Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf drei Säulen: der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV), der beruflichen Vorsorge (BVG) oder umgangssprachlich den Pensionskassen sowie der freiwilligen Selbstvorsorge in der dritten Säule. Die Altersleistungen aller drei Säulen zusammen bestimmen massgeblich unsere Altersvorsorge. Deshalb ist es gut zu wissen, wo welche Beiträge einbezahlt werden müssen und dürfen. Erfahren Sie in dieser dreiteiligen Serie die wichtigsten Fakten dazu.
Nach der Pensionierung sollten die Renten aus AHV und Pensionskassen im Idealfall rund 60% des ursprünglichen Einkommens abdecken. So der ursprüngliche Plan der Vorsorgewerke. In der Praxis ist das aber oft nicht der Fall. Erwerbsunterbrüche, fehlende Beitragsjahre, eine Scheidung, tiefe Zinsen, steigende Lebenserwartung und viele weitere Faktoren können die Rentenhöhe negativ beeinflussen.
Finanzielle Lücken in der Altersvorsorge können mit der dritten Säule gezielt geschlossen werden. Eine entsprechende Vorsorgeanalyse bei jeder grösseren Veränderung der persönlichen Lebenssituation verschafft den dafür notwendigen Überblick. Und damit das auch budgetgerecht erfolgen kann, lohnt es sich, möglichst früh freiwillig in die dritte Säule einzuzahlen.
2019 betrug das durchschnittlich vorhandene 3a-Kapital bei Neurentnern gerade mal CHF 45'839. Hier gibt es weitere Informationen dazu.