Ferien mit dem Auto beginnen, sobald der Motor gestartet wird. Gehört das vielleicht auch zu Ihren Kindheitserinnerungen? Damit dem wirklich so ist und Sie die Reise möglichst stressfrei geniessen können, sollten Sie sich vor der Abfahrt entsprechend vorbereiten.
Überprüfen Sie vor der Abfahrt den Zustand Ihres Fahrzeugs:
Ihr Fahrzeug sollte ausserdem mit einer Standardausrüstung, bestehend aus Verbandskasten, Pannendreieck und mindestens einer Warnweste pro Person ausgerüstet sein. Sichern Sie Ihr Gepäck vor Abfahrt und informieren Sie sich über die geplante Route bezüglich Tankstellen, allenfalls Aufladestationen und Rastplätzen. Denken Sie auch daran: Jede mitreisende Person hat ihre Bedürfnisse. Nehmen Sie Rücksicht. Für Reisen mit Kindern gibt es viele Tipps im Internet, beispielsweise bei swissmom.ch oder beim TCS.
In fast allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Informieren Sie sich daher vor der Abfahrt ins Ausland über die aktuellen Reisempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG, die Einreisebestimmungen Ihres Ziellands sowie weiterer Länder, falls Sie diese durchqueren. Denn Bestimmungen können laufend ändern. Wichtig: Nicht nur die Anforderungen bezüglich Einreise ins Zielland sollten Sie studieren, sondern auch die Bestimmungen für die anschliessende Einreise in die Schweiz. Prüfen Sie bitte auch, welche Informationen Ihre Reiseversicherung hinsichtlich Corona kommuniziert. Bei Helvetia finden Sie Fragen und Antworten rund um die Reiseversicherung in den FAQ.
Dass in Grossbritannien und Irland Linksverkehr gilt, ist allgemein bekannt. Aber wussten Sie, dass man in Polen beispielsweise einen Feuerlöscher im Auto haben muss und bei der Fahrt durch Serbien ein Schlepptau? Andere Länder – andere Gesetze: Dies gilt sowohl für Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen als auch für Promillegrenzen oder obligatorische Lichter. Es lohnt sich daher, sich über die Richtlinien rund ums Autofahren in Ländern, die man durchquert, zu informieren. Der TCS hat eine Übersicht über die wichtigsten Regeln der europäischen Länder zusammengestellt.
Die CH-Aufkleber am Heck sind für alle Motorfahrzeuge, mit denen man ins Ausland fährt, Pflicht. Mehrere europäische Städte und Gemeinden verlangen zudem Umweltplaketten. Wenn Sie ohne solche Plakette fahren, können Sie mit einer Busse bestraft werden. Verschiedene Länder haben unterschiedliche Regelungen bezüglich Feinstaubplaketten und Umweltzonen. Der TCS hat diesbezüglich eine hilfreiche Übersicht zusammengestellt. Die Plaketten sind meist übers Internet bestellbar oder können kurzfristig an Tankstellen gekauft werden.
Wenn Sie in der Schweiz mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie Ihren Führerausweis und den Fahrzeugausweis dabeihaben. Bei einer Autoreise ausserhalb der Schweiz sollten Sie folgende Dokumente mit sich tragen:
Halten Sie die Notfallnummer Ihres Versicherers und die relevanten Policennummern griffbereit. Fertigen Sie Sicherheitskopien Ihrer wichtigen Dokumente an und nehmen Sie diese – getrennt von den Originalen – ebenfalls mit auf die Reise.
Ihr Fahrzeug braucht für Reisen ausserhalb der Schweiz keine zusätzliche Versicherung: Ihre Autoversicherung gilt grundsätzlich auch in den übrigen Ländern Europas sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Auch die Assistance Versicherung für Motorfahrzeuge gilt ausserhalb der Schweiz.
Aufgepasst: Ihre Autoversicherung bei Helvetia gilt nicht in Russland, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht.
Die Internationale Versicherungskarte bescheinigt, dass ein Fahrzeug mit einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Bei der Einreise in Länder mit einem Kennzeichen-Abkommen (auf der nachfolgenden Grafik hellgrün eingefärbt) ist keine Internationale Versicherungskarte nötig. Für die übrigen Länder (dunkelgrün eingefärbt) muss eine Internationale Versicherungskarte mitgeführt werden.
Die Internationale Versicherungskarte kann direkt beim Versicherer angefordert werden. Sind Länder von der Deckung ausgeschlossen, sind die zugehörigen Kürzel durchgestrichen. Überprüfen Sie vor Reisestart auch die Gültigkeitsdauer der Karte.
Wenn Sie in einem Auto verreisen, das nicht auf Sie ausgestellt ist, sollten Sie prüfen, ob ein Zusatz für das Führen fremder Fahrzeuge in Ihrer Privathaftpflichtversicherung sinnvoll ist. Beachten Sie zudem, dass bei einem Grenzübertritt eine Bewilligung zur Benutzung des Fahrzeuges erforderlich ist. Es genügt eine vom Fahrzeughalter unterzeichnete Erlaubniserklärung.
Aufgepasst: Ist das Fahrzeug im Ausland angemeldet, darf es grundsätzlich von keinen Personen, die in der Schweiz wohnen, gefahren werden. Andernfalls gilt es als importiert und muss verzollt und versteuert sein.
Ob Ferien in der Schweiz oder über die Landesgrenze hinaus: Mit der richtigen Vorbereitung und unseren Tipps sind Sie sorgenfrei unterwegs.