Helvetia und Baloise sind jetzt eins. Mehr dazu

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  • AG gründen: Wegleitung zur eigenen Aktiengesellschaft

    01.01.2025 | Salomé Dreier
    Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Erfahren Sie hier alles, was Sie zum Gründen wissen müssen.
Web

AG gründen: Wegleitung zur eigenen Aktiengesellschaft

01.01.2025 | Salomé Dreier
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Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Erfahren Sie hier alles, was Sie zum Gründen wissen müssen.
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Schritt-für-Schritt-Anleitung
Kosten und Voraussetzungen
Vor- und Nachteile

Die Gründung einer Aktiengesellschaft bietet Unternehmerinnen und Unternehmern viele Vorteile – von der beschränkten Haftung bis hin zu einer professionellen Aussenwirkung. Gleichzeitig stellt die AG höhere Anforderungen an Kapital, Organisation und Formalitäten. Lesen Sie hier, was Sie für die Gründung benötigen, wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft und welche gesetzlichen Pflichten Sie danach beachten müssen.

Zusammenfassung
  • Die Aktiengesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und bietet den Vorteil der beschränkten Haftung: Es haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
  • Für die Gründung einer AG benötigen Sie ein Mindestkapital von CHF 100'000. Davon müssen Sie mindestens CHF 50'000 bei einer Schweizer Bank Ihrer Wahl auf ein Sperrkonto einzahlen.
  • Bei der Gründung fallen verschiedene Kosten an – etwa für die notarielle Beurkundung, den Handelsregistereintrag, die Kapitaleinzahlungsbestätigung und optional die Unterstützung durch Treuhänder oder Gründungsservices.
  • Der Gründungsprozess umfasst mehrere Pflichtschritte – von Statuten und Kapitaleinzahlung über öffentliche Beurkundung bis zum Eintrag ins Handelsregister.
  • Nach der Gründung gelten klare Vorgaben zu Organisation, Buchführung, Revision und Steuern. Dazu gehören unter anderem die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und je nach Grösse die Revisionsstelle.
  • Für viele Unternehmen wird zudem ein Mehrwertsteuer-Eintrag notwendig, und es besteht die Pflicht, die relevanten Versicherungen wie AHV/IV/EO, UVG und gegebenenfalls BVG abzuschliessen.

Wie läuft die Gründung einer Aktiengesellschaft ab?

Eine Aktiengesellschaft in der Schweiz zu gründen ist, ein komplexes Verfahren und benötigt eine gute Vorbereitung. Damit Sie die Gründung Ihrer Firma möglichst effizient und kostengünstig durchführen können, finden Sie nachfolgend eine Auflistung der nötigen Schritte:

  • Gründungskosten budgetieren
  • Firmenname bestimmen und Verfügbarkeit abklären
  • Höhe des Gründungskapitals bestimmen, Einzahlung auf ein Sperrkonto
  • Organe der AG festlegen (Verwaltungsrat und Revisionsstelle)
  • Auswahl eines Finanzpartners (Schweizer Bank)
  • Gründungsurkunde und Statuten verfassen
  • Gründung beim Notariat beurkunden lassen, Gründungsversammlung durchführen
  • Eintrag im Handelsregister veranlassen
  • Geldeinlage freigeben (über den vorab bestimmten Finanzpartner)
  • Anmeldung bei der Ausgleichskasse
  • Klärung der Mehrwertsteuerpflicht
  • Versicherungen abschliessen

💡 Gut zu wissen

Das korrekte Aufsetzen aller Dokumente erfordert einiges an Fachwissen. Unser auf Unternehmensgründungen spezialisierter Partner Fasoon kann Ihnen beratend und unterstützend zur Seite stehen. Baloise gewährt Ihnen einen Rabatt auf die Gründungskosten.

Wie viel Kapital benötige ich für die Gründung einer Aktiengesellschaft?

Das Aktienkapital muss mindestens CHF 100'000 betragen, Sie können es in bar oder in Form von Sacheinlagen (z.B. Maschinen, Immobilien) hinterlegen. Sie müssen das Aktienkapital zu mindestens 20 Prozent einbezahlen (liberieren). Die Mindestsumme beträgt CHF 50'000.

💡 Gut zu wissen

Die Summe muss bei einer Schweizer Bank Ihrer Wahl – Ihrem Finanzpartner – auf einem Sperrkonto hinterlegt werden.

Mit welchen Gründungskosten muss ich rechnen?

Das Gründungskapital ist nur einer von mehreren Kostenpunkten bei einer AG-Gründung. Die Kosten für ein Beratungsmandat können je nach Umfang zwischen CHF 1'000 und CHF 4'000 betragen. Hinzu kommen die anfallenden Notariatskosten, die sich im Rahmen von CHF 800 bis CHF 2'500 bewegen. Auch der Eintrag ins Handelsregister generiert Kosten: Diese belaufen sich mindestens auf rund CHF 500 , sofern Ihr Grundkapital nicht mehr als CHF 200'000 beträgt. Bei einem Grundkapital von über CHF 1'000'000 wird zudem noch eine «Emissionsabgabe» fällig. Diese liegt bei 1% des Grundkapitals. Dazu kommen weitere Kosten wie etwa die Erstellung einer Webseite oder Abgaben für Steuern und Versicherungen. Wie viel die Gründung einer GmbH oder eines Einzelunternehmens im Vergleich kostet, finden Sie in einer übersichtlichen Tabelle in unserem Artikel «Was kostet eine Firmengründung in der Schweiz?».

