Sie sind besonders für kürzere Distanzen oder im Stadtverkehr sehr beliebt: In der Schweiz dürfen leichte Leicht-Motorfahrräder wie E-Trottinette (E-Scooter) mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bzw. E-Bikes, E-Roller oder E-Mofas bis 25 km/h und einer maximalen Motorleistung von 0.5 kW von Personen ab 16 Jahren ohne Ausweis gefahren werden. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen einen Ausweis M, den «Töffliausweis». Das Tragen eines Helms ist zwar nicht vorgeschrieben, dennoch wird es dringend empfohlen.
Schäden, die Sie mit Ihrem leichten E-Motorfahrrad anderen Personen oder an deren Eigentum verursachen, sind über die private Haftpflichtversicherung gedeckt. Empfehlenswert ist dabei der Zusatz «Grobfahrlässigkeitsverzicht». Für die Risiken Beschädigung und Diebstahl auswärts gibt es in der Hausratversicherung passende Zusatzversicherungen. Ein Diebstahl zu Hause ist im Rahmen der Basis-Hausratversicherung eingeschlossen. Beachten Sie dabei, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist.
E-Roller bis 45 km/h müssen beim Strassenverkehrsamt eingelöst werden und erhalten gelbe Nummernschilder. Damit sind die Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge sowie das Helmtragen obligatorisch. Elektro-Roller bis 45 km/h dürfen von Personen ab 15 Jahren mit dem Fahrausweis A1 gefahren werden.
Bei Helvetia können E-Roller mit gelben Kontrollschildern mit dem Zusatz «Motorfahrräder bis 45 km/h: all risks+» der Hausratversicherung gegen Diebstahl, Beschädigungen sowie Elementarschäden abgesichert werden und brauchen folglich keine eigene Kaskoversicherung mehr.
Bei Rollern und Motorrädern mit stärkerem Antrieb beträgt das Mindestalter 16 Jahre. Auch für diese wird der Fahrausweis A1 benötigt. Mit dem Autofahrausweis B ist eine praktische Grundschulung von 12 Stunden vorgeschrieben.
Diese E-Roller und E-Motorräder können nicht mehr über die private Hausratversicherung versichert werden, sondern benötigen eine eigene Kaskoversicherung. Neu kann Hhingegen kann für Roller ab 125 ccm eine Parkschaden-Versicherung abgeschlossen werden. Hinzu kommt die passende Schutzausrüstung, welche mit weiterem Zubehör ebenfalls über eine entsprechende Zusatzdeckung versichert werden kann.