Die Unterstützungskasse ist eine eigenständig rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die zwischen Arbeitgeber und versorgungsberechtigten Arbeitnehmer geschaltet ist. Der Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer die Versorgungszusage über die Unterstützungskasse, die dann die Leistungen erbringt. Dafür erhält die Unterstützungskasse vom Arbeitgeber die notwendigen Mittel (Zuwendungen). Die Unterstützungskasse ist einer von 5 Durchführungswegen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Bei der kongruent rückgedeckten Unterstützungskasse schließt die Unterstützungskasse als Versicherungsnehmer eine Rückdeckungsversicherung zur Finanzierung der zugesagten Leistungen ab.
Der Vorteil: Durch die kongruente (deckungsgleiche) Rückdeckung findet von Beginn an eine laufende und vollständige Ausfinanzierung der zugesagten Leistungen statt. Die von der Unterstützungskasse zugesagten Leistungen entsprechen dabei den garantierten Leistungen der Rückdeckungsversicherung. Umgekehrt entsprechen die Zuwendungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse den Beiträgen für die Rückdeckungsversicherung.
Die VKH ist eine überbetriebliche Unterstützungskasse, die die zugesagten Leistungen über Rückdeckungsversicherungen der Helvetia finanziert. In Kombination mit dem eigenständigen Unterstützungskassentarif Helvetia WorkLife Pro entfallen in der Regel die Verwaltungsgebühren der VKH.
Als ersten Schritt der betrieblichen Altersversorgung bietet sich die Direktversicherung an. Beiträge können dort bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei eingezahlt werden. Doch was können Arbeitnehmer machen, denen dieser Betrag nicht reicht und die mehr für Ihr Alter vorsorgen wollen? Sie wählen als Zusatzversorgung die Unterstützungskasse. In die Unterstützungskasse können die Zuwendungen nahezu unbegrenzt steuerlich gezahlt werden – zusätzlich zur Direktversicherung.
Die rückgedeckte Unterstützungskasse bietet den Vorteil, dass Sie als Arbeitgeber die Zuwendungen im Rahmen des § 4d EStG in voller Höhe als Betriebsausgabe steuerlich absetzen können. Eine Voraussetzung ist, dass die Beiträge der Rückdeckungsversicherung gleichbleibend oder steigend sind. Ausnahmen sind z.B. bei der Finanzierung aus
Entgeltumwandlung möglich.
Bei der arbeitgeberfinanzierten Unterstützungskasse sind die Beiträge unbegrenzt sozialversicherungsfrei. Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) sozialversicherungsfrei. Diese Sozialversicherungsfreiheit besteht zusätzlich zu der Sozialversicherungsfreiheit der Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds nach § 3 Nr.63 EStG. Die späteren Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Privatversicherte bleiben beitragsfrei.
Sie möchten Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten, die nicht Ihre Bilanz berührt? Die Versorgung soll von Beginn an möglichst ausfinanziert sein? Dann nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge über die rückgedeckte Unterstützungskasse der Helvetia. Durch die kongruente Rückdeckung der Zusage durch die Rückdeckungsversicherung, findet von Beginn an eine laufende und vollständige Ausfinanzierung der zusagten Unterstützungskassenleistungen statt. Die Unterstützungskasse der Helvetia VKH (Versorgungskasse Helvetia Versicherung e.V.) sichert über die Rückdeckungsversicherung mit dem leistungsstarken Tarif WorkLife Pro die zugesagten Leistungen ab.
Helvetia WorkLife Pro bietet im Marktvergleich hohe garantierte Leistungen. Der Arbeitnehmer kann zwischen einer lebenslangen Rente oder alternativ einer einmaligen Kapitalleistung wählen.
Um das Kapital zu schützen erhalten die steuerlich zulässigen Hinterbliebenen im Todesfall des Arbeitnehmers während der Ansparphase das eingezahlte Kapital zurück. Soll der Ehepartner oder Lebensgefährte besonders abgesichert werden, kann optional eine eigenständige lebenslange Hinterbliebenenrente im Vertrag vereinbart werden.
Gesetzlich müssen die Höhen der Altersrenten aus der betrieblichen Altersversorgung an den Inflationsausgleich angepasst werden oder mindestens um 1% p.a. steigen. Da sich daraus für Sie als Arbeitgeber ungewisse Nachschusspflichten ergeben können, besteht bei der Helvetia mit dem Unterstützungskassentarif WorkLife Pro die Möglichkeit eine garantierte Rentensteigerung von 1% p.a. zu vereinbaren.
Sind Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von der Sozialversicherungspflicht befreit? Dann sparen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und können die entsprechenden Beiträge gezielt zum Aufbau Ihrer Altersversorgung verwenden. Besonders attraktiv ist daher die Möglichkeit der steuerfreien Altersversorgung über Ihre GmbH. Mit Helvetia WorkLife Pro können Sie als GGF auch hohe Beiträge steuerfrei einzahlen und sich so eine angemessene Altersversorgung sichern.
Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Der Arbeitgeber muss hierzu jährlich einen Beitrag an den PSV zahlen. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) entfällt die PSV-Pflicht. Damit auch Sie als beherrschender GGF eine insolvente Versorgung erhalten, können Sie die Rückdeckungsversicherung an Sie verpfänden.
In der betrieblichen Altersvorsorge mit Helvetia haben Sie bzw. Ihr Angestellter die Wahl, ob im Leistungsfall eine lebenslange Rente oder alternativ eine einmalige Kapitalleistung in Anspruch genommen wird. Beide Varianten haben ihre Vorteile, sind jedoch nicht für jeden Bedarf geeignet.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen bereits als Direktversicherung hohe Steuerfreibeträge für jeden versicherten Mitarbeiter. Entscheiden Sie sich darüber hinaus für eine bAV mit der rückgedeckten Unterstützungskasse, können Sie auch diese Prämien als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. So können die eingezahlten Beiträge beinahe unbegrenzt steuerfrei genutzt werden – und das zusätzlich zu den Beiträgen der Direktversicherung.
Das Nachfinanzierungsrisiko der betrieblichen Altersvorsorge über die Helvetia Unterstützungskasse VKH ist verschwindend gering. Denn dank der kongruenten Rückdeckungsversicherung ist die Versorgung von Beginn an 1 zu 1 ausfinanziert. Diesen Prozess nennt man auch passgenaue Ausfinanzierung.
Besonders lohnenswert ist die bAV mit Unterstützungskasse, wenn über die steuerfreien Grenzen der Direktversicherung hinaus gespart werden soll. Dies ist meist bei Gesellschafter-Geschäftsführern und Führungskräften der Fall, da diese einen besonders hohen Versorgungsbedarf haben. Da sich alle Beiträge als Betriebsausgaben absetzen lassen, ist diese Form der Versorgung eine sehr steuergünstige Finanzierung für Ihr Unternehmen.