Der Lack bleibt dran
Damit Sie Ihren Traum vom eigenen Studio leben können, bieten wir das passende Versicherungspaket.
Sie planen ein Nagel- oder Kosmetikstudio zu eröffnen oder sind bereits Inhaber eines Beautysalons? Der tägliche Umgang mit Menschen, das kreative Arbeiten mit Pflegeprodukten und die Freude über ein schönes Ergebnis machen Spaß. Doch es lauern auch zahlreiche Risiken, die manchen Traum schneller beendet haben als man dachte. Als Kleinunternehmer im Bereich Kosmetik- und Nagelstudio können beispielsweise Schadensersatzforderungen durch Dritte wegen Einsatz falscher Pflegeprodukte oder Verletzungen eines Kunden schnell das finanzielle Aus bedeuten. Schließen Sie jetzt eine betriebliche Haftpflichtversicherung für Ihr Geschäft ab, um potentielle finanzielle Risiken durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auszuschließen. Auf diese Weise sichern Sie sich Ihre berufliche Existenz, sodass Sie sich wieder auf den Spaß an der Arbeit konzentrieren können. Entdecken Sie jetzt die Leistungen und Vorteile unserer Betriebshaftpflichtversicherung für Kosmetiker und Nageldesigner und kontaktieren Sie anschließend Ihren persönlichen Helvetia-Fachberater für ein individuelles Beratungsgespräch.
Wir von Helvetia wissen, welche Unterstützuung Sie als Inhaber eines Kosmetik- oder Nagelstudios gerade in der Gründungsphase brauchen. Daherhaben wir eine Versicherung entwickelt, die günstig die wichtigsten Risiken abdeckt. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Grundschutz (Betriebshaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, Umweltschadensversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung) sowie unsere optionalen Zusatzleistungen und schließen Sie einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz ab. Darüber hinaus können Sie im Rahmen unserer betrieblichen Haftpflichtversicherung auch in privater Hinsicht vorsorgen. Integrieren Sie einfach Ihre private Haftpflichtversicherung in die Betriebshaftpflichtversicherung. Schon ist nicht nur Ihre berufliche Existenz gesichert, sondern auch Sie und Ihre Liebsten.
Durch die Arbeit "am" Menschen sind Sie als Kosmetiker oder Nageldesigner einem erhöhten Risiko für Schadensersatzforderungen ausgesetzt. Diese können, wenn keine ausreichende finanzielle Grundlage vorhanden ist, Ihre Existenz bedrohen oder einen längeren Ertragsausfall provozieren. Umgehen Sie dieses Szenario und schließen Sie jetzt eine umfangreiche Betriebshaftpflichtversicherung ab. Wählen Sie die individuell passende Deckungssummen (3, 5 oder 10 Millionen Euro) ganz nach Ihren Bedürfnissen und Finanzen.
Wer Umweltschäden hört, denkt meistens an vergiftete Flüsse mit toten Fischen. Doch Umweltschäden gehören ebenso wie Schadenersatzforderungen zu den alltäglichen Gefahren eines Kosmetik- oder Nagelstudios. Ein Umweltschaden kann schon entstehen wenn größere Mengen einer acetonhaltigen Flüssigkeit in die Kanalisation gelangen. Reduzieren Sie finanzielle Risiken aus Schadenersatzforderungen auf ein Minimum mit unserer praktischen Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung. Diese springt bei Umweltbeschädigungen auf Boden, Wasser oder Luft sowie bei einer eventuell notwendigen Umweltsanierung zuverlässig für Sie ein, sodass keine weiteren Kosten entstehen.
Wie viele Geschäftsinhaber muss ein Kosmetiker nicht nur die Beschwerden von Kunden, sondern ebenso Gefahren durch Feuer, Rohrbrüchen oder Einbrüchen fürchten. Mit der zusätzlichen Geschäftsinhaltsversicherung in unserem Grundtarif Smart & Easy sind Sie gegen finanzielle Folgen durch Schäden durch:
versichert, sodass Sie sich entspannt zurücklehnen und auf Ihr tägliches Geschäft konzentrieren können. Dabei wird Ihre beschädigte Betriebseinrichtung zum Neuwert (maximale Versicherungssumme 250.000 Euro) ersetzt, unabhängig vom eigentlichen Zeitwert. Die Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich Ihre Einrichtung zum Zeitpunkt des Schadens in Gebrauch befunden haben muss.
