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  • Drohnen & Versicherung: Was Hobbypiloten wissen sollten

    13.08.2025 | Text: Michaela Angerer | Foto: pexels
    Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen immer größerer Beliebtheit. Die Zunahme der Drohnen in der Luft erhöht auch das Risiko von Unfällen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die unbemannten Luftfahrzeuge aus?
Drohnen und Versicherung: Was Hobby-Piloten wissen sollten

Drohnen & Versicherung: Was Hobbypiloten wissen sollten

13.08.2025 | Text: Michaela Angerer | Foto: pexels
Drohnen und Versicherung: Was Hobby-Piloten wissen sollten
Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen immer größerer Beliebtheit. Die Zunahme der Drohnen in der Luft erhöht auch das Risiko von Unfällen. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die unbemannten Luftfahrzeuge aus?
Drohnenversicherung
Helvetia Blog

📖 Lesedauer 4 Minuten

Warum eine Drohnenversicherung in Österreich wichtig ist

Drohnen erfreuen sich in Österreich wachsender Beliebtheit – egal ob für private Luftaufnahmen, als Freizeitspaß oder für professionelle Zwecke. Der Markt wächst rasant und soll 2024 rund 14 Mio. Euro Umsatz erreichen. Doch Drohnen sind nicht nur faszinierend, sondern auch mit Risiken verbunden. Bereits ab 250 Gramm Fluggewicht gelten in Österreich strenge Vorschriften – unter anderem Registrierung, Drohnenführerschein und Haftpflichtversicherung.

Drohnen-Gesetze in Österreich: Registrierung, Führerschein & Versicherung

Seit 2020 gilt:

  • Registrierungspflicht für Drohnen ab 250 g oder mit Kamera 
  • Drohnenführerschein erforderlich 
  • Haftpflichtversicherung ist Pflicht 
  • Flüge nur mit direkter Sichtverbindung erlaubt 
  • Flugverbotszonen (z. B. Flughäfen, Naturschutzgebiete) müssen beachtet werden

Fehlen diese Nachweise, drohen hohe Strafen. „Wer als Hobbypilot unbedacht fliegt, gefährdet nicht nur andere, sondern riskiert auch empfindliche Strafen“, warnt Andreas Gruber, Vorstand Schaden-Unfall bei Helvetia Österreich.

Drohnenversicherung: Was sie abdeckt & was sie kostet

Eine Drohnenhaftpflichtversicherung schützt vor Personen-, Sach- und sogar Vermögensschäden – zum Beispiel, wenn unerlaubte Aufnahmen rechtliche Probleme verursachen. Helvetia empfiehlt eine Mindestversicherungssumme von 1,5 Millionen Euro, da Personenschäden schnell hohe Kosten verursachen können.

Bei Helvetia variieren die Prämien nach Gewichtsklasse:

  • ab 42 Euro pro Jahr für Modelle unter 250 g (Klasse C0)
  • bis maximal 5 kg Fluggewicht für private Nutzung in der Kategorie „Open“

Sicherheit & Unfallgefahr: Darum lohnt sich eine Versicherung

Obwohl es in Österreich bislang wenige Schadenfälle gibt, zeigen Beispiele wie der Beinahe-Unfall von Marcel Hirscher beim Ski-Weltcup, wie schnell etwas passieren kann. Ein Absturz auf ein fahrendes Auto oder einen Fußgänger kann hohe Schadenssummen verursachen – ohne Versicherung zahlt man im schlimmsten Fall selbst.

Drohnen im Urlaub: Diese Regeln gelten international

Wer mit seiner Drohne reist, muss sich im Vorfeld informieren – denn die Vorschriften sind je nach Land sehr unterschiedlich:

  • Komplett verboten: Ägypten, Marokko
  • Genehmigungspflicht: Kroatien (Foto- & Videoaufnahmen)
  • Online-Registrierung: Italien
  • Große Mindestabstände zu Flughäfen: Griechenland (auf Inseln oft wie Flugverbot)

Auch in Österreich gelten strenge Flugverbote in der Nähe von Flughäfen, in Naturschutzgebieten und über Menschenansammlungen.

