29. November 2016, Text: Joël Fischer, Foto: iStockphoto.com
Eine Versicherte von Coop Rechtsschutz meldete, dass ihrem Coiffeur die gewünschte Dauerwelle völlig missraten sei. Obwohl sie eine langjährige Kundin war, blockte die Geschäftsführung des Coiffeursalons ihre darauffolgende Reklamation ab und lehnte jegliche Haftung ab.
Rechtlich gesehen sind Verträge mit Coiffeuren als Werkverträge zu qualifizieren (Art. 363ff OR). Der Coiffeur schuldet also im Gegensatz zum Auftrag nicht nur ein sorgfältiges Tätigwerden, sondern auch den sogenannten Erfolg. Im vorliegenden Fall ist dies die Frisur, wie sie konkret vereinbart wurde. Da bei Farbbehandlungen und Dauerwellen mit Chemikalien gearbeitet wird, kann es bei falscher Anwendung zu Schädigungen der Haare oder der Kopfhaut kommen. Ein solcher Vorfall, aber auch eine «verschnittene» Frisur, kann Anlass sein, dass Betroffene wie die besagte Coop-Rechtsschutz-Kundin rechtliche Ansprüche gegen ihren Coiffeur durchsetzen wollen.
Gemäss Artikel 8 ZGB muss derjenige, der Ansprüche geltend machen will, diese beweisen können. Dies ist vor allem problematisch bei Fällen, in welchen es um einen nicht wunschgemässen Haarschnitt geht, bei dem das Haar aber nicht nachhaltig geschädigt wurde. Im Nachhinein kann der Beweis häufig nicht erbracht werden, da im Normalfall alles mündlich vereinbart wird. Viele Ansprüche scheitern deshalb bereits daran.
Juristen sind aber mit ihrem «Haar-Latein» auch schnell am Ende, wenn es um Verletzungen der Kopfhaut oder Schädigungen der Haarstruktur geht. Der Beizug von Experten ist fast unumgänglich. So auch im vorliegenden Fall. Coop Rechtsschutz liess bei einem unabhängigen Experten eine Begutachtung der Haare durchführen. Dieser bestätigte schriftlich: «Die Dauerwelle wurde nicht fachgerecht ausgeführt.» Die Behandlung sei falsch gewesen und hätte korrigiert werden müssen. Dank diesem Expertenbericht gelang eine aussergerichtliche Einigung: Die betroffene Kundin erhielt vom Coiffeur die Kosten für die missratene Dauerwelle zurückerstattet und bekommt eine neue Dauerwellenbehandlung. Einen neuen Coiffeur wird sie sich aber wohl trotzdem suchen…
Joël Fischer ist seit 2015 bei der Coop Rechtsschutz tätig. Nach dem Einstieg als juristischer Praktikant ist er seit Anfang 2016 Jurist im Rechtsdient der Coop Rechtsschutz. Zu seinen Haupttätigkeitsgebieten gehören strassenverkehrsrechtliche Angelegenheiten sowie Fälle aus dem allgemeinen Vertragsrecht.