1. Juli 2021, Text: Mirjam Arnold, Foto: Helvetia
Wer Kunst besitzt, tut gut daran, diese zu versichern. Das gilt nicht nur für Museen oder Galerien, sondern auch für vermögende Privatpersonen mit einer Kunstsammlung.
Helvetia zeichnet sich durch hohe Fachkompetenz und Zuverlässigkeit aus, was in Kunstkreisen bekannt ist. Einige der Underwriter von Helvetia sind Kunsthistoriker, und alle im Team verfügen über langjährige Erfahrungen im Bereich Kunstversicherungen. Untermauert wird dieses Fachwissen mit der eigenen Kunstsammlung von Helvetia, die über 1800 Werke von rund 400 Schweizer Kunstschaffenden umfasst. Darunter befinden sich grösstenteils Gemälde, Zeichnungen und Fotografien, aber auch Skulpturen. Helvetia versteht die Pflege der Sammlung und den Kauf von neuen Werken als wichtigen Beitrag zur Erhaltung des Schweizer Kunstschaffens.
Von der Erfahrung der Mitarbeitenden profitieren die Kundinnen und Kunden von Helvetia: Dies beginnt bei der professionellen Unterstützung bei der Bewertung von Kunstgegenständen, welche eine Privatperson, ein Museum, eine Stiftung oder eine Galerie versichern möchte. Die Spezialisten klären Sicherheitsfragen und beraten in Bezug auf Schutz vor Einbruch und Diebstahl. Sie geben Tipps, wo ein Gemälde fachmännisch restauriert werden kann oder worauf bei der Konservierung geachtet werden muss. Ausserdem erteilen sie Ratschläge zur sorgfältigen Verpackung und zum professionellen Transport.
Um den Wert eines Kunstgegenstandes und somit die Prämien zu evaluieren, besuchen die Kunstsachverständigen von Helvetia die Kundinnen und Kunden und begutachten die zu versichernden Werke. Sind keine Kaufbelege vorhanden, weil es sich um ein Erbstück handelt, so unterstützen sie bei der Recherche nach ähnlichen Werken und erkundigen sich bei Galerien und Auktionshäusern über den möglichen Wert. Am Schluss wird eine Plausibilitätserklärung erstellt, die besagt, in welchem Preisrahmen sich das Werk befindet. Dieser bildet wiederum die Basis für die Prämienberechnung. Im Teilschadenfall lässt der Besitzer das Kunstobjekt restaurieren. Falls nach der Restaurierung ein Minderwert bleibt, kommt Helvetia für diesen auf.
Was nicht ersetzt werden kann, sind die Emotionen, die mit einem Kunstwerk verbunden werden. Ein Restrisiko, das keine Versicherungsgesellschaft abdecken kann, das aber vielleicht gerade deshalb den Reiz des Kunstsammelns ausmacht.