Die vielen Rückmeldungen zu meiner letzten Kolumne über die anstehende AHV-Revision haben mich sehr gefreut – die positiven wie auch die kritischen. Mit meinen Beiträgen möchte ich zu einer Diskussion über die dringenden Themen aus Sicht von Helvetia Versicherungen anregen. Die Reform der Altersvorsorgen ist mir seit Jahren ein zentrales Anliegen. Dabei geht es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt, um eine generationen-übergreifende Lösung. Unsere Kinder und Enkel sollen dereinst eine ebenso gesicherte Vorsorge haben wie wir.
Je länger wir mit Reformen zuwarten, umso teurer wird die Rechnung ausfallen und umso kleiner wird der Spielraum für Verbesserungen. Wider besseres Wissen vorgebrachte Argumente gegen die AHV-Revision rund um flächendeckende Benachteiligungen von Frauen oder untragbare Rentenkürzungen sind verantwortungslos. Ohne ersten Schritt bei der AHV würde wohl auch eine Revision der rechtlichen Rahmenbedingungen in der zweiten Säule politisch blockiert bleiben. Das spielt jenen Kreisen in die Hände, welche die berufliche Vorsorge schwächen oder gleich ganz abschaffen möchten, um die erste Säule auszubauen.
Sie blenden dabei gerne aus, dass die Pensionskassen nebst der Altersvorsorge auch mit der Risikovorsorge bei Tod und Invalidität eine unverzichtbare soziale Absicherung bieten. Die Leistungen reichen oft weit über jene der ersten Säule hinaus und können flexibel auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen und ihrer Belegschaft hin ausgestaltet werden. Bei den meisten Pensionskassen und Sammelstiftungen ist beispielsweise die Höhe der Leistungen vom versicherten Lohn abhängig und sichert so den gewohnten Lebensstandard, unabhängig von allfälligen Beitragslücken. Hinterlassenenleistungen werden im Unterschied zu AHV/IV nicht nur an traditionelle Familien ausgerichtet, sondern in vielen Fällen auch an Konkubinatspartner:innen, und bieten so eine wichtige Absicherung von Patchwork-Familien oder unverheirateten Paaren. Im Dialog zwischen Angestellten und ihren Arbeitgebern können in der beruflichen Vorsorge verschiedene Parameter unternehmensspezifisch festgelegt werden, sei es bei der Art und der Höhe der Leistungen, sei es bei der Absicherung von Teilzeitbeschäftigten oder bei einer höheren Beteiligung der Arbeitgeber an den Beiträgen. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann dies ein nicht zu unterschätzender Vorteil sein, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewinnen und halten zu können.
Diese einmalige, soziale Errungenschaft sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Nur mit einem ersten Schritt zur Reform der ersten Säule wird indes der Weg frei, auch die zweite Säule mit den notwenigen Reformschritten langfristig zu sichern und dem Wandel in der Gesellschaft und der Arbeitswelt Rechnung zu tragen.