Als Teil eines guten Personalmanagements möchten Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten? Die Beitragszahlungen sollen direkt vom Bruttolohn des Arbeitnehmers erfolgen? Eine ergänzende Absicherung der Berufsunfähigkeit ist Ihnen wichtig? Mit der Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) erfüllt Helvetia jeden dieser Wünsche.
Ein klarer Vorteil beim Abschluss einer Direktversicherung ist das Sparpotenzial in Sachen Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Denn der Staat ermöglicht Ihnen einen Sparbetrag von bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2024 können so bis zu 302 EUR pro Monat vom Arbeitnehmer steuer- und sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Das bedeutet, der Eigenaufwand für Ihren Mitarbeiter verringert sich auf bis zu 50 % des Gesamtbeitrages. Zusätzlich lässt der Staat weitere Einzahlungen von 302 EUR pro Monat zu, die steuerfrei, jedoch sozialversicherungspflichtig sind.
Laut Betriebsrentengesetz hat jeder Angestellte das Recht auf eine bAV und Sie als Arbeitgeber müssen diese Möglichkeit zur Verfügung stellen. Im Gegenzug erlaubt die staatliche Förderung verschiedene Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben. Die meisten Unternehmen entscheiden sich in diesem Fall für eine Direktversicherung. Doch was bedeutet Direktversicherung? Sie als Arbeitgeber schließen den Rentenversicherungsvertrag für Ihren Mitarbeiter direkt mit der Versicherung ab und haben Einfluss auf die gewünschten Konditionen. Darüber hinaus werden die Beitragszahlungen – je nach gewünschter Variante – direkt vom Bruttolohn des Mitarbeiters abgezogen, d. h. sie sind steuer- und sozialabgabenfrei. Ebenso wird der ggf. von Ihnen gezahlte Zuschuss behandelt. Mit der Direktversicherung von Helvetia nutzen Sie die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in optimaler Weise.
Ereignis | Flexibilität |
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Auszahlung | Als lebenslange Rente oder einmaliges Kapital |
Elternzeit | Beitragsfreistellung (bis 3 Jahre) oder private Weiterführung |
Zuzahlungen | Ab 100 EUR einmal pro Jahr |
Arbeitgeberwechsel | Arbeitnehmer nimmt Vertrag mit – wahlweise Übertragung auf neuen Arbeitgeber, private Weiterführung und Beitragsfreistellung |
Arbeitslosigkeit | Beitragsfreistellung; die Direktversicherung kann nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden (Hartz-IV sicher) |
Flexibler Rentenbeginn | Der Rentenbeginn kann bedarfsgerecht verschoben werden (nicht vor dem 62. Lebensjahr) |