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  • E-Roller und E-Motorräder versichern: Das gilt in der Schweiz

    20.03.2026 | Sandra Biraghi
    Elekrofahrzeuge wie E-Mofas, E-Roller oder E-Motorräder haben gegenüber ihren benzinbetriebenen Pendants den Vorteil, dass sie keine Abgase und weniger Lärm verursachen. Wer darf sie fahren und wie steht es mit der Versicherung? Hier finden Sie die wichtigsten Regeln und Versicherungen je Kategorie.
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E-Roller und E-Motorräder versichern: Das gilt in der Schweiz

20.03.2026 | Sandra Biraghi
e-roller
Elekrofahrzeuge wie E-Mofas, E-Roller oder E-Motorräder haben gegenüber ihren benzinbetriebenen Pendants den Vorteil, dass sie keine Abgase und weniger Lärm verursachen. Wer darf sie fahren und wie steht es mit der Versicherung? Hier finden Sie die wichtigsten Regeln und Versicherungen je Kategorie.

E-Mofas und E-Roller bis 25 km/h im Hausrat mitversichert

Sie sind besonders für kürzere Distanzen oder im Stadtverkehr sehr beliebt: In der Schweiz dürfen leichte Leicht-Motorfahrräder wie E-Trottinette (E-Scooter) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. E-Bikes, E-Roller oder E-Mofas bis 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 0.5 kW von Personen ab 16 Jahren ohne Ausweis gefahren werden. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Ausweis M, den «Töffliausweis». Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, dennoch wird es dringend empfohlen.

Schäden, die Sie mit Ihrem leichten E-Motorfahrrad anderen Personen oder an deren Eigentum verursachen, sind über die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Empfehlenswert ist dabei der Zusatz «Grobfahrlässigkeitsverzicht». Für die Risiken Beschädigung und Diebstahl auswärts gibt es in der Hausratversicherung passende Zusatzversicherungen. Ein Diebstahl zu Hause ist im Rahmen der Basis-Hausratversicherung eingeschlossen. Beachten Sie dabei, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist.  

Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist. 

Ob Velo, E-Bike oder übrige Leicht-Motorfahrräder bis 25 km/h: Mit der Hausratversicherung von Helvetia schützen Sie Ihr Zweirad. Basis oder Rundum-Schutz – Sie haben die Wahl.

Nummernschild für E-Roller bis 45 km/h

E-Roller bis 45 km/h müssen beim Strassenverkehrsamt eingelöst werden und erhalten gelbe Nummernschilder. Damit sind die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge sowie das Helmtragen obligatorisch. Elektro-Roller bis 45 km/h dürfen von Personen ab 15 Jahren mit dem Fahrausweis A1 gefahren werden.

Bei Helvetia können E-Roller mit gelben Kontrollschildern mit dem Zusatz «Motorfahrräder bis 45 km/h: all risks+» der Hausratversicherung gegen Diebstahl, Beschädigungen sowie Elementarschäden abgesichert werden und brauchen folglich keine eigene Kaskoversicherung mehr.

E-Roller und E-Motorräder ab 45 km/h

Bei Rollern und Motorrädern mit stärkerem Antrieb beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Auch für diese wird der Fahrausweis A1 benötigt. Mit dem Autofahrausweis B ist eine praktische Grundschulung von 12 Stunden vorgeschrieben.

Diese E-Roller und E-Motorräder können nicht mehr über die private Hausratversicherung versichert werden, sondern benötigen eine eigene Kaskoversicherung. Neu kann Hhingegen kann für Roller ab 125 ccm eine Parkschaden-Versicherung abgeschlossen werden. Hinzu kommt die passende Schutzausrüstung, welche mit weiterem Zubehör ebenfalls über eine entsprechende Zusatzdeckung versichert werden kann.  

Freiheit auf zwei Rädern geniessen.  Motorrad- und Rollerversicherung.

Gesetzliches Minimum oder Rundum-Schutz? Wägen Sie ab und wählen Sie die passende Lösung.