Die Investition in ein Firmengebäude bringt eine erhebliche Wertsteigerung für Ihren Betrieb mit sich – zugleich drohen auch vielfältige Gefahren, gegen die Sie sich und Ihr Unternehmen bestmöglich absichern sollten. Denn ein Schaden an gewerblich genutzten Gebäuden durch Brand, Rohrbruch oder Elementarursachen kann in vielen Fällen das Aus für Ihr Unternehmen und den finanziellen Ruin bedeuten. Um Sie und Ihren Betrieb vor einem solchen Szenario zu schützen, bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in Form der Helvetia Business Gewerbe-Gebäudeversicherung. Lassen Sie sich persönlich von unseren Versicherungsexperten beraten und entdecken Sie jetzt die Vorteile. Die grundsätzlich versicherten Gefahren umfassen neben einer Feuer- und Leitungswasserversicherung außerdem eine Sturm- und Hagelversicherung für Ihr gewerblich genutztes Gebäude. Auch eine Geschäftsinventarversicherung oder eine Elektronikversicherung könnte für Sie interessant sein.
Die vereinbarte Versicherungssumme richtet sich immer nach dem Bedarf Ihres Unternehmens und sollte so gewählt werden, dass Sie Ihr Geschäftsgebäude im Versicherungsfall wiedererrichten können – in gleicher Größe und Ausstattung. Die Helvetia Versicherung bietet Ihnen drei verschiedene Varianten, um auch den aktuellen Wert Ihres Gebäudes zu berücksichtigen. Entscheiden Sie sich für die gleitende Neuwertversicherung mit automatischer Berücksichtigung der Wertentwicklung, die klassische Neuwertversicherung oder die Versicherung auf Wertzuschlagbasis, bei der die Versicherungssumme an die veränderte Preisentwicklung der vergangenen Jahre angepasst wird.
Sie möchten in der Gebäudeversicherung für Ihr Gewerbe alle Eventualitäten absichern und dabei von möglichst günstigen Prämien profitieren? Mit Helvetia ist das kein Problem. Wir bieten Ihnen Rabatte für neu gebaute Werk- und Geschäftsräume bis zu einem Alter von 10 Jahren. Darüber hinaus erhalten Sie immer eine Update-Garantie. Das bedeutet künftige, prämienfreie Leistungsverbesserungen unserer gewerblichen Gebäudeversicherung sind während der Vertragslaufzeit automatisch versichert.
Die Helvetia Gebäudeversicherung für Gewerbe bietet Ihnen im Vergleich zu anderen Versicherern hervorragende Konditionen und Zusatzleistungen, um Ihre Immobilie bestmöglich zu schützen. Beispielsweise verzichten wir auf den Einwand grober Fahrlässigkeit bei Schäden bis 10 % der Versicherungssumme – begrenzt auf 250.000 Euro. Das bedeutet, auch bei grober Fahrlässigkeit durch den Versicherungsnehmer – wie einem Brand durch unbeaufsichtigte Kerzen oder einem Wasserschaden durch einen Geschirrspüler ohne AquaStop – begleichen wir die Schadenssumme im oben genannten Rahmen vollständig.
Darüber hinaus besteht bei der gewerblichen Gebäudeversicherung der Helvetia ein Unterversicherungsverzicht, ebenfalls bei Schäden bis 10 % der Versicherungssumme, bis maximal 1 Mio. Euro. Für Sie bedeutet das: Sollte Ihre Immobilie mehr wert sein, als in der Versicherungspolice angegeben, werden die Leistungen im Schadensfall nicht entsprechend des realen Wertes gekürzt. Wir zahlen Ihnen ohne Prüfung des Realwertes die volle Schadenssumme aus, um Sie bestmöglich vor den finanziellen Folgen eines Gebäudeschadens zu schützen.
