Mit der Vollversicherung erhalten Unternehmen eine sichere Personalvorsorge für ihre Mitarbeitenden. Helvetia ist eine der wenigen Anbieterinnen von Vorsorgelösungen, bei denen Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Rentenbezüger:innen keine Risiken tragen. Denn die Risiken der Anlagemärkte bei einer Vollversicherung trägt Helvetia. Eine Unterdeckung und somit Sanierungsbeiträge sind ausgeschlossen.
Die Vollversicherung eignet sich daher für alle Unternehmen, die keine eigene Pensionskasse führen und an einer sicheren und professionell verwalteten Pensionskasse interessiert sind.
Mit dieser Vorsorgelösung müssen Sie sich keine Sorgen um die Sicherheit der Vorsorgegelder machen und können sich um Ihr Unternehmen kümmern – gerade auch in schwierigeren Zeiten, wenn es Ihre volle Aufmerksamkeit fordert. Selbstständigerwerbende können sich zudem freiwillig der Versicherung ihrer Mitarbeitenden anschliessen.
Die Vorsorgegelder der Versicherten werden von Helvetia angelegt. Nebst den Risiken Tod und Invalidität sind auch die Anlagerisiken und das Langleberisiko durch einen Versicherungsvertrag abgedeckt. Die Versicherung garantiert der Pensionskasse damit unter anderem den Werterhalt der Altersguthaben, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung und die lebenslängliche Ausrichtung der laufenden
Alters- und Hinterlassenenrenten – und dies unabhängig von der Entwicklung der Finanzmärkte.
Die Steuerung der von Helvetia in eigener Regie verwalteten Investitionen beruht auf zwei strategischen Zielen. Das ist erstens die systematische Integration von ESG-Kriterien bei den Assetklassen und zweitens eine Übereinstimmung mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens.
Die Basisvorsorge, die den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge gemäss BVG abdeckt, kann beliebig und je nach Bedarf des Unternehmens und seiner Mitarbeitenden ausgebaut werden. Zusatzleistungen ohne Mehraufwand sind bei Helvetia eingeschlossen. Bei der Leistungsgestaltung erhalten Sie grossen Spielraum.
Neben der persönlichen Beratung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden durch unsere Spezialistinnen und Spezialisten stehen nützliche Tools zur Information und für die Administration rund um Ihre Personalvorsorge zur Verfügung. Helvetia ist Vorreiterin in der Digitalisierung der Administration für die Pensionskasse. Die Arbeit wird dadurch stark reduziert und einfacher.
Allgemeine Reglementsbestimmungen |
Zusatzbestimmungen – Branchenspezifische Vorruhestandslösung |
Zusatzbestimmungen – Weiterversicherung Art. 47a BVG |
Teilliquidationsreglement |
Muster Anschlussvertrag (inkl. Stiftungsurkunde, Kostenreglement, Organisationsreglement, Wahlreglement) |