für den Schaden auf.
Die Mobiliarverglasung umfasst indes Glas «im Haus» also Möbelstücke wie Tischplatten, Vitrinen oder Spiegel. Glasbruch am eigenen Mobiliar wird von der Hausratversicherung übernommen, sofern er durch die oben genannten Gründe verursacht wird. Nicht zur Mobiliarverglasung zählen Gegenstände wie Brillen, Geschirr, Glasdekoration, Lampen oder Bildschirme. Spezielle Regeln gelten beim Handy.
Geht ein Aquarium zu Bruch, kommen unterschiedliche Versicherungen zum Zug. Der Wasserschaden kann oft beträchtlich sein. Bei Mietern deckt die Haftpflichtversicherung Schäden am Gebäude, bei Eigentümern übernimmt das die Gebäudeversicherung. Schäden an Teppich und Mobiliar trägt die Hausratversicherung. Schaffen Sie sich ein Aquarium an, lohnt sich auf jeden Fall der Anruf bei der Versicherung, damit wirklich alle allfälligen Schäden gedeckt sind.