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So sind E-Roller und E-Motorräder richtig versichert

Nicht nur bei Autos, auch bei Rollern oder Motorrädern hält der Elektromotor Einzug. Helvetia erklärt, wie Sie Ihren Elektroroller und Ihr Elektromotorrad richtig versichern und welche gesetzlichen Vorschriften bei diesen E-Fahrzeugen gelten.

19. Mai 2021, Autor: Jelena Zimmermann, Foto: iStock

Versicherungen für E-Roller und E-Motorräder
Ökologischer Fahrspass auf zwei Rädern: Die Nachfrage nach E-Rollern und E-Motorrädern wächst stetig.

Keine Frage - Elektrofahrzeuge sind im Trend. Während sich Elektroautos und E-Bikes bereits im Markt etabliert haben, ist der Marktanteil von E-Rollern und E-Motorrädern noch eher klein. Doch die Nachfrage nach individueller und ökologischer Mobilität nimmt auch hier zu. Letztes Jahr stieg der Absatz von E-Rollern und E-Motorrädern um 25 bzw. 20 Prozent. Auch bezüglich Modellauswahl und Umweltbilanz stehen die Elektro-Zweiräder den anderen E-Fahrzeugen in nichts nach. Grund genug, uns die Vorschriften und Versicherungsanforderungen der verschiedenen Kategorien genauer anzusehen.

E-Roller und E-Mofas bis 25km/h

Diese Fahrzeuge dürfen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren fahren, die den Ausweis M (Töffliausweis) haben. Ab 16 Jahren ist kein Ausweis mehr erforderlich. Bei E-Rollern und E-Mofas bis 25km/h ist zwar das Tragen eines Helmes nicht vorgeschrieben, dennoch wird es dringend empfohlen.
Was Versicherungen anbelangt, sind Schäden an Dritten oder deren Eigentum über die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Empfehlenswert ist dabei der Zusatz «Grobfahrlässigkeitsverzicht». Beschädigungen durch Dritte und Diebstahl sind über die Hausratversicherung versichert. Beachten Sie dabei, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Die Zusatzversicherung «Hausrat all risks» deckt Beschädigungen aller Art (zum Beispiel durch Stürze) ab.

E-Roller bis 45km/h

E-Roller bis 45 km/h müssen beim Strassenverkehrsamt eingelöst werden und erhalten gelbe Nummernschilder. Damit ist die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge sowie das Helmtragen obligatorisch. Elektro-Roller bis 45 km/h dürfen neu seit 1. Januar 2021 ab 15 Jahren mit dem Fahrausweis A1 gefahren werden.
Bei Helvetia können E-Roller mit gelben Kontrollschildern mit dem Zusatz «Motor- und Elektro­motor­fahrräder» der Hausratversicherung gegen Diebstahl, Beschädigungen sowie Elementarschäden abgesichert werden und brauchen folglich keine eigene Kaskoversicherung mehr.

E-Roller und E-Motorräder ab 45km/h

Bei Rollern und Motorrädern mit stärkerem Antrieb beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Auch für diese wird der Fahrausweis A1 benötigt. Mit dem Autofahrausweis B ist eine praktische Grundschulung von 12 Stunden vorgeschrieben.
Diese E-Roller und E-Motorräder können nicht mehr über die private Hausratversicherung versichert werden, sondern benötigen eine eigene Kaskoversicherung. Neu kann hingegen für Roller ab 125 cmm eine Parkschaden-Versicherung abgeschlossen werden. Hinzu kommt die passende Schutzausrüstung, welche mit weiterem Zubehör ebenfalls über eine entsprechende Zusatzdeckung versichert werden kann.

Ratgeber im Regionalfernsehen

In der Sendung Geld geben Experten von Helvetia Auskunft zu Versicherungsthemen rund um Elektrofahrzeuge:

Versicherungen für Elektrofahrzeuge im Überblick

Unter E-Fahrzeuge sind sämtliche Zweirad-Elektrofahrzeuge zusammengefasst: E-Trottinette, E-Bikes, E-Roller und E-Motorräder.

E-Fahrzeuge bis 25 km/h
E-Fahrzeuge bis 45 km/h
E-Fahrzeuge ab 45 km/h