22. Dezember 2020, Autor: Leonard Wehrli, Foto: Unsplash
Dieses Jahr ist vieles etwas anders, und die meisten Menschen verbringen besonders viel Zeit in den eigenen vier Wänden. Um während den Festtagen eine behagliche Atmosphäre zu schaffen, greifen viele zu Kerzen oder Lichterketten und dekorieren damit das ganze Heim – und natürlich auch den Weihnachtsbaum. Doch aufgepasst: Defekte Lichterketten und unbeaufsichtigte Kerzen können zu verheerenden Bränden führen. Im Dezember gibt es rund 30 Prozent mehr Brände, allein 1000 sind es gemäss Brandstatistik Schweiz um die Weihnachts- und Neujahrstage.
Wer seinen Weihnachtsbaum mit echten Kerzen schmückt, sollte diese nicht zu nahe unter den Zweigen oder dem Schmuck anbringen. Noch 10 cm über der Kerzenflamme ist es 400°Celsius heiss.
Dürre Bäume und Adventskränze brennen besonders schnell, da die Nadeln leicht entflammbare Dämpfe entwickeln. Deshalb ist es wichtig, dass der Christbaumständer stets mit genügend Wasser gefüllt ist. Achtung: Nach den Festtagen sollte man den Baum und den Kranz schnell entsorgen, denn je länger diese herumstehen, desto mehr trocknen sie aus.
Wer Kerzen in der Wohnung aufstellt, sollte diese auf einen nicht hitzeleitenden Unterteller stellen. Besonders auf Holztischen besteht eine hohe Brandgefahr. Zudem sollte man die Kerzen nie unbeaufsichtigt lassen.
Elektrische Lichterketten sind nicht so harmlos wie sie scheinen. Besonders ältere Modelle bergen die Gefahr eines Kurzschlusses und können zu Bränden führen. Deswegen ist es wichtig, bei der Lichterkette auf den Anwendungsbereich (innen, aussen) zu achten und diese kritisch auf Defekte zu prüfen und alte Lichterketten zu ersetzen. Wenn ein Brand auf Schäden der Ketten zurückzuführen ist, ist dieser nämlich nicht versichert.
Wenn es doch passiert, heisst es, schnell handeln: Umgehend Mensch und Tier ausser Haus bringen und die Feuerwehr mit der Kurzwahlnummer 118 kontaktieren. Ein Raum kann in nur zwei Minuten in Flammen stehen.
Bricht trotz der gebotenen Vorsicht Feuer aus, übernimmt die in den meisten Kantonen obligatorische Gebäudeversicherung Schäden an Gebäuden, Kosten für Löscharbeiten und Folgekosten. Bei Mietliegenschaften nimmt die Versicherung unter Umständen Rückgriff auf die Mieter, die den Schaden verursacht haben. Sofern gerechtfertigt, kommt deren Privathaftpflichtversicherung für den Anteil am Schaden auf. Aber nur, wenn keine Grobfahrlässigkeit vorliegt oder diese zusätzlich versichert ist.
Brandschäden an der Einrichtung sind über die Hausratversicherung gedeckt. Achten Sie darauf, dass die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, weil sonst Leistungen gekürzt werden können.