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Ein Mann mit weißem Kittel steht hinter einem Thresen – Apothekenversicherung von Helvetia

Apotheken­versicherung – Helvetia Business MultiRisk: Rundum-Schutz für Ihre Apotheke

Sichern Sie Ihre Apotheke gegen existenzbedrohende Risiken ab! Ob Wasserschaden, Haftungsschaden oder Ertragsausfall – wir bieten individuellen, umfassenden und zuverlässigen Schutz.
Siegel FAZ-Institut: Herausragende Kundenzufriedenheit 2024
Herausragende Kundenzufriedenheit
Das F.A.Z.-Institut bescheinigt »Herausragende Kundenzufriedenheit« (04/25).

Individuell & flexibel

Ob Filialbetrieb oder Landapotheke: Wir passen den Schutz exakt an Ihre Bedürfnisse an.

Schnelle Hilfe im Falle eines Schadens

Keine lange Wartezeiten – sondern schnelle, pragmatische Lösungen.

Nachhaltig

Wir fördern umweltfreundliche Maßnahmen und nachhaltige Lösungen.

Warum eine Apothekenversicherung sinnvoll ist

Als Apotheker tragen Sie täglich Verantwortung – für Ihre Kundschaft, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb. Doch was, wenn plötzlich ein Wasserschaden die Einrichtung zerstört? Wenn ein Kühlgerät ausfällt und Medikamente verderben? Oder wenn ein Beratungsfehler zu einem Haftungsschaden führt? Mit Helvetia Business MultiRisk für Apotheken sind Sie für genau diese Fälle umfassend abgesichert.

Helvetia Business MultiRisk – Der Grundschutz für Apotheken gegen existenzbedrohende Risiken

Mit Helvetia Business MultiRisk sichern Sie sich einen leistungsstarken Grundschutz, der Sie vor den häufigsten und kostspieligsten Risiken im Apothekenalltag bewahrt:  

Flexibel erweiterbar – für noch mehr Schutz

Jede Apotheke ist einzigartig. Mit der Apothekenversicherung können Sie Ihren Grundschutz durch optionale Bausteine erweitern und so den Versicherungsschutz perfekt an die Anforderungen Ihrer Apotheke anpassen.

Von Ablenkungen bis zu Missverständnissen – wir verstehen die Herausforderungen!

Kommunikation ist nicht immer einfach. Eine Ablenkung, ein Missverständnis – schon ist es passiert. Schadenersatzansprüche können teuer werden. Wir helfen bei den finanziellen Folgen.

Apotheker müssen sich bei groben Fehlern verantworten

Apotheker tragen bei groben oder schwerwiegenden Fehlern die Verantwortung vor Patienten und Gericht. Wie bei Ärzten gilt auch im Apothekerhandwerk die Beweislastumkehr. Der Apotheker muss nachweisen, dass der entstandene gesundheitliche Schaden nicht auf das falsch ausgegebene Medikament zurückzuführen ist. Ein Gerichtsverfahren in Köln, bei dem ein Apotheker einem Kleinkind mit Down-Syndrom eine falsche, überhöhte Dosierung verordnete, führte zu einem Herzstillstand und einem Hirnschaden. Dies hatte eine Schmerzensgeldzahlung von 200.000 Euro für Arzt und Apotheker zur Folge.