Beim Aufbau eines Unternehmens spielt die Marke eine zentrale Rolle. Sie schafft Wiedererkennung, Vertrauen und Orientierung. Damit Sie diesen Wert langfristig sichern können, müssen Sie wissen, wie der rechtliche Markenschutz funktioniert. Welche Arten von Marken gibt es? Wie läuft der Prüf- und Anmeldeprozess ab? Und welche Aspekte spielen beim Markenschutz in der Schweiz und im Ausland eine Rolle? Wir fassen die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.
Eine Marke ist ein wichtiges Profilierungsmerkmal für Unternehmen, Waren und Dienstleistungen. Sie steht für deren Identität und Einzigartigkeit. Ihr Aufbau und ihre Pflege bringen beträchtliche Kosten mit sich. Eine eingetragene Marke schützt diese Investitionen. Denn sie verbietet Dritten, als Trittbrettfahrer eine Marke zu nutzen, die der eingetragenen Marke zum Verwechseln ähnlich ist.
Alle grafisch darstellbaren Zeichen können als Marke eingetragen und geschützt werden:
| Markentyp | Beispiel |
| Wörter | Baloise |
| Buchstaben- oder Zahlenkombinationen | UPC oder 501 |
| Bildmarken | Puma-Logo des gleichnamigen Unternehmens |
| Dreidimensionale Formen | Coca-Cola-Flasche |
| Slogans | Just Do It |
| Tonfolgen | Dü-Da-Doo (Dreiklanghorn von Postauto) |
| Kombinationen dieser Elemente | Nestlé zusammen mit dem Nestlé-Vogelnest |
Um rechtlich als Marke zu gelten und die entsprechenden Marken- und Schutzrechte zu haben, muss die Marke beim Institut für Geistiges Eigentum (IGE) angemeldet und im Markenregister eingetragen werden.
Nationaler Schutz: Sie schützen Ihre Marke in der Schweiz, indem Sie sie beim IGE anmelden. Bei der Anmeldung müssen Sie ein Verzeichnis von Waren und/oder Dienstleistungen angeben, für die Sie die Marke beanspruchen. Mit der Eintragung wird die Marke auf Swissreg veröffentlicht.
Die Anmeldung erfolgt in vier Schritten:
Es ist ratsam, sich von einer Spezialistin oder einem Spezialisten für Markenrecht beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anmeldung und ihre Registrierung den rechtlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Marke effektiv geschützt ist.
Internationaler Schutz: Um Ihre Marke international zu schützen, gibt es verschiedene Wege:
Lassen Sie sich für den Markenschutz im Ausland von einer Spezialistin oder einem Spezialisten beraten.
Die Anmeldegebühr für den Schutz einer Marke in der Schweiz beträgt 450 Franken. Der Schutz gilt für zehn Jahre, danach kostet eine Verlängerung um weitere zehn Jahre 550 Franken. Wenn mehr als drei Waren- oder Dienstleistungskategorien geschützt werden sollen, kommen weitere Kosten dazu. Gegen eine Expressgebühr von 400 Franken wird eine Anmeldung beschleunigt behandelt. Das IGE weist alle Kosten für die Eintragung einer Marke im Detail aus.
Der Markenschutz gilt in der Schweiz ab dem Datum, an dem eine Marke ins Markenregister eingetragen wurde. Sobald die Marke erfolgreich registriert wurde, haben Sie das exklusive Recht, die Marke für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen zu nutzen und gegen Markenverletzungen vorzugehen.
Grundsätzlich ist der Schutz auf das Gebiet der Schweiz beschränkt. Wenn Sie Ihre Marke auch im Ausland schützen möchten, müssen Sie besondere Vorkehrungen treffen (vgl. «Wie schütze ich meine Marke in der Schweiz und international?»).
Die Dauer des Markenschutzes beträgt in der Schweiz zehn Jahre ab dem Datum der Eintragung. Sie können den Schutz jedoch beliebig oft verlängern – für jeweils zehn Jahre gegen eine Gebühr von 550 Franken. Das entsprechende Formular hält das IGE bereit.
Als Inhaberin respektive Inhaber sind Sie selbst dafür verantwortlich, den Missbrauch Ihrer Marke durch Dritte festzustellen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Denn Behörden und Gerichte werden erst aufgrund eines Widerspruchs oder einer Klage aktiv. Sie können aber auch spezialisierte Unternehmen mit der Überwachung der eingetragenen Marke beauftragen. Möchten Sie gegen eine mutmassliche Verletzung Ihrer Markenrechte vorgehen, sollten Sie auf jeden Fall eine spezialisierte Anwältin oder einen spezialisierten Anwalt konsultieren.
Mit der Eintragung ins Handelsregister ist der Name eines Unternehmens – rechtlich Firma genannt – geschützt. Das bedeutet: Dritten ist es grundsätzlich verboten, einen bereits eingetragenen Namen für ihr Unternehmen zu verwenden und im Handelsregister eintragen zu lassen. Der Handelsregistereintrag schützt jedoch nicht davor, dass Dritte einen fremden Firmennamen zur Bezeichnung ihrer Waren und Dienstleistungen missbrauchen. Dagegen schützt nur die Eintragung des Firmennamens als Marke. Deshalb sollten Sie den Namen Ihres Unternehmens unbedingt als Marke schützen lassen. Sie können damit auch gleich Ihr Logo schützen, das der Handelsregistereintrag nicht schützt.