Drohnen-Akzeptanz: Hohe Zustimmung für sinnvolle Einsätze

Studien zeigen: 73 % der Österreicher befürworten Drohnen im Rettungseinsatz, 66 % in der Landwirtschaft und 65 % für Medizintransporte. Private Freizeitflüge werden dagegen kritischer gesehen – Datenschutz und Sicherheit sind die Hauptbedenken.

Die Nutzung von Drohnen steigt stetig, vor allem in der Landwirtschaft, der Filmproduktion und Überwachung. Der österreichische Markt für Drohnen soll im Jahr 2024 einen Umsatz von rund 14 Mio. Euro generieren. Viele Österreicherinnen und Österreicher wünschen sich eines dieser unbemannten Luftfahrzeuge – sei es als Spielzeug oder um atemberaubende Luftaufnahmen zu machen. Doch die Besitzer dürfen ihre unbemannten Luftfahrzeuge nicht nach Lust und Laune und überall steigen lassen. Es gibt Einschränkungen und für Objekte ab einem Gewicht von 250 Gramm ist gemäß Luftfahrthaftpflichtgesetz eine Luftfahrtrechtliche Bewilligung der verantwortlichen Behörde Austro Control vorgeschrieben. Voraussetzung dafür, dass die Bewilligung erteilt wird, ist auch der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

Steigende Unfallgefahr

Mit der steigenden Anzahl von Drohnen am Himmel mehrt sich auch die Gefahr von Unfällen. Bis anhin sind in Österreich zwar wenig Schadenfälle mit Drohnen bekannt. Doch Viele erinnern sich beispielsweise noch an den Zwischenfall beim Ski-Weltcup im italienischen Madonna di Campiglio, als Weltmeister Marcel Hirscher nur um Haaresbreite einem Zusammenstoß mit einer Drohne entging. «Der Abschluss einer Drohnenversicherung lohnt sich, denn ein Unfall mit der Drohne ist schnell passiert. Wenn eine Drohne zum Beispiel abstürzt und ein fahrendes Auto oder einen Fußgänger trifft, kann eine beachtliche Schadenssumme entstehen», erklärt Thomas Stellfeld, Teamleiter Produktmanagement Schaden-Unfall bei Helvetia.

Prämienkalkulation nach Gewicht

Die Jahresprämie für eine solche Drohnenversicherung für Privatpersonen variiertbei Helvetia je nach Gewicht des Flugmodells und ist ab 42 Euro für die leichteste Klasse (Klasse C0 unter 250 g) erhältlich. Voraussetzung für die Annahme ist, dass es sich um privat genutzte Flugmodelle oder privat genutzte unbemannte Luftfahrzeuge der Kategorie Open bis 5 Kilogramm Fluggewicht handelt. Diese dürfen nur mit direkter Sichtverbindung geflogen werden. Zudem müssen zwingend die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden, wie zum Beispiel Flugbetrieb nur außerhalb des kontrollierten Luftraums und außerhalb von Flugverbotszonen.

Thomas Stellfeld, Teamleiter Produktmanagement Schaden-Unfall
«Der Abschluss einer Drohnenversicherung lohnt sich, denn ein Unfall mit der Drohne ist schnell passiert. Wenn eine Drohne zum Beispiel abstürzt und ein fahrendes Auto oder einen Fußgänger trifft, kann eine beachtliche Schadenssumme entstehen.»
Thomas Stellfeld, Teamleiter Produktmanagement Schaden-Unfall
Drohnen­versicherung. Haftpflichtversicherung für den Fall der Fälle.

Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen und Firmen immer größerer Beliebtheit. Für einen Großteil der unbemannten Luftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Helvetia hat eine neu gestaltete Haftpflichtversicherung für privat genutzte Drohnen entwickelt.

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