Wo Waren und Dienstleistungen verkauft werden, kommen rechtlich gesehen Verträge zustande. Damit nicht jeder Vertrag bis ins letzte Detail immer wieder neu verhandelt werden muss, werden in der Regel AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) verwendet. AGB – in der Schweiz auch «das Kleingedruckte» genannt – werden meistens vom Leistungserbringer aufgesetzt.
AGB vereinfachen das Vertragswesen beim Verkauf und Kauf von Gütern und Services. Wer AGB verwendet, standardisiert eine Vielzahl von Verträgen sowohl bei deren Abschluss als auch bei deren Abwicklung. Weil AGB für eine grosse Zahl ähnlicher Verträge dieselben Bedingungen regeln, werden AGB vor allem (aber nicht nur) im Massengeschäft eingesetzt. Es gibt allerdings keine gesetzliche Pflicht, AGB im geschäftlichen Alltag einzusetzen.
AGB sollten alle Schritte eines Verkaufsvorgangs enthalten, die sich rechtlich sinnvoll regeln lassen. Darum sollten Sie den gesamten Verkaufsprozess durchdenken. Zu berücksichtigen sind insbesondere folgende Punkte:
Im Unterschied zu anderen Ländern sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Schweiz nur rudimentär gesetzlich geregelt. Lediglich im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine Bestimmung zu finden. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
Diese drei Regelungen des OR müssen Sie im Zusammenhang mit AGB beachten:
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält eine einzige Passage, die es bei der Formulierung von AGB zu berücksichtigen gilt. Artikel 8 verbietet den Verkäufern, die AGB so zu gestalten, dass sie nur ihren eigenen Interessen dienen und die Kundinnen und Kunden «erheblich» und «ungerechtfertigt» benachteiligen. Was das konkret für die AGB heisst, dazu macht der Gesetzgeber keine Angaben. Als Orientierungshilfe können jedoch die EU-Bestimmungen beigezogen werden. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat dazu eine Liste veröffentlicht.
💡 Gut zu wissen
Artikel 8 des UWG ist lediglich auf das Geschäft mit Konsumenten anwendbar, nicht aber auf Geschäfte mit Businesskunden.
Sowohl Anbieter als auch Kunde müssen den AGB zustimmen, damit sie in Kraft treten. Als Anbieter müssen Sie Ihre Kundschaft ausdrücklich darauf hinweisen. In der analogen Welt bedeutet dies, dass Sie Ihren Kunden die AGB per Post verschicken, auf die Rückseite des Vertrags drucken oder physisch aushändigen. Im digitalen Bereich müssen Sie den Usern die AGB leicht und direkt zugänglich machen. Die AGB müssen zudem vollständig, gut lesbar und verständlich sein. Auf Juristenjargon ist daher zwingend zu verzichten.
💡 Gut zu wissen
Anbieter sind verpflichtet, vor dem Vertragsabschluss auf die AGB zu verweisen. Im Ladengeschäft ist dies durch den Aushang der AGB möglich. In Webshops und anderen digitalen Läden ist es heutzutage üblich, in einem Kontrollkästchen mit dem Text «Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert» ein Häkchen zu setzen und so den AGB zuzustimmen. Am gleichen Ort befindet sich praktischerweise auch gleich ein Link auf die AGB. Häkchen setzen muss ein Pflichtschritt sein: Ohne Häkchen darf kein Abschluss möglich sein.
Wer zum ersten Mal allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt, kann zwischen verschiedenen Optionen wählen: