So gross die Vorfreude auf die neue Wohnung oder das neue Haus auch sein mag: Rund um den Umzug gibt es einiges zu organisieren. Dabei sind auch wichtige Fragen im Voraus zu klären: Zügle ich mit Hilfe von Freunden oder mit einer Umzugsfirma? Wer kommt dafür auf, wenn Möbel zu Schaden kommen? Oder wenn sich Personen verletzen? Und schliesslich: Kann ich mir die Mieterkaution von mehreren Monatsmieten überhaupt leisten, oder gibt es eine andere Lösung?
Geht beim Kisten- und Möbelschleppen mit Freunden etwas kaputt, kommt deren Privathaftpflichtversicherung nur für den Schaden auf, falls solche Gefälligkeitsarbeiten mitversichert sind. Und ganz wichtig: Die beschädigten Gegenstände sind nur zum Zeitwert versichert. Allenfalls springt die eigene Hausratversicherung ein, wenn ein Zusatz für «all risks» abgeschlossen wurde. Diese vergütet den Neuwert beziehungsweise die Wiederbeschaffungskosten. Da Schäden der Versicherung gegenüber nachgewiesen werden müssen, lohnt es sich, vor dem Umzug und von allfälligen Schäden Fotos zu machen. Das gilt auch, wenn eine Umzugsfirma beauftragt wird. Beim Vertragsabschluss sollten daher die Bedingungen gerade auch für solche Fälle geprüft werden.
Sollte sich ein Zügelhelfer im freundschaftlichen Einsatz verletzen, ist dessen Unfallversicherung zuständig. Werden Helfer jedoch für ihre Unterstützung bezahlt, sollte für diese auch eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Zudem sind in diesen Fällen verschiedene Versicherungsdeckungen, etwa die Privathaftpflicht, ausgeschlossen.
Wer zum Zügeln ein Fahrzeug mietet, sollte es bei der Übernahme und Rückgabe sorgfältig auf Mängel zu prüfen. Besonders wichtig ist, bei der Übernahme auf Unterboden, Räder und Dach zu achten. Oft sind Schäden an diesen Teilen von der Versicherungsdeckung des Vermieters ausgeschlossen und müssen vom Mieter berappt werden. Selbstbehalte können ganz schön teuer sein. Ob die eigene Privathaftpflicht- oder – falls vorhanden – die Assistanceversicherung für Motorfahrzeuge für solche Kosten aufkommt, hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Schäden an Dritten sind durch die obligatorische Motorfahrzeugversicherung des Halters gedeckt.
Bei der Übergabe der alten Wohnung wie auch bei der Abnahme des neuen Zuhauses sollten unbedingt Abnahmeprotokolle erstellt werden, welche den formellen Vorgaben entsprechen. Es erspart manchen Ärger, wenn Mängel gleich zu Beginn festgehalten und fotografiert werden. Interessierte finden hier Tipps, wer in welchen Fällen für Mieterschäden aufkommen muss: Mieterschäden – wer zahlt?
Wer in eine Mietwohnung zieht, kennt das: Der Vermieter verlangt die Hinterlegung einer finanziellen Sicherheit von mehreren Monatsmieten. Meist in Form eines Bankdepots. Das schränkt manchen in seiner finanziellen Flexibilität ein. Mit der Mietkautionsversicherung bietet Helvetia eine attraktive Alternative zum klassischen Bankdepot. Es gibt keine verdeckten Kosten wie beispielsweise zusätzliche Bankspesen. Die Bürgschaftsurkunde wird direkt nach Bezahlen der Prämie an den Vermieter geschickt und dient so als Sicherheit. Die Mietkautionsversicherung kommt nicht für Schäden auf, sondern dient lediglich als Bürgschaft.
In der Sendung TV Geld geben Experten von Helvetia Auskunft zum Thema: