Sie möchten Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anbieten, die nicht Ihre Bilanz berührt? Die Versorgung soll von Beginn an möglichst ausfinanziert sein? Dann nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge über die rückgedeckte Unterstützungskasse der Helvetia. Durch die kongruente Rückdeckung der Zusage durch die Rückdeckungsversicherung, findet von Beginn an eine laufende und vollständige Ausfinanzierung der zusagten Unterstützungskassenleistungen statt. Die Unterstützungskasse der Helvetia VKH (Versorgungskasse Helvetia Versicherung e.V.) sichert über die Rückdeckungsversicherung mit dem leistungsstarken Tarif WorkLife Pro die zugesagten Leistungen ab.
Sind Sie als GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) von der Sozialversicherungspflicht befreit? Dann sparen Sie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und können die entsprechenden Beiträge gezielt zum Aufbau Ihrer Altersversorgung verwenden. Besonders attraktiv ist daher die Möglichkeit der steuerfreien Altersversorgung über Ihre GmbH. Mit Helvetia WorkLife Pro können Sie als GGF auch hohe Beiträge steuerfrei einzahlen und sich so eine angemessene Altersversorgung sichern.
Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers sind gesetzlich unverfallbare Anwartschaften und laufende Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Der Arbeitgeber muss hierzu jährlich einen Beitrag an den PSV zahlen. Für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) entfällt die PSV-Pflicht. Damit auch Sie als beherrschender GGF eine insolvente Versorgung erhalten, können Sie die Rückdeckungsversicherung an Sie verpfänden.