Worauf Sie hinsichtlich Versicherung achten müssen, wenn Sie selbst ein Wohnmobil mieten, erfahren Sie in unserem Blog.
Falls Sie Ihren Camper unentgeltlich ausleihen, gelten auch Ihre Versicherungen, die Sie abgeschlossen haben. Für den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust haftet die Person, die den Schaden verursacht hat. Sobald Sie Ihr Wohnmobil vermieten und folglich Geld dafür verlangen, gelten andere Regelungen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden. Falls Sie den Camper über Sharing-Plattformen vermieten, ist meist eine Versicherung inbegriffen. Lesen Sie die Bedingungen vor der Vermietung genau durch.
In der Sendung Geld geben Experten von Helvetia Auskunft zum Thema:
Auf TVO am 02.04.2024 mit Christof Schwarber, Generalagent Helvetia Rheintal
Auf Tele 1 05.04.2024 mit Stefan Kälin, Hauptagent Helvetia Einsiedeln
Auf Tele M1 05.04.2024 mit Oliver Allemann, Hauptagent Helvetia Langenthal