Da sich Kinderwünsche in regelmäßigen Abständen verändern ist es auch für eine lebensbegleitende Vorsorge notwendig, sich an diese Veränderungen anpassen zu können. Egal ob Kapital benötigt wird oder ein bisschen Geld übrig bleibt, sowohl die fondsgebundene als auch die klassische Kindervorsorge wurde bereits mit dem Weitblick entwickelt, für alle Situationen die passende Lösung zu bieten. Zuzahlungen und Entnahmen, eine Auszeitvereinbarung bei bestimmten Ereignissen bei gleich bleibendem Versicherungsschutz, sowie eine Versorgerklausel die bei Tod des Versorgers greift, runden das Paket ab.
Übrigens: Helvetia Bambino und CleVestino können bereits ab EUR 35,- im Monat abgeschlossen werden und sind damit auch ein tolles Geschenk für Patenkinder und Enkel!
Was wären Kinder ohne ihre Eltern? Dieser Frage möchte jeder aus dem Weg gehen. Genau deshalb ist die Versorgerklausel bei den Helvetia Kindervorsorgeprodukten automatisch integriert. Sollte dem Versorger etwas zustoßen übernimmt Helvetia die Prämienzahlung. Dies gilt solange der Vertrag läuft, max. bis zum 27. Lebensjahr des Kindes. Die Versorgerklausel hilft Ihrem Kind damit das finanzielle Sparziel zu erreichen!
Durch die flexible Auszeitvereinbarung lassen sich unvorhersehbare Lebensphasen, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Weiterbildung oder Karenz bei unverändertem Ablebensschutz überbrücken.*
*Die Auszeitvereinbarung kann erst nach 3 Jahren in Anspruch genommen werden, da Innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre eine Prämienfreistellung von über einem Jahr laufzeitabhängig zu einer Nachversteuerung führen kann. (Rechtsgrundlage Juli 2018)
Bei Inanspruchnahme von Karenz übernimmt Helvetia für Sie die Prämienzahlung bis zu 18 Monate und bei Arbeitsunfähigkeit bis zu 24 Monate. Zusätzlich bietet Baby-Plus auch bei Familienhospitzkarenz finanziellen Ausgleich.
Was wären Kinder ohne ihre Eltern? Dieser Frage möchte jeder aus dem Weg gehen. Genau deshalb ist die Versorgerklausel bei den Helvetia Kindervorsorgeprodukten automatisch integriert. Sollte dem Versorger etwas zustoßen übernimmt Helvetia die Prämienzahlung. Dies gilt solange der Vertrag läuft, max. bis zum 27. Lebensjahr des Kindes. Die Versorgerklausel hilft Ihrem Kind damit das finanzielle Sparziel zu erreichen!
Bei bestimmten Ereignissen wie Beispielsweise Verlust des Arbeitsplatzes, Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit wegen Weiterbildung/Umschulung, Karenz oder Bezug von Krankengeld nach Wegfall der Lohnfortzahlung, kann eine kostenlose Stundung der Prämie für mindestens sechs Monate, maximal für 24 Monate in Anspruch genommen werden. Die Versorgerklausel bleibt trotz Inanspruchnahme der
Auszeitvereinbarung erhalten.
§ Hinweis zur Nachhaltigkeit: Die Fondsgebundene Lebensversicherung ist ein Produkt mit Anlageoptionen. Die individuelle Fondsauswahl bestimmt, in welcher Ausprägung Nachhaltigkeit in Ihrer persönlichen Lebensversicherung berücksichtigt wird. Die Einordnung der Anlageoptionen erfolgt gemäß Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 in die Kategorien gemäß Artikel 6, 8 und 9.