Bei der Pensionszusage sagen Sie als Arbeitgeber Ihrem Arbeitnehmer direkt eine Leistung im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall zu. Im Leistungsfall zahlen Sie die Leistung direkt an Ihren Arbeitnehmer. Es ist keine weitere Institution zwingend beteiligt. Die Pensionszusage ist daher eine unmittelbare Pensionsverpflichtung. Sie ist einer von 5 verschiedenen Durchführungswegen der bAV und wird oft auch Direktzusage genannt.
Für Sie als Arbeitgeber entsteht durch die Pensionszusage ein finanzielles Risiko, das aus betriebsinternen Ressocuren finanziert werden muss. Damit der Aufwand für Sie kalkulierbar bleibt und sein Risiko minimiert wird, ist der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung bei Helvetia sinnvoll. Denn wer weiß heute wie lange der Arbeitnehmer lebt und wie lange Sie bzw. Ihre Firma somit die zugesagte lebenslange Rente zahlen muss? Auch das Bilanzsprungrisiko bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall kann durch eine Rückdeckungsversicherung minimiert werden.
Damit die finanzielle Belastung für den Arbeitgeber planbar und kalkulierbar ist, kann er eine Rückdeckungsversicherung bei der Helvetia abschließen. Der Arbeitgeber wird Versicherungsnehmer und Beitragszahler des Vertrages. Der Arbeitnehmer ist lediglich versicherte Person. Die späteren Leistungen fließen an die Firma. Unabhängig welche Leistungen aus der Versicherung heraus kommen, muss der Arbeitgeber seiner Verpflichtung (zugesagte Leistung in der Pensionszusage) gegenüber dem Arbeitnehmer nachkommen. Die Rückdeckungsversicherung ist ein reines Finanzierungsinstrument des Arbeitgebers. Sie kann aber an den Arbeitnehmer verpfändet werden, was vor allem bei Gesellschafter-Geschäftsführer, die keinen Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein genießen, sinnvoll ist.
Für die Verpflichtung, die Sie als Arbeitgeber über die Pensionszusage eingehen, müssen Sie in der Bilanz Rückstellungen bilden. Der Vorteil: Die Rückstellungen sind steuermindernd und steigen bis zum Rentenbeginn kontinuierlich an. Im Gegenzug muss der Wert der Rückdeckungsversicherung in der Bilanz aktiviert werden. In der Handelsbilanz kann der Aktivwert der Versicherung mit den Pensionsrückstellungen auf der Passivseite saldiert werden, wenn die Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet ist. Durch die Saldierung ergibt sich eine Verbesserung der Bilanzkennzahlen.
Für den Arbeitnehmer entsteht bei der betrieblichen Altersversorgung über die Pensionszusage in der Ansparphase kein steuerlicher Zufluss. Der Vorgang ist für ihn steuerneutral. Erst die späteren Leistungen werden wie Lohn/Gehalt nach § 19 EStG versteuert.
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, weisen im Alter einen hohen Versorgungsbedarf auf. Clever ist die Versorgung über den eigenen Betrieb, z.B. über eine Pensionszusage. Als Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Personalunion kann der GGF selbst entscheiden wie er seine Altersversorgung ausgestaltet. Möchte er hohe Chancen auf Rendite haben, bei einem geringen Nachfinanzierungsrisiko, ist Helvetia BusinessInvest die richtige Wahl.
Die GmbH sagt dem GGF über eine Pensionszusage einen Monatsbeitrag zzgl. einem festen Zinssatz von z.B. 1% p.a. zu. Dies erfolgt in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage (BOLZ) als Kapitalzusage. Die GmbH investiert den vereinbarten Monatsbeitrag in der ausgewählten Rückdeckungsanlage. Rückdeckungsversicherung ist der fondsgebundene Tarif CleVesto Allcase oder CleVesto Select der Helvetia, bei denen die Beiträge vollständig in die ausgewählten Aktienanlage fließen können. So besteht auch in der aktuellen Niedrigzinsphase die Chancen auf hohe Renditen. Ist die spätere Leistung höher als die zugesagte Leistung (Beitrag zzgl. 1% Zinssatz), dann erhält der GGF die höhere Leistung.
Ein Unternehmen hat seinem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer schon eine Pensionszusage erteilt? Dann lassen Sie den finanziellen Status mit dem Helvetia Pensionszusagen-Check überprüfen. Bestehende Zusagen haben häufig Finanzierungslücken, da sie häufig nicht oder nur unzureichend ausfinanziert sind.
Je nach Anlagetyp können unterschiedliche Tarife der Helvetia zur Ausfinanzierung der Versorgungsleistung verwendet werden. Helvetia bietet die Möglichkeit zwischen einer sicherheitsorientierten Anlage mit einem festen Garantiezins und einer reinen fondsgebundenen Anlage mit Chance auf höheren Renditen zu entscheiden. Empfehlenswert für eine Fondsanlage ist beispielsweise die flexible Fondspolice CleVesto Allcase. Sie verbindet die steuergünstige betriebliche Altersversorgung über die Pensionszusage mit den besonderen Anlagemöglichkeiten einer Fondspolice. Dazu zählen unter anderem flexible Zuzahlungs- und Entnahmemöglichkeiten, ein professionelles Anlagemanagement und innovative Garantiemodelle.