Das Angebot ist nach dem entsprechenden Verordnungsartikel BVV2 1e benannt. Mit dieser Vorsorgelösung können Gehälter in einer bestimmten, gesetzlich definierten Lohnbandbreite versichert werden. Das Angebot trägt der Nachfrage zur individuellen Mitbestimmung bei den Anlagen in der beruflichen Vorsorge Rechnung.