Die obligatorische 1. Säule wird von der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der Invalidenversicherung, kurz AHV und IV, getragen. Die Leistungen werden als Renten ausbezahlt und decken den Existenzbedarf ab.
Die obligatorische 2. Säule bildet die Pensionskasse. Die Grundlage dafür bilden das BVG und UVG. Die Beiträge aus der Pensionskasse sollen den Lebensstandard aufrechterhalten.
Bei der freiwilligen privaten Vorsorge wird zwischen der gebundenen Säule 3a und der freien Säule 3b unterschieden. Sie schliesst vorhandene Vorsorgelücken und deckt den individuellen Zusatzbedarf ab.