Neben den typischen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bietet Ihnen die Helvetia Gebäudeversicherung für Gewerbe auch eine Entschädigung im Falle von Feuernutzwärmeschäden. Diese können beispielsweise durch Öfen, Kamine und Schornsteine verursacht werden – doch auch wärmebedingte Schadensfälle beim Räuchern und Braten, Bügeln oder Fönen sind hierbei abgedeckt. Darüber hinaus sind Überspannungsschäden, Schäden durch Flüssigkeit aus Klimaanlagen oder außen am Gebäude angebrachten Sachen wie Antennen mitversichert. Fallen Aufräumungs- oder Abbruchkosten sowie Ausgaben für Verkehrssicherungsmaßnahmen infolge eines Gebäudeschadens an, übernehmen wir auch diese für Sie im Rahmen der gewerblichen Gebäudeversicherung.
Befindet sich Ihr gewerblich genutztes Gebäude in einem für Elementarschäden gefährdeten Gebiet oder möchten Sie lediglich alle infrage kommenden Schadensfälle mit Ihrer Versicherung abdecken, empfiehlt sich eine erweiterte Elementarschadenversicherung. Diese können Sie bei der Helvetia im Rahmen Ihrer Geschäfts-Inhaltsversicherung abschließen. Sie deckt u. a. folgende Gefahren ab: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Eine Gebäudeversicherung mit Gewerbeanteil stellt meist deutlich höhere Anforderungen als im privaten Bereich, da die möglichen Schäden gravierendere finanzielle Folgen haben können. Gerade mit den zunehmenden Wetterextremen in den vergangenen Jahren, wird eine bezahlbare Gebäudeversicherung für das Gewerbe – die möglichst viele Elementarschäden abdeckt – immer wichtiger. Naturkatastrophen wie Starkregen mit Überschwemmungen und Stürme treten in deutlich kürzeren Zeitabständen auf und verursachen hohe Schadenssummen. Um diese zu regulieren und die finanziellen Folgen für Ihr Unternehmen möglichst gering zu halten, sollten Sie eine gewerbliche Gebäudeversicherung bei der Helvetia abschließen.
Üblicherweise deckt eine klassische Gebäudeversicherung für Unternehmen den Bereich Glasbruch im Innen- und Außenbereich nicht ab. Mit der optionalen Geschäftsgebäude-Glasversicherung der Helvetia können Sie Abhilfe schaffen und diesen Bereich ebenfalls finanziell absichern. Wir erstatten Ihnen Bruchschäden an allen Außenverglasungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind sowie solche an Innenverglasungen in Büros oder Praxen. Die Leistungen werden bis zur maximal vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. Auf Wunsch können Sie auch Glasscheiben im allgemeinen Gebrauch – wie in Treppenhäusern, Windfängen oder an Eingangstüren – über unsere gewerbliche Gebäudeversicherung versichern.
Bei einem Unwetter wurden die elektrischen Leitungen in Ihrer Gewerbeimmobilie beschädigt und müssen komplett ersetzt werden. Die Kosten für diese Reparaturmaßnahme sowie die Betriebsausfallzeiten von mehreren Wochen können den finanziellen Ruin bedeuten.
In der Büroküche wird der Geschirrspüler üblicherweise gegen Feierabend angeschaltet, sodass am nächsten Tag frisches Geschirr zur Verfügung steht. Da das Gerät nicht über einen AquaStop verfügt, verteilt sich das Wasser bei einem Rohrleitungsschaden in der gesamten Etage. Ihre Mitarbeiter haben in diesem Fall grob fahrlässig gehandelt, da der Geschirrspüler nach Feierabend unbeaufsichtigt in Betrieb war.
Ihr Geschäftsgebäude liegt direkt an der Hauptstraße in einer Kurve und wurde von einem Lkw gerammt. Durch die Instandsetzung des Gebäudeteils sowie die Kosten für Aufräumarbeiten und Verkehrssicherungsmaßnahmen entsteht Ihnen ein enormer Schaden.