Ende jeden Jahres fordern wie Sie auf, uns die Löhne zu melden. Sind die versicherten Personen und deren Löhne im nächsten Jahr unverändert, können Sie dies in Ihrer Lohnmeldung entsprechend bestätigen.
Wenn es Veränderungen gibt, prüfen Sie bitte, ob Sie alle Personen aufgeführt haben, die in Ihrem Vertrag versichert werden sollen. Melden Sie uns Ein- und Austritte separat.
Geben Sie für jede versicherte Person bitte alle voraussichtlichen Lohnteile an, die AHV-beitragspflichtig sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Teuerungszulagen, Gratifikationen, 13. Monatslohn usw. Wurden bei ausserobligatorischen Verträgen anderslautende Lohnangaben vereinbart? Geben Sie diese Werte bitte auch mit an.
Für Teilzeitbeschäftigte geben Sie bitte den voraussichtlichen AHV-beitragspflichtigen Jahreslohn auf der Basis des effektiven Beschäftigungsgrads an.
Bitte beachten Sie, dass Personen nicht versichert sein dürfen, sofern sie bereits anderweitig für eine hauptberufliche Tätigkeit obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.
Sollten Sie uns die Lohnmeldung nicht bis ca. Ende Februar gemeldet haben, wird ihr Vertrag zwangsverarbeitet. Hierdurch können Ihnen Kosten anfallen.