Ein Brand oder Rohrbruch kann Ihren gesamten Betrieb lahm legen und für einen mehrmonatigen Ertragsausfall sorgen. Durch unseren zuverlässigen Grundschutz, Smart & Easy für Kosmetik- und Nagelstudios, sind Sie gegen Ertragsausfälle abgesichert, wenn diese durch einen vorangegangenen Schaden wie Feuer, Wasser oder Einbruch verursacht worden sind.
Wer sich in einem Nagel- oder Kosmetikstudio behandeln lässt erwartet Hygiene, wie sie in einer medizinischen Einrichtung gefordert wird. Denn nicht ausreichend gereinigte Arbeitsgeräte oder offensichtliche Verschmutzungen schrecken Kunden ab. Um Ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen, sollten Sie den Kunden oder die Kundin stets vor jeder Behandlung nach eventuellen Allergien, Medikamenteneinnahmen oder Krankheiten fragen, um Probleme während der Behandlung auszuschließen. Vernachlässigen Sie einmal die Hygienemaßnahmen und eine Kundin steckt sich mit einem Nagelpilz an oder infiziert sich mit Bakterien oder Viren, die auf den Besuch in Ihrem Studio zurückzuführen sind, stehen Sie in der Pflicht Schadenersatz zu leisten. Das Risiko, von einem solchen Szenario betroffen zu sein, ist Experten zufolge ziemlich hoch. Gel- oder Acrylnägel gelten bei mangelhafter Hygiene als besonders anfällig gegenüber Krankheitserreger. Sorgen Sie deshalb mit einer umfangreichen, betrieblichen Haftpflichtversicherung vor, sodass Schadensersatzforderungen finanziell keine Bedrohung darstellen.
Ihre Geschäftsinhaltsversicherungen können Sie wahlweise um zusätzliche Elementargefahren, Glasbruch oder einfachen Diebstahl sowie weitere Schadensfälle erweitern. Die Entschädigungsgrenze für das Deckungspaket Smart & Easy Plus beträgt maximal 5.000 Euro.
Ihre betriebliche Haftpflichtversicherung für Ihr Kosmetik- oder Nagelstudio können Sie um eine private Haftpflichtversicherung für sich und Ihre Familie erweitern. Damit sind Sie sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld umfangreich abgesichert. Die Deckungssumme können Sie ganz nach Ihren Bedürfnissen und Finanzen (3, 5 oder 10 Millionen Euro) selbst bestimmen.
Sie rutschen versehentlich mit der Nagelfeile ab und verletzen dabei die Kundin. Diese verklagt Sie auf Schadensersatz.
Durch einen Kurzschluss wird ein Brand ausgelöst, der sämtliche Geschäftsräume sowie das Betriebsinventar inklusive Kosmetika und Werkzeuge zerstört.
Bei einer Maniküre gelangt Acryllack auf die Designerkleidung der Kundin, welche daraufhin Schadensersatz fordert.
Steht der Betrieb infolge eines Schadens still, können in dieser Zeit keine Erträge erwirtschaftet werden. Die Gehälter und fortlaufenden Kosten laufen aber weiter. Diese Schäden deckt die Ertragsausfallversicherung. Es kann eine Haftzeit von bis zu 36 Monaten vereinbart werden. Im Produkt Smart & Easy wird eine Haftzeit von 12 Monaten vereinbart.
Beispiel: Durch einen Feuerschaden ist der Friseurbetrieb unmöglich. Der Wiederaufbau dauert 6 Monate. Helvetia leistet fortlaufende Kosten sowie entgangenen Gewinn.
Goldene Regel (Neuwertersatz von in Gebrauch befindlicher Betriebseinrichtung)
Sachen mit einem Wert unter 40% des Neuwertes werden im Regelfall nur zum Zeitwert entschädigt. Die Goldene Regel besagt, dass gewartete Sachen, die im ständigen Gebrauch sind, zum Neuwert entschädigt werden.
Beispiel: Infolge eines Brandschadens wird die etwas in die Jahre gekommene Ladeneinrichtung des Friseurgeschäftes vernichtet. Ein Gutachter bestätigt den vom Versicherungsnehmer angegebenen aktuellen
Neuwert der Ladeneinrichtung von 10.000 €, der Zeitwert liegt bei 30%.
Bisher: Nach üblicher Zeitwertregelung bekäme der Versicherungsnehmer nur 3.000 €, denn der Zeitwert liegt unter 40% des Neuwerts.
Neu: Helvetia zahlt den Schaden zum Neuwert und ersetzt 10.000 €.