In der Schweiz wählen Start-ups am häufigsten eine der drei folgenden Rechtsformen gewählt: Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Doch welche soll es sein? Welche passt zu Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden diskutieren wir die wichtigsten Kriterien und geben Ihnen einen Überblick über die drei wichtigsten Rechtsformen.
Die folgende Tabelle verschafft Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte von Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft.
| Einzelfirma | Gesellschaft mit beschränkter Haftung | Aktiengesellschaft | |
| Profil | Kleinere Unternehmen mit personenbezogener Tätigkeit (z.B. Architekt) | Personenbezogene Unternehmen (KMU) | Gewinnorientierte Unternehmen (evtl. mit hohem Kapitalbedarf) |
| Start-/Stammkapital | Kein Mindestkapital | Ab CHF 20'000; Wert eines Anteils mind. CHF 100 | Ab CHF 100'000, mind. CHF 50'000 einbezahlt (liberiert); Wert pro Aktie mind. CHF 0,01 |
| Fremdkapital | Nur sehr beschränkt möglich (z. B. Darlehen von Familienmitgliedern) | Fremdkapital nur gegen persönliche Haftung des Inhabers oder der Inhaberin | Keine Beschränkungen; AG gut bei hohem Bedarf an Fremdkapital |
| Haftung | Persönliche Haftung (unbeschränkt) für sämtliche Schulden | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen, keine Haftung der Gesellschafter | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Firmenname | Muss Familiennamen von Inhaberin/Inhaber enthalten | Frei wählbar, Zusatz «GmbH» obligatorisch | Frei wählbar, Zusatz «AG» obligatorisch |
| Anzahl Personen | Eine natürliche Person alleiniger Inhaber | Mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) | Mindestens ein Aktionär (natürliche oder juristische Person) |
| Gründung | Ab Beginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit | Gründerversammlung der Gesellschafter auf dem Notariat, Eintrag im Handelsregister | Gründerversammlung der Aktionäre auf dem Notariat, Eintrag im Handelsregister |
| Buchführung | Einfach, ab CHF 500'000 Jahresumsatz doppelt | Doppelt | Doppelt |
| Revision | Freiwillig | Ordentliche Revision unter bestimmten Bedingungen; eingeschränkte Revision ab 10 Mitarbeitenden obligatorisch; Verzicht möglich (Opting-out) | Ordentliche Revision unter bestimmten Bedingungen; eingeschränkte Revision ab 10 Mitarbeitenden obligatorisch; Verzicht möglich (Opting-out) |
| Handelsregister | Ab Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch | GmbH entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister | AG entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister |
| Besteuerung | Inhaber für sein Einkommen sowie sein berufliches und privates Vermögen (siehe Steuern für Einzelfirmen) | Doppelbesteuerung bei Gewinnausschüttung in Form von Dividenden | Doppelbesteuerung bei Gewinnausschüttung in Form von Dividenden |
| Gründungskosten | Ab ca. CHF 500 | Ab CHF 3’000 | Ab CHF 3’000 |
| Vorteile |
- Einfache Gründung - Kein Mindestkapital - Keine Doppelbesteuerung |
- Tiefes Mindestkapital - Keine persönliche Haftung - Einfache Umwandlung in AG |
- Aktien einfach handelbar - Keine persönliche Haftung - Hohe Vertrauenswürdigkeit |
| Nachteile |
- Persönliche Haftung - Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung - Keine Beteiligung möglich |
- Gründungs- und Verwaltungskosten - Doppelbesteuerung Revisionsstelle |
- Gründungs- und Verwaltungskosten - Doppelbesteuerung Revisionsstelle |