Wir sind Teil der Helvetia Baloise Gruppe.
Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert entsprechen. Ist sie niedriger als der Versicherungswert, wird der Schaden nur im gleichen Verhältnis ersetzt.
Helvetia verzichtet auf diese Regelung bei Schäden bis zur Höhe von 20 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. Euro.
Beispiel: Die vereinbarte Versicherungssumme von 60.000 Euro entspricht nicht dem tatsächlichen Wert von 120.000 Euro. Bei einem Brand entsteht ein Schaden von 6.000 Euro.
Bisher: Sie haben als Kunde nur 50 % (60.000 Euro) Ihrer Werte (120.000 Euro) versichert, daher erhalten Sie auch nur 50 % aus dem Schaden. Im Regelfall wird ein Versicherer nur 3.000 Euro regulieren.
Helvetia verzichtet auf die Anrechnung einer Unterversicherung bei Schäden bis 20 % der Versicherungssumme, maximal 1 Mio. Euro. Im o. g. Beispiel sind 20 % aus der Versicherungssumme 12.000 Euro, daher erhalt der Kunde die volle Regulierungssumme ohne Abzug. Sie sehen auch an diesem Beispiel, wie wichtig es ist die richtige Versicherungssumme zur vereinbaren. Fragen Sie uns.
Steht der Betrieb infolge eines Schadens still, können in dieser Zeit keine Erträge erwirtschaftet werden. Die Gehälter und fortlaufenden Kosten laufen aber weiter. Diese Schäden deckt die Ertragsausfallversicherung. Im Produkt Helvetia Business MultiRisk wird eine Haftzeit von 24 Monaten vereinbart.
Beispiel: Durch einen Feuerschaden ist der Friseurbetrieb unmöglich. Der Wiederaufbau dauert sechs Monate. Helvetia leistet fortlaufende Kosten sowie entgangenen Gewinn.
Künftige prämienfreie Produktverbesserungen gelten automatisch sofort auch für den abgeschlossenen Versicherungsvertrag bei Helvetia Business MultiRisk. Versicherungssummen und Selbstbehalte bleiben unverändert.
Nachbesserungsbegleitschäden: Versichert sind, auch ohne Vorliegen eines versicherten Sachschadens, die Kosten für das Zugänglichmachen und für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands. Nicht gedeckt sind Kosten für die Beseitigung des Mangels selbst.
Beispiel: Ein Einzelhändler für Gardinen hat in einem Neubau neue Gardinenstangen angebracht. Die Halterungen werden unter Putz direkt im Mauerwerk verankert. Nach den Verputzarbeiten stellt sich heraus, dass die Verankerung nicht korrekt durchgeführt worden ist. Um den Fehler zu beheben, muss die Verankerung in den betroffenen Zimmern wieder freigelegt und nachher wieder verputzt werden.
Helvetia ersetzt die entstandenen Kosten für Beseitigung des Putzes und das erneute Verputzen dieser Wandbereiche, nicht jedoch die Kosten für die eigentliche Beseitigung der fehlerhaft montierten Gardinenstangenhalterungen.
AGG-Deckung: Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll eine Benachteiligung verhindert werden, sofern diese aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfolgt.
Führt eine Verletzung der Vorschriften des AGG zu einem Schaden, so besteht Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der AGG-Deckung.
Beispiel: Beim Versicherungsnehmer ist zum 01. Januar eine Stelle für einen Verkaufsmitarbeiter ausgeschrieben. Interessent A wird allein aufgrund der Hautfarbe abgelehnt. Mitbewerber B bekommt die Stelle, obwohl dieser nicht besser qualifiziert ist. A findet erst drei Monate später bei einer anderen Firma einen Arbeitsvertrag. Vom Versicherungsnehmer fordert er Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern.
Helvetia ersetzt dem Versicherungsnehmer die entstandenen Kosten für den geleisteten Schadensersatz.
Mit der sog. Non-Ownership-Deckung soll der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person für den Fall abgesichert werden, dass es auf einer Dienst- oder Geschäftsreise mit einem von ihnen genutzten fremden Personenkraftwagen zu einem Unfall kommt und über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs
Diese Deckung besteht auch für Versicherungsfälle im Ausland, ausgenommen USA und Kanada.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden an den vom Versicherungsnehmer genutzten Fahrzeugen selbst.
Bedingungsgemäß übernimmt der Versicherer in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Gerichts- und Anwaltskosten nur unter der Voraussetzung, dass die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer gewünscht und genehmigt wurde.
Demgegenüber besteht beim erweiterten Strafrechtsschutz der Helvetia Versicherungsschutz, auch ohne dass eine Genehmigung der Strafverteidigung durch den Versicherer erfolgt ist.
Bei Falschalarm sind versichert: Ansprüche, auch öffentlich-rechtliche, wegen Kosten für Feuerwehreinsätze, die dadurch entstanden sind, dass aufgrund von Arbeiten des Versicherungsnehmers ein Falschalarm ausgelöst wurde.
Beispiel: Der Versicherungsnehmer hat den Auftrag an Treppengeländern Schleifarbeiten auszuführen. Dabei wird durch Rauchentwicklung ein Feueralarm ausgelöst. Da es sich um einen größeren Gebäudekomplex handelt, rückt die Feuerwehr mit einem großen Löschzug an.
Für den unnötigen Einsatz macht die Stadt die Anfahrtskosten geltend. Diese Kosten werden von Helvetia übernommen.
Goldene Regel (Neuwertersatz von in Gebrauch befindlicher Betriebseinrichtung)
Sachen mit einem Wert unter 40 % des Neuwertes werden im Regelfall nur zum Zeitwert entschädigt. Die Goldene Regel besagt, dass gewartete Sachen, die im ständigen Gebrauch sind, zum Neuwert entschädigt werden.
Beispiel: Infolge eines Brandschadens wird die etwas in die Jahre gekommene Ladeneinrichtung des Friseurgeschäftes vernichtet. Ein Gutachter bestätigt den vom Versicherungsnehmer angegebenen aktuellen Neuwert der Ladeneinrichtung von 10.000 Euro, der Zeitwert liegt bei 30 %.
Bisher: Nach üblicher Zeitwertregelung bekäme der Versicherungsnehmer nur 3.000 Euro, denn der Zeitwert liegt unter 40 % des Neuwerts.
Neu: Helvetia zahlt den Schaden zum Neuwert und ersetzt 10.000 Euro.
Nein, Helvetia entschädigt bei einem Brand nicht nur die Gegenstände, die verbrannt sind, sondern leistet zusätzlich auch eine Entschädigung der nachfolgenden Kostenpositionen:
Kostenposition 1/2:
Kostenpositionen 2/2:
Mietsachschäden an Arbeitsgeräten: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräten. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Arbeitsgeräte kurzfristig, maximal eine Woche, gemietet (nicht geleast), geliehen, gepachtet oder aufgrund eines besonderen Verwahrungsvertrages
im Besitz des Versicherungsnehmers sind.
Beispiel: Der Bäcker will seinen Geschäftsbereich erweitern und bietet nun auch Kochen und Backen vor Ort an. Bei einem Kunden wird in großer Runde gemeinsam gekocht und gebacken.
Versehentlich beschädigt er eine Küchenmaschine, die ihm der Kunde für diesen Abend geliehen hatte. Helvetia ersetzt den Schaden in Höhe von 1.000 Euro.