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Frau ist hinter einer Glasscheibe, mit einem Schild auf dem "Sorry we´re closed" geschrieben ist, zu sehen.

Ertrags­ausfall­versicherung

Ihr Rundumschutz gegen Betriebsunterbrechungen.
Update-Garantie mit künftigen, prämienfreien Leistungsverbesserungen
Sofortige Summen- und Konditionsdifferenzdeckung bei einer bestehenden Ertragsausfallversicherung
Umfangreiche Versicherungsleistungen bei Betriebsausfall abgedeckt

Was ist eine Ertragsausfallversicherung?

Die Ertragsausfallversicherung sichert Ihr Unternehmen gegen finanzielle Verluste ab, die durch unerwartete Ereignisse wie Naturkatastrophen, technische Störungen oder andere Betriebsunterbrechungen verursacht werden können. Diese Versicherung hilft Ihnen, den finanziellen Betrieb aufrechtzuerhalten, während Ihr Unternehmen nicht voll funktionsfähig ist.

Warum eine Ertragsausfallversicherung unverzichtbar ist!

In der Geschäftswelt sind unvorhersehbare Ereignisse wie Elementarschäden, Diebstahl und andere Schadensfälle leider keine Seltenheit. Diese Ereignisse können nicht nur Ihre Betriebsausstattung beschädigen, sondern auch schwerwiegende wirtschaftliche Einbußen nach sich ziehen. Die Helvetia Business Ertragsausfallversicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz, um die finanziellen Folgen solcher Ereignisse effektiv abzufedern.

Investieren Sie in die Zukunft und Stabilität Ihres Unternehmens

Kontaktieren Sie uns heute, um eine individuelle Beratung zu erhalten und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen gegen unvorhersehbare wirtschaftliche Herausforderungen absichern können.

Die wichtigsten Leistungen im Über­blick

Was versteht man unter Haftzeit?

Die Haftzeit einer Ertragsausfallversicherung beschreibt den Zeitraum, in dem der Versicherer zu Leistungszahlungen verpflichtet ist. