26. September 2018, Text: Hansjörg Ryser/Natascha Fabian, Foto: Helvetia
Die Wohnung ist ausgeräumt und dank Putzinstitut blitzeblank – fehlt nur noch die Schlüsselübergabe. Dumm nur, wenn der Vermieter auf dem Abgabeprotokoll einen Mangel nach dem anderen notiert. Die Zimmerpflanzen haben im schönen Parkettboden Wasserringe hinterlassen, das Lavabo hat einen Riss, und das selbstmontierte Katzentörli in der Balkontür stösst auf wenig Verständnis. Was gilt als Beschädigung, was läuft unter normaler Abnützung?
Bei dieser Frage kommt die Privathaftpflichtversicherung ins Spiel. Sie gehört – genauso wie die Hausratversicherung – zur Grundausstattung eines Haushalts. Beide Versicherungen bestehen auch während des Umzugs innerhalb der Schweiz.
Die Privathaftpflicht versichert Schäden, welche Dritten gegenüber verursacht werden. Sprich: Wenn Sie in der Mietwohnung Schäden verursachen, die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung zum Zug. Der Vermieter muss aber beweisen können, dass die Schäden während Ihrer Mietdauer verursacht wurden.
Deshalb lässt sich viel Ärger vermeiden, wenn bereits beim Antritt der Miete ein Protokoll erstellt wird. Dieses können Sie mit der Liste vergleichen, die Ihnen der Vermieter bei der Schlüsselabgabe vorlegt: War der Riss im Lavabo schon vorher da, müssen Sie natürlich nicht dafür haften. Auch von weiteren Kosten sind sie befreit, sofern diese in die Kategorie «normale Abnützung» fallen. Zum Beispiel Bilderschatten an der Tapete, abgenutzte Teppichböden oder sauber ausgebesserte Dübellöcher in der Wand.
Anders sieht es beim selbstmontierten Katzentörli aus: Dieses zählt zur «übermässigen Abnützung». Haben Sie es ohne Einwilligung des Vermieters montiert, müssen Sie eine neue Balkontür bezahlen, um den Urzustand wiederherzustellen. Auch die Kratzspuren an der Haustür müssen repariert werden. Wichtig: Sie müssen hier nicht den Neuwert der beschädigten Objekte bezahlen, sondern ihren Zeitwert. Davon geht auch die Privathaftpflicht aus, an die Sie die Rechnung des Vermieters erst einmal weiterleiten dürfen.
Ein Umzug bietet immer wieder die Gelegenheit, die Versicherungssumme zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Ein Klassiker ist die Hausratversicherung. Sie schützt die eigenen Vermögenswerte gegenüber Feuer, Elementarereignissen, Diebstahl und Glasbruch. Im Unterschied zur Privathaftpflicht ist hier der Neuwert versichert. Mit Zusatzdeckungen können weitere Vermögenswerte wie Schmuck oder ein neues E-Bike versichert werden. Mit dem Hausratrechner können Sie nach dem Umzug überprüfen, ob die Versicherungssumme noch stimmt oder angepasst werden muss.