Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) kombiniert den Vorteil der Haftungsbeschränkung mit einem vergleichsweise niedrigen Mindestkapital und strukturiertem Aufbau. Sie eignet sich besonders für KMU, Start-ups und Einzelpersonen, die eine rechtlich robuste und gleichzeitig praktikable Unternehmensform suchen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie der Gründungsprozess Schritt für Schritt funktioniert und welche finanziellen sowie organisatorischen Aspekte Sie einplanen sollten.
Gründung einer GmbH ist aufwändiger als diejenige einer Einzelfirma und erfordert fixes Kapital. Der Kapitalbedarf für den Start ist allerdings deutlich geringer als beim Gründen einer Aktiengesellschaft (AG). Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen setzen gerne auf diese Rechtsform. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen übersichtlichen Einblick in den Gründungsablauf und darüber, was Sie dabei alles tun müssen.
Mit dieser Checkliste (PDF, 77 KB) denken Sie bei der Gründung Ihrer GmbH bestimmt an alles.
Wenn Sie sich für die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung entschieden haben, müssen Sie – im Unterschied zur Einzelfirma – zahlreiche Vorarbeiten leisten. Wenn Sie gut vorbereitet sind, dauert die eigentliche Gründung nicht mehr als ein paar Tage.
Folgende Schritte müssen Sie beachten:
Die Kosten für die GmbH-Gründung sind vor allem davon abhängig, wie viel externe Leistungen (z. B. beim Treuhänder und Notar) Sie dafür beanspruchen. Die günstigsten Angebote für Beratung und Gründung liegen bei rund 500 Franken. Realistisch sind Kosten zwischen 2'000 Franken und 5’000 Franken. Dazu kommen Gebühren für den Eintrag im Handelsregister (ab 600 Franken) und die Beglaubigung der Unterschriften. Damit Sie eine GmbH gründen können, müssen Sie zusätzlich zwingend ein Grundkapital von mindestens 20'000 Franken einschiessen, was deutlich weniger ist als bei einer AG. Wie viel die Gründung einer GmbH oder eines Einzelunternehmens im Vergleich kostet, finden Sie in einer übersichtlichen Tabelle in unserem Artikel «Was kostet eine Firmengründung in der Schweiz?».
Das Grundkapital beträgt mindestens 20'000 Franken und ist in Stammanteile mit einem Nennwert von mindestens 100 Franken eingeteilt. Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter muss mit mindestens einem Stammanteil am Stammkapital beteiligt sein. Dieses kann in bar oder in Form von Sachwerten eingebracht werden. Für die Bareinlage müssen Sie bei einer Schweizer Bank Ihrer Wahl ein Sperrkonto eröffnen. Sie bekommen dafür eine Bescheinigung, die Sie zur Gründung benötigen. Sobald der Handelsregisterauszug vorliegt, wird die Bareinlage freigegeben. Bei einer Sacheinlage benötigen Sie einen Revisor, der den Wert der Sacheinlage (etwa ein bestehendes Geschäft oder ein Fahrzeug) prüft.
Zum Stammkapital kommen Gründungskosten von 2'000 Franken oder mehr hinzu. Sie brauchen also Eigenmittel in der Höhe von deutlich über 20'000 Franken. Da es meist einige Wochen oder gar Monate dauert, bis die ersten Kundenzahlungen auf Ihrem Geschäftskonto eintreffen, sollten Sie die Startup-Phase unbedingt ehrlich budgetieren. Das zeigt Ihnen, wie viel Geld Sie wirklich brauchen, bis das Geschäft läuft.
Bei der Wahl des Namens für Ihr Unternehmen sind Sie frei. Einzige Vorschrift: Sie müssen den Firmennamen um den Zusatz «GmbH» ergänzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie effizient zum richtigen Namen kommen. Mehr dazu in unserem Artikel «Firmennamen finden».
Um firmen- und markenrechtliche Probleme zu vermeiden, prüfen Sie die Verfügbarkeit Ihres Firmennamens am besten im Zentralen Firmenindex des Bundes. Prüfen Sie auch die Verfügbarkeit der Webdomain. Wenn die .ch-Domain bereits besetzt ist, zeigt Ihnen domains.ch andere Möglichkeiten auf.
Dem eigenen Unternehmen einen Namen zu geben, fällt oft schwer, ist aber sehr wichtig. Hier kann sich daher eine Beratung durch eine externe Fachperson durchaus lohnen.
Für die Rechtsform der GmbH brauchen Sie mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer. Sie können allerdings beide Funktionen gleichzeitig ausüben. Es genügt also schon eine einzige Person für die Gründung einer GmbH.
