Selbständigerwerbende sind im Gegensatz zu Angestellten nicht obligatorisch gegen unfallbedingten Lohnausfall versichert. Das kann ihre Existenz gefährden. Die freiwillige Unfallversicherung bietet ihnen daher eine gute Möglichkeit, sich gegen die finanziellen Risiken von Unfällen zu schützen.Für bestimmte Firmen ist der Handelsregistereintrag Pflicht, für andere dagegen freiwillig. Wer muss und wer muss nicht? Wir schaffen Klarheit. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten mit dem Eintrag verbunden sind, was er kostet und wie er Schritt für Schritt abläuft.
Ein Unfall kann überall passieren: bei der Arbeit, im eigenen Garten oder auf der Skipiste. Die Unfallversicherung sorgt dafür, dass solche Ereignisse zumindest finanziell weniger schmerzen. Allerdings sind die finanziellen Folgen je nach Anstellungsverhältnis unterschiedlich gedeckt. Darum beleuchten wir:Freiwillige Unfallversicherung: Warum sie sich für Selbständige lohntObligatorische Unfallversicherung: Sie gilt nur für AngestellteZusatzversicherungen: Individueller RundumschutzEin Unfall kann überall passieren: bei der Arbeit, im eigenen Garten oder auf der Skipiste. Die Unfallversicherung sorgt dafür, dass solche Ereignisse zumindest finanziell weniger schmerzen. Allerdings sind die finanziellen Folgen je nach Anstellungsverhältnis unterschiedlich gedeckt. Darum beleuchten wir:
Als Firmeninhaber und Selbständigerwerbende ohne Angestellte müssen Sie keine Unfallversicherung abschliessen. Das Gesetz verlangt lediglich, dass Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse «Unfall» miteinschliessen.
Damit sind Ihre Behandlungs- und Heilungskosten bei einem Unfall gedeckt. Und zwar sowohl ambulant als auch in der allgemeinen Abteilung im Spital. Gedeckt sind auch die Kosten für den Transport, die Haushaltspflege und die Hilfsmittel wie z.B. für einen Rollstuhl. Dies gilt auch für Familienmitglieder in Ihrer Firma, die keinen Lohn beziehen.
💡 Doch unfallbedingte Erwerbsausfälle – vor allem, wenn sie länger dauern – sind nicht gedeckt. Das kann die Existenz von Jung- und Kleinunternehmen gefährden. Die freiwillige Unfallversicherung bietet daher insbesondere Selbständigerwerbenden und Firmeninhabern einen guten Schutz.
Die freiwillige Unfallversicherung deckt neben den Heilungskosten weitere Leistungen. Sie stützt sich dabei auf das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung). Ziel ist es, dass ein Unternehmen auch bei einem unfallbedingten Lohnausfall weiterexistieren kann, ohne in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Dazu gehören:
Wenn Sie freiwillig eine Unfallversicherung abschliessen, können Sie die Höhe des versicherten Lohns mit Ihrer Versicherung vereinbaren. Bei uns können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eine Lohnsumme zwischen CHF 66'690 und CHF 148'200 versichern. Für mitarbeitende Familienmitglieder beträgt der minimal versicherbare Lohn CHF 44'460. Diese Werte sind gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie für diese eine obligatorische Unfallversicherung nach UVG abschliessen. Als Angestellte gelten auch Firmeninhaber einer GmbH oder Aktiengesellschaft, die aktiv im Tagesgeschäft mitarbeiten und dafür einen (AHV-pflichtigen) Lohn beziehen.
Jeder Mitarbeiter ist gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Mitarbeitende, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind zudem auch obligatorisch für Nichtberufsunfälle versichert. Zu den Nichtberufsunfällen zählen insbesondere Unfälle in der Freizeit, etwa beim Sport oder im Haushalt.
💡 Eine Verordnung des Bundes listet alle Krankheiten auf, die als Berufskrankheiten gelten. Die am häufigsten anerkannten Berufskrankheiten sind:
Im UVG ist der Versicherungsschutz definiert. Er umfasst drei Bereiche:
💡 Gut zu wissen: Wenn jemand leichtsinnig, unvorsichtig oder verantwortungslos handelt, spricht man von grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall kürzt die obligatorische Unfallversicherung die Geldleistungen bei Nichtberufsunfall. Dank einer sogenannten Differenzdeckung vermeiden Sie eine solche Leistungskürzung. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten unter «Absicherung bei grobfahrlässigem Verhalten».
Die Basisleistungen können nach individuellen Bedürfnissen ergänzt und ausgebaut werden. Zusatzversicherungen sind grundsätzlich möglich: