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  • Rechtsformen in der Schweiz: Übersicht und Entscheidungshilfe

    21.03.2022 | Salomé Dreier
    Wer ein Unternehmen gründet, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Deshalb beleuchten wir die Einzelfirma, die GmbH und die AG im Detail:
Web

Rechtsformen in der Schweiz: Übersicht und Entscheidungshilfe

21.03.2022 | Salomé Dreier
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Wer ein Unternehmen gründet, muss sich für eine Rechtsform entscheiden. Deshalb beleuchten wir die Einzelfirma, die GmbH und die AG im Detail:
Die wichtigsten Auswahlkriterien
Tabellarische Übersicht über ihre Unterschiede
Vor- und Nachteile der drei Rechtsformen
Aktiengesellschaft, Einzelfirma oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Die Wahl, die Sie treffen, hat rechtliche, finanzielle, steuerliche und persönliche Konsequenzen. Diese Übersicht unterstützt Sie dabei, die passende Rechtsform zu finden, wenn Sie eine eigene Firma gründen.

In der Schweiz wählen Start-ups am häufigsten eine der drei folgenden Rechtsformen gewählt: Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG). Doch welche soll es sein? Welche passt zu Ihrer Geschäftsidee? Im Folgenden diskutieren wir die wichtigsten Kriterien und geben Ihnen einen Überblick über die drei wichtigsten Rechtsformen.

Wichtige Kriterien für die Wahl der Rechtsform

Wer alle Risiken allein tragen will und mit seinem Privatvermögen für allfällige Forderungen haften kann, ist mit der Einzelfirma (Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit) gut bedient. Wer vorsichtiger ist und finanziell weniger Unternehmerrisiko eingehen will, gründet eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder AG. Bei Personengesellschaften haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter nach aussen solidarisch und unbeschränkt. Das Risiko aber ist nur eines der Kriterien. Hier sind die wichtigsten Kriterien, die Sie bei Ihrem Entscheid berücksichtigen sollten:

Details zu den verschiedenen Rechtsformen

Die folgende Tabelle verschafft Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte von Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft.

  Einzelfirma Gesellschaft mit beschränkter Haftung Aktiengesellschaft
Profil Kleinere Unternehmen mit personenbezogener Tätigkeit (z.B. Architekt) Personenbezogene Unternehmen (KMU) Gewinnorientierte Unternehmen (evtl. mit hohem Kapitalbedarf)
Start-/Stammkapital Kein Mindestkapital Ab CHF 20'000; Wert eines Anteils mind. CHF 100 Ab CHF 100'000, mind. CHF 50'000 einbezahlt (liberiert); Wert pro Aktie mind. CHF 0,01
Fremdkapital Nur sehr beschränkt möglich (z. B. Darlehen von Familienmitgliedern) Fremdkapital nur gegen persönliche Haftung des Inhabers oder der Inhaberin Keine Beschränkungen; AG gut bei hohem Bedarf an Fremdkapital
Haftung Persönliche Haftung (unbeschränkt) für sämtliche Schulden Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen, keine Haftung der Gesellschafter Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Firmenname Muss Familiennamen von Inhaberin/Inhaber enthalten Frei wählbar, Zusatz «GmbH» obligatorisch Frei wählbar, Zusatz «AG» obligatorisch
Anzahl Personen Eine natürliche Person alleiniger Inhaber Mindestens ein Gesellschafter (natürliche oder juristische Person) Mindestens ein Aktionär (natürliche oder juristische Person)
Gründung Ab Beginn einer wirtschaftlichen Tätigkeit Gründerversammlung der Gesellschafter auf dem Notariat, Eintrag im Handelsregister Gründerversammlung der Aktionäre auf dem Notariat, Eintrag im Handelsregister
Buchführung Einfach, ab CHF 500'000 Jahresumsatz doppelt Doppelt Doppelt
Revision Freiwillig Ordentliche Revision unter bestimmten Bedingungen; eingeschränkte Revision ab 10 Mitarbeitenden obligatorisch; Verzicht möglich (Opting-out) Ordentliche Revision unter bestimmten Bedingungen; eingeschränkte Revision ab 10 Mitarbeitenden obligatorisch; Verzicht möglich (Opting-out)
Handelsregister Ab Jahresumsatz von CHF 100'000 obligatorisch GmbH entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister AG entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister
Besteuerung Inhaber für sein Einkommen sowie sein berufliches und privates Vermögen (siehe Steuern für Einzelfirmen) Doppelbesteuerung bei Gewinnausschüttung in Form von Dividenden Doppelbesteuerung bei Gewinnausschüttung in Form von Dividenden
Gründungskosten Ab ca. CHF 500 Ab CHF 3’000 Ab CHF 3’000
Vorteile

- Einfache Gründung

- Kein Mindestkapital

- Keine Doppelbesteuerung

- Tiefes Mindestkapital

- Keine persönliche Haftung

- Einfache Umwandlung in AG

- Aktien einfach handelbar

- Keine persönliche Haftung

- Hohe Vertrauenswürdigkeit

Nachteile

- Persönliche Haftung

- Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung

- Keine Beteiligung möglich

- Gründungs- und Verwaltungskosten

- Doppelbesteuerung Revisionsstelle

- Gründungs- und Verwaltungskosten

- Doppelbesteuerung Revisionsstelle

Fasoon

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