Jede Fahrzeugflotte ist anders. Deshalb finden wir gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Lösung für Ihre Flotte. Basis für die Prämie ist Ihr Vorschadenverlauf in den letzten Jahren. Auf dieser Grundlage wird eine ganz individuelle Versicherungsprämie pro Fahrzeugart ermittelt.
Durch die Autohaftpflichtversicherung sind Versicherungsnehmer, Fahrer und Halter gegen Haftpflichtansprüche Dritter geschützt. Dies gilt jedoch nicht, für den Fahrer, wenn dieser die Fahrt ohne Wissen und/oder Einverständnis des Versicherungsnehmers angetreten hat oder er keine vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzt. Die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst auf jeden Fall die vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestsummen von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, sowie 1,2 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, dass der Unfall-Verursacher bei eigenem Verschulden für den gesamten Schaden haftet, den er verursacht hat. Dies kann bei einem Verkehrsunfall leicht über die gesetzlichen Mindestdeckungssummen hinausgehen.Daher empfiehlt sich die Höchstdeckung von 100 Millionen pauschal, die lediglich bei Personenschäden eine Obergrenze von 15 Millionen Euro je geschädigte Person hat.
Beide Zusatzversicherung ersetzen Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkaskoversicherung schützt vor finanziellen Schäden bei Glasbruch, Wildunfällen und Elementarschäden wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung ab. Außerdem bei Diebstahl des PKWs oder seiner Teile.
Die Vollkaskoversicherung kommt darüber hinaus für Schäden am Fahrzeug auf, wenn der Fahrer Schuld am Unfall hatte. Außerdem zahlt sie für Schäden durch Dritte, die für die Reparatur nicht selbst aufkommen können oder nicht versichert sind.
Anders als die Kfz-Haftpfllicht ist eine Kaskoversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie übernimmt je nach Deckungsumfang auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Aber Vorsicht: nicht in jedem Fall. Handelt jemand grob fahrlässig, kann eine Leistung zumindest in Frage gestellt werden.
Grob fahrlässig handelt, wer schon einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maß dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen - also kurz gesagt den gesunden Menschenverstand ausschaltet.
Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann begründet, wenn Sie ein schweres Verschulden trifft. Nach neuem Recht gilt für alle Kaskoverträge, dass eine anteilige Entschädigung entsprechend Ihrem Verschulden zu zahlen ist.