Im Gegensatz zum ständigen Wohnsitz werden Ferienimmobilien meist nur gelegentlich bewohnt. Das schont einerseits die Einrichtung, andererseits vergrössert dies auch die Risiken, die sich aus fehlender Aufsicht ergeben: Treten Schäden am Gebäude oder Haushalt auf, bleiben sie länger unentdeckt, wodurch die Schadenskosten höher ausfallen können. Entsprechend ist es wichtig, dass Sie sich umfassend absichern, um sich vor finanziellen Schäden zu schützen.
Mit einer Hausratversicherung können Sie Ihre persönlichen Gegenstände in Ihrer Ferienwohnung wie Möbel und Kleider gegen Feuer,- Wasser-, und Unwetterschäden versichern. Aufgepasst: Für den Hausrat in der Ferienimmobilie brauchen Sie eine separate Hausratversicherung – oder Sie integrieren den Hausrat der Ferienwohnung als zusätzlichen Standort in der bestehenden Hausratversicherung Ihres Hauptwohnsitzes. Der Wert des Hausrates erhöht sich somit – die Versicherungssumme müssen Sie entsprechend anpassen.
Ihre Ferienwohnung müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer bei der kantonalen obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Ausnahmen gelten für die GUSTAVO-Kantone (Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden), bei denen Sie Feuer- und Elementarschäden nicht über die kantonale Gebäudeversicherung, sondern bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen können. Achtung: In den vier Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden und Wallis ist die Gebäudeversicherung nicht obligatorisch – in allen anderen Kantonen müssen Sie eine Gebäudeversicherung abschliessen.
Die Privathaftpflicht ist zwar freiwillig, aber eine der wichtigsten Versicherungen – gerade auch, wenn die Ferienimmobilie vermietet wird. Wenn sich der Feriengast in Ihrer Ferienunterkunft beispielsweise an einem defekten Gerät verletzt oder aufgrund einer vereisten Fläche stürzt, haften Sie als Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie. Die Schadenskosten können je nach Verlauf sehr hoch ausfallen. Diese übernimmt Ihre Privathaftpflichtversicherung. Gut zu wissen: Im Gegensatz zur Hausratversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung auf Ihre Person bezogen – Sie müssen also keine separate Police dafür abschliessen.
Wer haftet und welche Versicherung bezahlt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Die kantonale Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden infolge von Hochwasser, Überschwemmung, Sturm und Hagel sowie Feuerschäden an der Wohnung oder dem Haus.
Viele Risiken sind jedoch nicht durch die kantonale obligatorische Gebäudeversicherung abgedeckt – beispielsweise Wasserschäden aufgrund einer gebrochenen Leitung oder eines Rückstaus sowie Schäden an der Gebäudeumgebung (Einfahrten, Gartenhäuser und -anlagen, Bäume und Rasenflächen). Auch Schäden an der Photovoltaikanlage oder der Gebäudeverglasung wie Fenster oder das Glaskeramikkochfeld werden in der Regel nicht durch die kantonale Gebäudeversicherung finanziert. Die Versicherungsleistung ist je nach Kanton unterschiedlich. Es ist empfehlenswert, beim Kanton frühzeitig den Versicherungsumfang der kantonalen Gebäudeversicherung abzuklären. Falls die kantonale Gebäudeversicherung solche Risiken nicht absichert, können diese bei einer privaten Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Anders sieht es aus, wenn die Ferienwohnung an Gäste vermietet wird und diese Schäden an der Immobilie verursachen. In solchen Fällen haftet nicht die Besitzerin oder der Besitzer der Wohnung, sondern die Feriengäste selbst. Je nach Ursache des Schadens werden diese Kosten von der Privathaftpflichtversicherung der Gäste übernommen.