Wir sind Teil der Helvetia Baloise Gruppe.

Wir sind Teil der Helvetia Baloise Gruppe.

Mich interessieren
?
Bitte prüfen Sie Ihre Internetverbindung
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf Zum Kontaktformular
  • 50 Jahre Gurtpflicht in Österreich

    15.07.2026 | Text: Ursula Czerny | Foto: Getty Images
    Am 15. Juli 1976 wurde die Gurtpflicht in Österreich eingeführt – ein Meilenstein für die Verkehrssicherheit. Heute ist das Anschnallen selbstverständlich. Trotzdem zeigt die Unfallstatistik: Noch immer verzichten jedes Jahr Menschen auf den Sicherheitsgurt, oft mit tragischen Folgen.
50 Jahre Gurtpflicht - ein Klick der Leben rettet.

50 Jahre Gurtpflicht in Österreich

15.07.2026 | Text: Ursula Czerny | Foto: Getty Images
50 Jahre Gurtpflicht - ein Klick der Leben rettet.
Am 15. Juli 1976 wurde die Gurtpflicht in Österreich eingeführt – ein Meilenstein für die Verkehrssicherheit. Heute ist das Anschnallen selbstverständlich. Trotzdem zeigt die Unfallstatistik: Noch immer verzichten jedes Jahr Menschen auf den Sicherheitsgurt, oft mit tragischen Folgen.
Insassen-Unfallversicherung
Helvetia Blog

Seit wann gibt es die Gurtpflicht in Österreich?

Die allgemeine Gurtpflicht wurde in Österreich am 15. Juli 1976 eingeführt. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine Strafen für Verstöße. Erst ab dem 1. Juli 1984 wurde das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurts mit einer Organstrafverfügung geahndet. Damals betrug die Mindeststrafe 100 Schilling (rund 7 Euro).

Heute kostet das Fahren ohne Gurt 35 Euro, und wer ein Kind nicht ordnungsgemäß sichert (mit Gurt und passendem Kindersitz), riskiert mindestens 70 Euro Strafe sowie einen Eintrag ins Führerschein-Vormerksystem. Der theoretische Strafrahmen reicht bis zu 5.000 Euro.

Gilt die Gurtpflicht für alle Insassen?

Ja! In Österreich gilt die Gurtpflicht für alle Insassen eines Fahrzeugs, also für Fahrer, Beifahrer sowie Mitfahrende auf der Rückbank. Für die Einhaltung ist jede Person ab 14 Jahren selbst verantwortlich. Die Fahrerin bzw. der Fahrer hat keine rechtliche Verantwortung, wenn sich ältere Mitfahrende nicht anschnallen.

Wer is von der Gurtpflicht ausgenommen?

Die Gurtpflicht gilt nicht: 

  • Beim Einparken oder sehr langsamen Rückwärtsfahren
  • Für Taxifahrer, die Fahrgäste transportieren
  • Für Businsassen im Linienverkehr
  • Für Fahrer von Einsatzfahrzeugen im Einsatz
  • Bei "Unmöglichkeit des bestimmungsgemäßen Gebrauches des Sicherheitsgurtes" (z. B. bei extremer Körpergröße oder schwerster körperlicher Beeinträchtigung)

Nicht als Ausnahme anerkannt werden hingegen:

  • Schwangerschaft
  • Sonnenbrand
  • Schlüsselbeinbruch oder andere leichte Verletzungen.

Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte individuell.

Wer trägt die Verantwortung für Kinder?


Kinder bis 14 Jahre müssen von der fahrzeugführenden Person gesichert werden. Je nach Körpergröße gelten folgende Regeln:

  • Unter 135 cm: Kindersitz ist verpflichtend
  • Ab 135 cm: Der reguläre Erwachsenengurt kann genutzt werden, wenn er sich an die Körpergröße anpassen lässt.

Warum der Sicherheitsgurt trotz Airbag unverzichtbar bleibt


Moderne Fahrzeuge sind heute mit zahlreichen Sicherheitssystemen ausgestattet: von Airbags bis hin zu Assistenzsystemen. Doch diese können den Sicherheitsgurt nicht ersetzen. Im Gegenteil: Airbags sind darauf ausgelegt, gemeinsam mit dem angelegten Sicherheitsgurt zu schützen. Ohne Gurt kann der Airbag seine Schutzwirkung nicht vollständig entfalten und das Verletzungsrisiko steigt erheblich.

Hinzu kommt: Bereits bei einer Kollision mit 30 km/h wirken enorme Kräfte. Ein solcher Aufprall entspricht ungefähr einem Sturz aus vier Metern Höhe. Ohne Sicherheitsgurt ist es praktisch unmöglich, den Körper mit den eigenen Armen oder Beinen abzustützen.

Nicht zuletzt schützen Sicherheitsgurte nicht nur die Person, die ihn trägt. Ungesicherte Mitfahrende können bei einem Unfall mit großer Wucht durch den Fahrzeuginnenraum geschleudert werden und dadurch auch andere Insassen schwer verletzen.

Deshalb gilt auch 50 Jahre nach Einführung der Gurtpflicht: Der Sicherheitsgurt bleibt die einfachste und wirksamste Maßnahme, um das Risiko schwerer Verletzungen im Straßenverkehr deutlich zu reduzieren.

Die Zahlen sprechen für sich

Die aktuellen Unfallzahlen zeigen, dass das Anschnallen nach wie vor Leben rettet:

  • Im Jahr 2024 kamen laut Statistik Austria 147 Pkw-Insassen bei Verkehrsunfällen ums Leben.
  • 50 davon (34 Prozent) waren nicht angeschnallt.
  • Betrachtet man die vergangenen zehn Jahre, waren rund 30 Prozent aller tödlich verunglückten Pkw-Insassen ohne Sicherheitsgurt unterwegs.

Zusätzlich können ungesicherte Mitfahrende andere Insassen in Gefahr bringen: Bei einem Unfall können sie mit enormer Wucht gegen Sitze oder Mitfahrende prallen und schwere Verletzungen verursachen.

Fazit: Sicherheit geht vor!


Sicherheitsgurte retten Leben. Als Autofahrerin oder Autofahrer trägt man eine große Verantwortung - für sich selbst und für alle Mitfahrenden. Also: Anschnallen nicht vergessen!

 

Quellen: Statistik Austria, ÖAMTC, Kuratorium für Verkehrssicherheit
Insassenunfall­versicherung. Ihre Mitfahrer auf sicherer Fahrt.

Ein Unfall oder ein Schadenfall betrifft meist auch die Personen, die sich im betreffenden Auto befinden. Aber wie schützt man seine Mitfahrer? Unsere Insassenunfallversicherung bietet umfassenden Schutz und das nicht nur während der Fahrt, sondern auch beim Ein- und Aussteigen, beim Parken und vielem mehr.

Weitere spannende Themen

Newsletter
Sie möchten keine Tipps, Reportagen oder Gewinnspiele mehr verpassen? Dann registrieren Sie sich für den Helvetia Newsletter!