Die Gründung einer Aktiengesellschaft bietet Unternehmerinnen und Unternehmern viele Vorteile – von der beschränkten Haftung bis hin zu einer professionellen Aussenwirkung. Gleichzeitig stellt die AG höhere Anforderungen an Kapital, Organisation und Formalitäten. Lesen Sie hier, was Sie für die Gründung benötigen, wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft und welche gesetzlichen Pflichten Sie danach beachten müssen.
Eine Aktiengesellschaft in der Schweiz zu gründen ist, ein komplexes Verfahren und benötigt eine gute Vorbereitung. Damit Sie die Gründung Ihrer Firma möglichst effizient und kostengünstig durchführen können, finden Sie nachfolgend eine Auflistung der nötigen Schritte:
💡 Gut zu wissen
Das korrekte Aufsetzen aller Dokumente erfordert einiges an Fachwissen. Unser auf Unternehmensgründungen spezialisierter Partner Fasoon kann Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Baloise gewährt Ihnen einen Rabatt auf die Gründungskosten.
Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen, Sie können es in bar oder in Form von Sacheinlagen (z.B. Maschinen, Immobilien) hinterlegen. Sie müssen das Aktienkapital zu mindestens 20 Prozent einbezahlen (liberieren). Die Mindestsumme beträgt CHF 50'000.
💡 Gut zu wissen
Die Summe muss bei einer Schweizer Bank Ihrer Wahl – Ihrem Finanzpartner – auf einem Sperrkonto hinterlegt werden.
Das Gründungskapital ist nur einer von mehreren Kostenpunkten bei einer AG-Gründung. Die Kosten für ein Beratungsmandat können je nach Umfang zwischen CHF 1'000 und CHF 4'000 betragen. Hinzu kommen die anfallenden Notariatskosten, die sich im Rahmen von CHF 800 bis CHF 2'500 bewegen. Auch der Eintrag ins Handelsregister generiert Kosten: Diese belaufen sich mindestens auf rund CHF 500 , sofern Ihr Grundkapital nicht mehr als CHF 200'000 beträgt. Bei einem Grundkapital von über CHF 1'000'000 wird zudem noch eine «Emissionsabgabe» fällig. Diese liegt bei 1% des Grundkapitals. Dazu kommen weitere Kosten wie etwa die Erstellung einer Webseite oder Abgaben für Steuern und Versicherungen. Wie viel die Gründung einer GmbH oder eines Einzelunternehmens im Vergleich kostet, finden Sie in einer übersichtlichen Tabelle in unserem Artikel «Was kostet eine Firmengründung in der Schweiz?».
💡 Gut zu wissen
Unser Partner ist auch Ihr Partner: Fasoon nimmt Ihnen administrative Arbeiten rund um den Gründungsprozess ab, so dass Sie schnellstmöglich mit Ihrer Business-Idee starten können.
Den Namen Ihrer Gesellschaft können Sie frei wählen, sogar Fantasiebezeichnungen sind erlaubt. Einige Einschränkungen gibt es jedoch:
💡 Gut zu wissen
Tipp für Ihre Webseite: Ist die .ch Domain bereits vergeben, finden Sie unter domains.ch weitere Optionen.
Beliebig viele Aktionäre können eine Gesellschaft gründen. Grundsätzlich reicht ein einzelnes Gründungsmitglied, um eine Aktiengesellschaft zu gründen. In diesem Fall wird von einer Ein-Personen-AG gesprochen. Dabei kann es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handeln.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz werden einige Dokumente verlangt. Diese müssen von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Hier ist gilt es zu entscheiden:
Nachfolgend finden Sie alle Gründungsunterlagen in der Übersicht:
Bei Ihrem Finanzpartner – einer Schweizer Bank Ihrer Wahl – können Sie das Gründungskapital auf einem Sperrkonto hinterlegen. Der Kontoauszug dient beim Notariat als Nachweis der Einlage.
Die Firmengründung erfolgt mit der öffentlichen Beurkundung durch das Notariat. Dabei wird eine Gründungsversammlung durchgeführt, wobei alle Gründungsmitglieder oder deren Stellvertretungen vor Ort sein müssen. Die Stellvertretungen müssen vorab mittels einer Gründungsvollmacht zur Gründung ermächtigt werden.
💡 Gut zu wissen
Pass oder ID nicht vergessen – alle Gründungsmitglieder müssen sich zur Gründungsversammlung mit einem amtlichen Dokument ausweisen.
Ja, der Eintrag ins Handelsregister (HR) ist obligatorisch und kann im Anschluss an die öffentliche Beurkundung der Statuten vorgenommen werden. Rechnen Sie mit Kosten ab CHF 500. Im HR werden nur die Namen der Verwaltungsrätinnen und -räte veröffentlicht, die Aktionäre bleiben anonym. Im Schnitt erscheint die Publikation im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung.
💡 Gut zu wissen
In jedem Kanton ist mindestens ein Handelsregisteramt angesiedelt. Alle Kontakte finden Sie im Zentralen Firmenindex des Bundes.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Versicherungen – diejenigen, welche Mitarbeitende versichern und solche, die die das Unternehmen versichern. Die Versicherungen für die Mitarbeitenden Ihrer AG sind obligatorisch. Aktionäre und Mitunternehmerinnen, die aktiv in der Firma arbeiten, gelten ebenfalls als Angestellte und müssen somit mitversichert werden.
Neben den Versicherungen für Mitarbeitende besteht eine grosse Vielfalt an Betriebsversicherungen. Diese sind meistens nicht obligatorisch. Dennoch gibt es eine Reihe von Versicherungen, die Sie prüfen sollten.
💡 Gut zu wissen
Sie sind nicht sicher, welche Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Ihre Firma sinnvoll sind? Nutzen Sie unseren Versicherungs-Check und finden Sie es heraus.
Ja, ab einem Umsatz von CHF 100'000 ist die Mehrwertsteuer obligatorisch. Unternehmen mit weniger Umsatz können sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen. Alle Infos zur Anmeldung sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu finden.
| Vorteile | Nachteile |
| Unternehmensname frei wählbar, Zusatz «AG» jedoch zwingend | Hohes Einlagekapital von mindestens CHF 100'000 in bar oder als Sacheinlage |
| Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital, nicht mit privatem Vermögen | Hohe Verwaltungskosten |
| Aktionäre bleiben anonym | Doppelte Buchhaltung; unterliegt strengen Regelungen |
| Aktionäre, die in der Firma arbeiten, sind pflichtversichert | Doppelbesteuerung |
| Kapitalgewinne aus Aktienverkäufen sind steuerfrei |