Eine Pensionsplanung ab 50 kann sehr sinnvoll sein. Denn der Lohn ist gut, die Ausbildungen der Kinder sind bezahlt, finanziell sieht es nicht schlecht aus, nur die Steuerbelastung ist recht hoch. Doch es gibt bestimmt Optimierungspotenzial. Wer jetzt seine individuelle Pensionsplanung konsequent umsetzt, spart Steuern und kann mit dem eingesparten Geld die eigene Vorsorge ganz gezielt verbessern.
Im Vorsorgeausweis Ihrer Pensionskasse finden Sie die maximal mögliche Einkaufssumme. Mit einem Einkauf erhöhen Sie Ihr Altersguthaben und somit die Altersrente sowie die Risikoleistungen. Beachten Sie immer das entsprechende Reglement der Pensionskasse und suchen Sie vor einem Einkauf immer das Gespräch mit der Pensionskasse. Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können in der Regel von den Steuern abgezogen werden. Tätigen Sie diese über mehrere Jahre verteilt, können Sie Ihre Steuern optimieren.
Nutzen Sie nach Möglichkeit immer auch die Vorteile der Säule 3a. Der Bund unterstützt Sie bei der freiwilligen Vorsorge. Die Einzahlungen können bis zum jährlichen Maximalbeitrag bei den Steuern abgezogen werden. Das so bei den Steuern eingesparte Geld steht Ihnen wieder für andere Zwecke zur Verfügung.
Sogar rückwirkende Einzahlungen in die Säule 3a sind neu ab 2026 möglich. Beitragslücken, die seit 1. Januar 2025 entstanden sind, können unter bestimmten Umständen während maximal 10 Jahren nachträglich durch Einkäufe ausgeglichen werden.
Beiträge in die Säule 3b können zwar nicht von den Steuern abgezogen werden. Dafür sind Kapitalauszahlungen von 3b-Versicherungslösungen mit Jahresprämien in der Regel steuerfrei. Bei Versicherungslösungen mit Einmalprämien ist die Auszahlung unter bestimmten Rahmenbedingungen ebenfalls steuerfrei. Dies kann vor allem für Personen interessant sein, die bei der Auszahlung mindestens 60 Jahre alt sind.
Rente oder Kapital? Diese Frage sollten Sie im Rahmen Ihrer Pensionsplanung ebenfalls beantworten. In der Regel ist ein vorzeitiger Bezug von Vorsorgegeldern möglich. Es gibt aber Bedingungen. Bei der Pensionskasse hilft ein Blick ins Reglement, bei der Säule 3a ist ein Bezug bereits fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter möglich. Kapital aus der Pensionskasse oder der Säule 3a wird getrennt vom übrigen Einkommen einmalig versteuert. Wenn Sie die Auszahlungen über mehrere Jahre verteilt planen, lassen sich auch hier Steuern einsparen.
Falls Sie Wohneigentum besitzen, ist eine frühzeitige Planung der notwendigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten sinnvoll. Die Kosten kann man teilweise oder ganz von den Steuern abziehen. Werden solche Kosten über mehrere Jahre verteilt, lässt sich auch hier die Steuerbelastung optimieren. Beachten Sie aber die jeweils geltende Steuergesetzgebung.
Mit der Pensionierung sinkt das Einkommen. Überprüfen sie rechtzeitig die Tragbarkeit der Hypothek und Ihre künftigen Steuerzahlungen. Berücksichtigen Sie dies in Ihrer Pensionsplanung, damit es am Ende finanziell stimmt.