Das Rollbrett eines Kindes prallt beim Spielen ins parkierte Auto des Nachbarn. In der Mietwohnung hat die Katze die Tapete zerkratzt, oder eine Fahrradlenkerin fährt aus Versehen einen Fussgänger, einen jungen Familienvater, an. In den meisten dieser Fälle werden die Geschädigten die Verursacher zur Rechenschaft ziehen. Die finanziellen Folgen können dabei sehr unterschiedlich ausfallen. Die Tapete ist bezahlbar. Doch verletzt sich der Fussgänger ernsthaft und trägt bleibende Schäden davon, können die finanziellen Forderungen in die Millionen gehen. Schliesslich müsste ihm unter Umständen ein lebenslänglicher Erwerbsausfall vergütet werden.
In solchen Fällen kommt die Privathaftpflichtversicherung der Schadenverursacher zum Zug. Sie vergütet die Schäden im Rahmen der vereinbarten Summe. In der Regel beträgt sie fünf oder zehn Millionen Franken, was keineswegs zu hoch gegriffen ist, wie das Beispiel des Fussgängers zeigt. Die Versicherung bietet aber noch einen anderen Schutz, der vielen nicht bekannt ist. Sie prüft, ob die Forderung gegenüber der versicherten Person überhaupt gerechtfertigt ist. Trifft dies nicht zu, bietet sie dem Kunden, der Kundin, Rechtsschutz zur Abwehr des ungerechtfertigten Anspruchs. So wird die Versicherung beim Schulkind etwa prüfen, ob dieses überhaupt urteilsfähig war und die Folgen seines Tuns abschätzen konnte. Oder bei der Katze ist zu beurteilen, inwiefern die Aufsicht zumutbar war.
Damit die Haftpflichtversicherung für einen Schaden aufkommt, muss sodann ein versichertes Ereignis vorliegen. Versichert ist ein Ereignis dann, wenn es plötzlich und unvorhergesehen eintrifft. Reine Abnützung durch den Gebrauch, etwa einer Mietwohnung, gehört nicht dazu. Vergütet werden jeweils der Zeitwert einer Sache und nicht der Neuwert.
Mit Zusatzbausteinen kann der Versicherungsschutz je nach Bedarf über den gesetzlichen Haftpflichtschutz hinaus erweitert werden. Eine häufige Zusatzversicherung ist etwa das gelegentliche Fahren fremder Fahrzeuge. Bei Helvetia wird zudem eine sogenannte Wunschhaftung ermöglicht. So wird die Haftpflichtleistung beispielsweise erbracht, wenn die Eltern für die Delle im Auto eigentlich nicht haften müssten, aber dadurch der Nachbarschaftsfrieden gewahrt werden kann.
Versicherungsschutz geniessen übrigens alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen und auch die üblichen Haustiere wie Hund oder Katze. Mitversichert sind auch Kinder, die als Wochenaufenthalter in einer WG leben.
Gerade für Wohnungsmieten ist eine Haftpflichtversicherung oft eine Voraussetzung. Auch in vielen anderen Bereichen geht es heute nicht mehr ohne, etwa wenn die Kinder in die Krippe gehen oder ein Zügelauto gemietet wird. Obwohl nicht obligatorisch ist dieser Versicherungsschutz daher im täglichen Leben unerlässlich.
In der Sendung «Geld» bzw. «Experten Tipp» geben Expertinnen und Experten von Helvetia Auskunft rund um die Privathaftpflichtversicherung: