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Vorsorgen

Lebens­versiche­rung: Wie angeben in der Steuer­erklärung?

Im letzten Jahr habe ich eine Lebensversicherung abgeschlossen. Die Versteuerung des Depots ist mir klar, denn ich habe eine Abrechnung erhalten. Muss ich aber noch einen Rückkaufswert oder sonst einen Betrag bei der Steuerdeklaration angeben?
Gefragt von Cornelia W., Luzern 07.03.2014

Reto Kleiner, Leiter Key Account Management, Private Vorsorge, Helvetia Versicherungen
Basel 13.03.2014

Liebe Frau W.

Sie haben Ihre Lebensversicherungs-Police der Säule 3b erst im Jahr 2013 abgeschlossen. Die Police weist deshalb noch keinen Rückkaufswert auf. Darum müssen Sie bei der Steuererklärung noch nichts angeben. Erst wenn ein Rückkaufswert entsteht, üblicherweise nach drei Jahren, erhalten Sie von Helvetia einen Auszug, damit Sie den Rückkaufswert auf Ihrer Steuererklärung deklarieren können.

Der vorhandene Wert einer Säule 3a muss nicht im Vermögen deklariert werden, da keine Vermögenssteuer fällig wird. Erst bei der Auszahlung wird die Vorsorge der Säule 3a zu einem reduzierten Satz besteuert.