12. Juni 2019, Text: Jens Wiesenhütter, Foto: iStock
Neben dem emotionalen Verlust und dem Ärger über zeitraubende Umtriebe ist man nach einem Diebstahl mit materiellen Schäden konfrontiert. Damit zumindest der finanzielle Schaden durch die Versicherung gedeckt ist, gilt es einige Punkte zu berücksichtigen.
Die Hausratversicherung von Helvetia erstattet Diebstahlopfern den Neuwert der gestohlenen oder zerstörten Sachen, also denjenigen Betrag, den man ausgeben muss, um einen gleichwertigen neuen Gegenstand zu kaufen. Zudem übernimmt sie anfallende Reparaturkosten, beispielsweise bei aufgebrochenen Fenstern. Bei Bedarf werden auch die Kosten für die psychologische Nachbetreuung übernommen.
Speziell gestaltet sich die Ausgangslage, wenn Geldwerte, also zum Beispiel Bargeld, Kredit- oder Debitkarten gestohlen wurden: Bei Diebstahl sind die Ersatzkosten in der Hausrat Basisversicherung von Helvetia mit bis zu 20 Prozent der vereinbarten Hausratversicherungssumme über die Folgekosten gedeckt. Bei einem einfachen Diebstahl dagegen sind Geldwerte nicht versichert.
Bei jeglichem Diebstahl besteht pro Ereignis ein Selbstbehalt, der von der Schadensumme abgezogen wird. In der Regel beträgt der Selbstbehalt 200 Franken; bei der Jugendversicherung sind es 100.
Häufig ereignen sich Diebstähle nicht in den eignen vier Wänden, sondern unterwegs. Am meisten verbreitet sind Velodiebstähle, Trickdiebstähle oder der Diebstahl von Gegenständen aus parkierten Fahrzeugen. Im Winter sind Snowboard- und Skiausrüstungen bei Langfingern beliebt. Gegen solche Fälle wirksam absichern kann man sich durch den Einschluss einer angemessenen Versicherungssumme für «einfachen Diebstahl auswärts» in der Hausratversicherung. Wenn also beispielsweise unterwegs im Zug das Handy gestohlen wird oder auf Reisen das Auto aufgebrochen wird, ersetzt die Hausratversicherung den Schaden bis zur Höhe der in der Police festgelegten Summe.
Bei einer nachgewiesenen, auswärtigen Übernachtung (z.B. Ferien) verdoppelt sich die vereinbarte Versicherungssumme für einfachen Diebstahl auswärts.
Wer Wertgegenstände besitzt, kann in der Hausratversicherung eine Zusatzversicherung «Besondere Wertgegenstände» abschliessen. Die Höchstentschädigung pro Objekt beträgt jedoch 20’000 Franken bzw. insgesamt 100'000 Franken. In Ergänzung zum bestehendem Versicherungsschutz sind auch Beschädigungen und plötzliche Zerstörung durch äussere Einwirkung sowie Verlust versichert. Für besonders wertvolle Objekte, zum Beispiel Kunst, Musikinstrumente oder technische Apparate, empfiehlt sich der Abschluss einer Wertsachenversicherung. Neben Diebstahl und Beraubung sind die Wertsachen auch gegen unvorhergesehene und plötzliche Zerstörung und Beschädigung sowie gegen Verlieren und anderweitiges Abhandenkommen versichert.
Wie definiert man überhaupt Diebstahl? Helvetia unterscheidet in der Hausrat Basisversicherung drei verschiedene Arten von Diebstahl:
Einbruchdiebstahl | Täter dringt gewaltsam in ein Gebäude ein oder bricht ein Behältnis darin auf. Nicht als Einbruch gilt aber der Diebstahl aus Luft-, Wasser- oder Motorfahrzeugen. |
Beraubung | Diebstahl unter Androhung oder Anwendung von Gewalt, wozu auch ein Entreiss-Diebstahl zählt. |
Einfacher Diebstahl |
Als einfacher Diebstahl gelten Tatbestände, die weder dem Einbruch noch der Beraubung zugeordnet werden können. Darunter fallen beispielsweise Taschen- und Trickdiebstahl, das Entwenden von Gegenständen aus abgestellten Fahrzeugen oder aus Gebäuden ohne Anwendung von Gewalt. |