💡 Gut zu wissen

Unser Partner ist auch Ihr Partner: Fasoon nimmt Ihnen administrative Arbeiten rund um den Gründungsprozess ab, so dass Sie schnellstmöglich mit Ihrer Business-Idee starten können.

Was gibt es bei der Wahl des Firmennamens zu berücksichtigen?

Den Namen Ihrer Gesellschaft können Sie frei wählen, sogar Fantasiebezeichnungen sind erlaubt. Einige Einschränkungen gibt es jedoch:

  • Im Namen muss die Rechtsform, also «Aktiengesellschaft» oder «AG» genannt werden.
  • Der Name muss sich von allen bereits eingetragenen Namen deutlich unterscheiden.
  • Der Name darf keine Täuschung verursachen oder einem öffentlichen Interesse entgegenstehen.

💡 Gut zu wissen

Tipp für Ihre Webseite: Ist die .ch Domain bereits vergeben, finden Sie unter domains.ch weitere Optionen.

Wie viele Gründerinnen und Gründer braucht es?

Beliebig viele Aktionäre können eine Gesellschaft gründen. Grundsätzlich reicht ein einzelnes Gründungsmitglied, um eine Aktiengesellschaft zu gründen. In diesem Fall wird von einer Ein-Personen-AG gesprochen. Dabei kann es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handeln.

Welche Dokumente werden für die Gründung einer AG benötigt?

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz werden einige Dokumente verlangt. Diese müssen von allen Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Hier ist gilt es zu entscheiden:

  • Sie lassen die benötigten Dokumente von einem Anwalt oder Treuhänder aufsetzen: So sind Ihre Gründungsakten sicherlich wasserdicht, es fallen jedoch zusätzliche Kosten an.
  • Sie setzen die nötigen Dokumente selber auf: Das spart bestimmt Kosten, benötigt aber Zeit. In diesem Fall ist es empfehlenswert, die Dokumente von einem Notar oder direkt beim Handelsregisteramt prüfen zu lassen. Auch diese Variante ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die aber in aller Regel tiefer als bei Rechtsanwälten sind.

Nachfolgend finden Sie alle Gründungsunterlagen in der Übersicht:

Wo hinterlege ich das Gründungskapital?

Bei Ihrem Finanzpartner – einer Schweizer Bank Ihrer Wahl – können Sie das Gründungskapital auf einem Sperrkonto hinterlegen. Der Kontoauszug dient beim Notariat als Nachweis der Einlage.

Wie verläuft der eigentliche Gründungsakt?

Die Firmengründung erfolgt mit der öffentlichen Beurkundung durch das Notariat. Dabei wird eine Gründungsversammlung durchgeführt, wobei alle Gründungsmitglieder oder deren Stellvertretungen vor Ort sein müssen. Die Stellvertretungen müssen vorab mittels einer Gründungsvollmacht zur Gründung ermächtigt werden.

💡 Gut zu wissen

Pass oder ID nicht vergessen – alle Gründungsmitglieder müssen sich zur Gründungsversammlung mit einem amtlichen Dokument ausweisen.

Ist der Handelsregistereintrag für eine AG obligatorisch?

Ja, der Eintrag ins Handelsregister (HR) ist obligatorisch und kann im Anschluss an die öffentliche Beurkundung der Statuten vorgenommen werden. Rechnen Sie mit Kosten ab CHF 500. Im HR werden nur die Namen der Verwaltungsrätinnen und -räte veröffentlicht, die Aktionäre bleiben anonym. Im Schnitt erscheint die Publikation im SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Anmeldung.

💡 Gut zu wissen

In jedem Kanton ist mindestens ein Handelsregisteramt angesiedelt. Alle Kontakte finden Sie im Zentralen Firmenindex des Bundes.

Welche Versicherungen braucht eine Aktiengesellschaft?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Versicherungen – diejenigen, welche Mitarbeitende versichern und solche, die die das Unternehmen versichern. Die Versicherungen für die Mitarbeitenden Ihrer AG sind obligatorisch. Aktionäre und Mitunternehmerinnen, die aktiv in der Firma arbeiten, gelten ebenfalls als Angestellte und müssen somit mitversichert werden.

Neben den Versicherungen für Mitarbeitende besteht eine grosse Vielfalt an Betriebsversicherungen. Diese sind meistens nicht obligatorisch. Dennoch gibt es eine Reihe von Versicherungen, die Sie prüfen sollten.

💡 Gut zu wissen

Sie sind nicht sicher, welche Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Ihre Firma sinnvoll sind? Nutzen Sie unseren Versicherungs-Check und finden Sie es heraus. 

Muss eine AG Mehrwertsteuer bezahlen?

Ja, ab einem Umsatz von CHF 100'000 ist die Mehrwertsteuer obligatorisch. Unternehmen mit weniger Umsatz können sich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen. Alle Infos zur Anmeldung sind bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu finden.

Vorteile und Nachteile der AG im Überblick
Vorteile Nachteile
Unternehmensname frei wählbar, Zusatz «AG» jedoch zwingend Hohes Einlagekapital von mindestens CHF 100'000 in bar oder als Sacheinlage
Aktionäre haften nur für ihren Anteil am Aktienkapital, nicht mit privatem Vermögen Hohe Verwaltungskosten
Aktionäre bleiben anonym Doppelte Buchhaltung; unterliegt strengen Regelungen
Aktionäre, die in der Firma arbeiten, sind pflichtversichert Doppelbesteuerung
Kapitalgewinne aus Aktienverkäufen sind steuerfrei