Zwei Regeln sind jedoch zu beachten:
Bei mehreren Gesellschafter/innen gilt, dass alle Inhaber/innen Managementfunktionen wahrnehmen und Entscheidungen über Angelegenheiten treffen, die nicht in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ einer GmbH.
Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen von einem Notariat öffentlich beurkundet werden. Wenn Sie alle Dokumente haben, können Sie einen Termin für die notarielle Beurkundung vereinbaren. Der Notar oder die Notarin wird die Gründungsversammlung abhalten und die öffentliche Beurkundung vornehmen. Damit das Notariat die Gründungsurkunde vorbereiten kann, sollten Sie dieses frühzeitig orientieren und mit den erforderlichen Informationen und Unterlagen beliefern. Notariate prüfen im Vorfeld auf Wunsch Ihre Dokumente. Diese Prüfung ist kostenpflichtig.
💡 Gut zu wissen
Beim Gründungstermin müssen alle Gründungsmitglieder anwesend sein und sich mit amtlichen Dokumenten (Pass) ausweisen. Bei Terminschwierigkeiten können sich Gesellschafter/innen durch andere Gesellschafter/innen vertreten lassen. Sie brauchen dafür eine Gründungsvollmacht der verhinderten Person.
Der Eintrag im Handelsregister ist für eine GmbH obligatorisch. Die Gesellschafter, die identisch sind mit den Eigentümern oder Eigentümerinnen des Stammkapitals, werden mit Namen im Handelsregister eingetragen. Dafür müssen Sie dem Handelsregisteramt die Gründungsurkunde mit der unterschriebenen Anmeldung und den Belegen zur Anmeldung zukommen lassen. Was Sie dabei sonst noch beachten müssen, erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag «Handelsregistereintrag: Was ist beim Eintrag zu beachten?».
Das Handelsregister liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Im Zentralen Firmenindex des Bundes sind die Kontaktdaten aller kantonalen Handelsregisterämter übersichtlich aufgelistet. Normalerweise dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Eintrag im Handelsregister publiziert wird. Die Eintragung wird im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert. Die Kosten des Handelsregistereintrags liegen bei rund 600 Franken.
Nach der Eintragung im Handelsregister erhalten Sie in der Regel von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse ein Anmeldeformular. Damit melden Sie sich und Ihr Unternehmen für die Sozialversicherungsbeiträge an: Neben AHV, IV, und EO gehört dazu auch die Arbeitslosenversicherung (ALV).
Ebenfalls obligatorisch für alle Angestellten der GmbH sind die Pensionskasse (2. Säule) und die Unfallversicherung (Betriebs- und Nichtbetriebsunfall). Es gibt Ausnahmen zu dieser Pflicht. Um Ihren Versicherungs- und Vorsorgebedarf zu klären, ziehen Sie am besten Fachleute bei. Deren Beratung ist in vielen Fällen gratis.
💡 Gut zu wissen
Gesellschafter/innen, die in der GmbH arbeiten, werden als Arbeitnehmende betrachtet. Sie müssen daher wie andere Mitarbeitende Beiträge an die Sozialversicherungen, die Pensionskasse und die obligatorische Unfallversicherung bezahlen.
Eine GmbH ist in der Regel erst ab einem Umsatz von 100’000 Franken obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig. Ob Sie der Mehrwertsteuerpflicht unterstellt sind, finden Sie am einfachsten auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung heraus. Dort können Sie sich auch anmelden, wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind.
| Vorteile | Nachteile |
| Im Vergleich zur AG geringes Mindestkapital von 20'000 Franken | Doppelbesteuerung: Kapital und Ertrag der GmbH, Einkommen und Vermögen der Gesellschafter |
| Haftung: beschränkt auf das einbezahlte Stammkapital, keine persönliche Haftung mit eigenem Vermögen | Buchführungspflicht (doppelte Buchhaltung) |
| Grosse Freiheiten beim Firmennamen, nur Zusatz «GmbH» obligatorisch | Höherer Verwaltungsaufwand als bei Einzelfirma aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen |
| Eine Person genügt für die Gründung; aber: mehrere Gesellschafter/innen möglich | Revisionsstelle zur Überprüfung der Jahresrechnung ab zehn Vollzeitangestellten |
| Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Stammeinlagen sind steuerfrei | Keine Anonymität für Gesellschafter/innen |
| Einfache Umwandlung in eine AG ohne Liquidation möglich | Kein Recht der Geschäftsführenden auf Arbeitslosenentschädigung |