Als Freiberufler oder selbständiger Unternehmer tragen Sie eine große Last auf Ihren Schultern. Vor allem das große Risiko für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden macht vielen Betrieben beziehungsweise Selbstständigen zu schaffen, da diese im Ernstfall den beruflichen Ruin bedeuten können. Schließen Sie daher eine Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflichtversicherung ab und schützen Sie sich vor den Schadenersatzforderungen Dritter. Wir von der Helvetia wissen um die Bedeutung einer guten Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler beziehungsweise Unternehmen und haben ein innovatives Versicherungskonzept entwickelt, mit dem Sie in jeglicher Hinsicht auf der sicheren Seite stehen. Kontaktieren Sie jetzt Ihren persönlichen Helvetia-Fachberater und erfahren Sie mehr über unser Versicherungsangebot sowie Ihren individuellen Versicherungsvertrag.Helvetia verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Versicherungsbranche und erfüllt mit ihrer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung alle Bedürfnisse von selbstständigen Unternehmern sowie Freiberuflern. Profitieren Sie von unserem Know-how und unserem Service und schließen Sie Ihre berufliche Haftpflichtversicherung oder Ihre Betriebshaftpflichtversicherung bei Helvetia ab. Für ausgewählte Berufsgruppen bietet Helvetia auch Vermögensschadenhaftpflicht an.
Sie suchen eine zuverlässige Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Ihren Betrieb? Dann haben Sie in Helvetia den optimalen Ansprechpartner gefunden. Wir bieten Ihnen mit unserem Versicherungsangebot einen umfangreichen Schutz, der Ihre berufliche Existenz finanziell absichert. Werfen Sie jetzt einen Blick in unsere Übersichtstabelle und entdecken Sie die Vorteile unserer Leistungen in nur kurzer Zeit. Gerne können Sie auch Ihren persönlichen Helvetia-Fachberater kontaktieren und sich im Rahmen eines unverbindlichen Gesprächs über unsere Leistungen ausführlich beraten lassen. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Nicht selten herrscht Unklarheit darüber, worin der Unterschied zwischen einer Berufshaftpflicht- und einer Betriebshaftpflichtversicherung liegt. Häufig sind die Grenzen nicht ganz klar, da viele Versicherungstarife beides beinhalten und je nach Bedarf und Kundenwunsch greifen. Dennoch lassen sich beide Haftpflichtversicherungen grob voneinander abgrenzen. Gesetzlich sind Unternehmer wie Privatpersonen verpflichtet, für durch sie verursachte Schäden gegenüber Dritten aufzukommen. Sie haften einerseits für Schäden, die anderen im Rahmen der Betriebstätigkeit durch eigenes Verschulden oder das Verschulden eines Ihrer Mitarbeiter zugefügt werden. Während also eine Betriebshaftpflichtversicherung Haftpflichtansprüche Dritter an ein Unternehmen (einen Betrieb) abdeckt, gilt die Berufshaftpflichtversicherung bei Schadensersatzansprüchen gegen Freiberufler wie bspw. berufstätige Ärzte, Apotheker, Architekten oder Bauingenieure und deren Mitarbeitende. Der Unterschied zur Betriebshaftpflichtversicherung liegt demnach hauptsächlich im Geltungsbereich und bezieht sich auf die berufsspezifischen Haftungsverpflichtungen.