Anders als die Kfz-Haftpfllicht ist eine Kaskoversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Sie übernimmt je nach Deckungsumfang auch Schäden am eigenen Fahrzeug. Aber Vorsicht: nicht in jedem Fall. Handelt jemand grob fahrlässig, kann eine Leistung zumindest in Frage gestellt werden.
Grob fahrlässig handelt, wer schon einfache, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maß dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen - also kurz gesagt den gesunden Menschenverstand ausschaltet.
Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit ist dann begründet, wenn Sie ein schweres Verschulden trifft. Nach neuem Recht gilt für alle Kaskoverträge, dass eine anteilige Entschädigung entsprechend Ihrem Verschulden zu zahlen ist.