Die Möglichkeit zum Kapitalbezug wird auch gerne genutzt, um die Hypothek abzubezahlen. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass eine spätere Aufstockung, zum Beispiel für Umbau oder Renovation, mit zunehmendem Alter nur noch eingeschränkt möglich wird. Zudem schränkt eine solche Amortisation das frei verfügbare Vermögen ein. Eine zusätzliche Rückzahlung ist daher nur bei tendenziell höheren Hypothekarzinsen in Betracht zu ziehen. Fällt der Hypothekarzins aber unter den steuerbaren Nettoeigenmietwert, muss die Differenz als Einkommen versteuert werden.