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Ein Mann im Anzug und weißem Hemd, der an einem Schreibtisch sitzt, hält eine Brille in der Hand und lächelt.

bAV Unter­stützungs­kasse

Betriebliche Altersvorsorge mit der Unterstützungskasse realisieren.
Keine Bilanzberührung
Nahezu unbegrenzte Steuerfreiheit der Beiträge
Steuergünstige Finanzierung dank Betriebsausgabenregelung
Rückgedeckte Unterstützungskasse

Mehr Informationen zur bAV Unterstützungs­kasse

Ansparung und Auszahlung betrieblicher Altersversorgung mit Helvetia

Rückgedeckte Unterstützungskasse reduziert das Risiko für Arbeitgeber

Sie möchten Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten, die nicht Ihre Bilanz berührt? Die Versorgung soll von Beginn an möglichst ausfinanziert sein? Dann nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge über die rückgedeckte Unterstützungskasse der Helvetia. Durch die kongruente Rückdeckung der Zusage durch die Rückdeckungsversicherung, findet von Beginn an eine laufende und vollständige Ausfinanzierung der zusagten Unterstützungskassenleistungen statt.  Die Unterstützungskasse der Helvetia VKH (Versorgungskasse Helvetia Versicherung e.V.) sichert über die Rückdeckungsversicherung mit dem leistungsstarken Tarif WorkLife Pro die zugesagten Leistungen ab.

WorkLife Pro – Die leistungsstarke Unterstützungs­kasse

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)-Versorgung

WorkLife Pro: Ideal zur GGF-Versorgung

Sind Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von der Sozialversicherungspflicht befreit? Dann sparen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und können die entsprechenden Beiträge gezielt zum Aufbau Ihrer Altersversorgung verwenden. Besonders attraktiv ist daher die Möglichkeit der steuerfreien Altersversorgung über Ihre GmbH. Mit Helvetia WorkLife Pro können Sie als GGF auch hohe Beiträge steuerfrei einzahlen und sich so eine angemessene Altersversorgung sichern.

Insolvenzschutz durch Verpfändung

Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Der Arbeitgeber muss hierzu jährlich einen Beitrag an den PSV zahlen. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) entfällt die PSV-Pflicht. Damit auch Sie als beherrschender GGF eine insolvente Versorgung erhalten, können Sie die Rückdeckungsversicherung an Sie verpfänden.

Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge mit rückgedeckter Unterstützungskasse