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  • Drohnenversicherung: Was gilt es zu beachten?

    15.11.2022 | Text: Ursula Czerny | Foto: istock
    Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen immer größerer Beliebtheit. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die unbemannten Luftfahrzeuge aus?
2017-06-drohnenversicherung

Drohnenversicherung: Was gilt es zu beachten?

15.11.2022 | Text: Ursula Czerny | Foto: istock
2017-06-drohnenversicherung
Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen immer größerer Beliebtheit. Doch wie sieht es mit dem Versicherungsschutz für die unbemannten Luftfahrzeuge aus?
Drohnenversicherung
Helvetia Blog

 

Die Verkaufszahlen von Drohnen steigen stetig an und viele Österreicherinnen und Österreicher wünschen sich eines dieser unbemannten Luftfahrzeuge – sei es als Spielzeug oder um atemberaubende Luftaufnahmen zu machen. Doch die Besitzer dürfen ihre unbemannten Luftfahrzeuge nicht nach Lust und Laune und überall steigen lassen. Es gibt Einschränkungen und für Objekte ab einem Gewicht von 250 Gramm ist gemäß Luftfahrthaftpflichtgesetz eine Luftfahrtrechtliche Bewilligung der verantwortlichen Behörde Austro Control vorgeschrieben. Voraussetzung dafür, dass die Bewilligung erteilt wird, ist auch der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

Steigende Unfallgefahr

Mit der steigenden Anzahl von Drohnen am Himmel mehrt sich auch die Gefahr von Unfällen. Bis anhin sind in Österreich zwar wenig Schadenfälle mit Drohnen bekannt. Doch Viele erinnern sich beispielsweise noch an den Zwischenfall beim Ski-Weltcup im italienischen Madonna di Campiglio, als Weltmeister Marcel Hirscher nur um Haaresbreite einem Zusammenstoß mit einer Drohne entging. «Der Abschluss einer Drohnenversicherung lohnt sich, denn ein Unfall mit der Drohne ist schnell passiert. Wenn eine Drohne zum Beispiel abstürzt und ein fahrendes Auto oder einen Fußgänger trifft, kann eine beachtliche Schadenssumme entstehen», erklärt Thomas Stellfeld, Teamleiter Produktmanagement Schaden-Unfall bei Helvetia.

Prämienkalkulation nach Gewicht


Die Jahresprämie für eine solche Drohnenversicherung für Privatpersonen variiert bei Helvetia je nach Gewicht des Flugmodells und ist ab 69 Euro für die leichteste Klasse (bis 1,5 kg) erhältlich. Voraussetzungen für die Annahme sind, dass es sich um Flugmodelle und unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 handelt. Diese dürfen beim Abflug ein Maximalgewicht von fünf Kilogramm nicht überschreiten und nur mit direkter Sichtverbindung geflogen werden. Zudem müssen zwingend die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben eingehalten werden, wie zum Beispiel Flugbetrieb nur außerhalb des kontrollierten Luftraums und außerhalb von Flugverbotszonen.

Spielzeug oder Drohne?


Die Deckung gilt für Personen- und Sachschäden sowie für davon abgeleitete Vermögensschäden. Es besteht jedoch keine Deckung für reine Vermögensschäden, insbesondere wenn diese beispielsweise durch Foto- oder Filmaufnahmen entstanden sind. Der örtliche Geltungsbereich ist nicht auf Österreich beschränkt sondern umfasst ganz Europa sowie die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten. Geräte, die maximal 30 Meter Flughöhe erreichen können und deren Abfluggewicht 250 Gramm nicht überschreitet gelten als Spielzeug. «Für diese besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht und sie sind bei Helvetia bereits im Rahmen der Haushaltsversicherung mitversichert», so Thomas Stellfeld.

Drohnenversicherung
Drohnen­versicherung. Haftpflichtversicherung für den Fall der Fälle.
Drohnen erfreuen sich bei Privatpersonen und Firmen immer größerer Beliebtheit. Für einen Großteil der unbemannten Luftfahrzeuge besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht. Helvetia hat eine neu gestaltete Haftpflichtversicherung für privat genutzte Drohnen entwickelt.

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