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pensionsvorsorge

Das Pensionskonto

Die „Erstgutschrift“ auf dem Pensionskontoauszug bildet die Grundlage für die weitere Berechnung Ihrer Pension – informieren Sie sich deshalb rechtzeitig & holen Sie sich jetzt Ihren aktuellen Pensionskontoauszug!
Welchen Pensionsanspruch haben Sie aktuell erworben?
Wann erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Alterspension?
Wie hoch ist die Erstgutschrift Ihres Pensionskontos?
Sind alle Versicherungszeiten bei der Pensionsversicherungsanstalt korrekt registriert?

Für wen gilt das Pensionskonto?

Das Pensionskonto gilt für alle nach dem 1.1.1955 Geborenen (ausgenommen Notare, Landes- und Gemeindebedienstete). Die Zahlen am Pensionskonto richtig zu verstehen, ist nicht immer einfach und für viele auch in ihrer Bedeutung nicht nachvollziehbar.

Sie sollten auf jeden Fall so rasch als möglich in ihr Pensionskonto Einsicht nehmen, da die „Erstgutschrift“ die Grundlage für die weitere Berechnung Ihrer Pension bildet!

Am einfachsten können Sie Ihr Pensionskonto online abrufen, indem Sie Ihr Handy als mobile Bürgerkarte freischalten lassen. Unsere Vorsorgeberater haben eine spezielle Ausbildung absolviert und bieten Ihnen als besonderes Service die kostenlose Aktivierung Ihres Handys als Bürgerkarte an. Damit können Sie Einsicht nehmen in Ihr Pensionskonto und viele weitere Amtswege werden online möglich.

Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig!

Holen Sie sich Ihren persönlichen Pensionskontoauszug und lassen Sie sich über Ihren gesetzlichen Pensionsanspruch informieren. Ihr Helvetia Vorsorgeberater kann dann auf Basis der Informationen auf Ihrem Pensionskontoauszug auf Ihre ganz persönliche Pensionssituation eingehen und eine entsprechende, individuelle Kalkulation erstellen.

Vereinbaren Sie Ihren Vorsorgetermin!

Profitieren Sie in Ihrem Vorsorgegespräch von einer sachlichen Analyse und Darstellung Ihrer persönlichen Situation – unsere Vorsorgeberater sind für Sie da!

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