Liebe Frau W.
Sie haben Ihre Lebensversicherungs-Police der Säule 3b erst im Jahr 2013 abgeschlossen. Die Police weist deshalb noch keinen Rückkaufswert auf. Darum müssen Sie bei der Steuererklärung noch nichts angeben. Erst wenn ein Rückkaufswert entsteht, üblicherweise nach drei Jahren, erhalten Sie von Helvetia einen Auszug, damit Sie den Rückkaufswert auf Ihrer Steuererklärung deklarieren können.
Der vorhandene Wert einer Säule 3a muss nicht im Vermögen deklariert werden, da keine Vermögenssteuer fällig wird. Erst bei der Auszahlung wird die Vorsorge der Säule 3a zu einem reduzierten Satz besteuert.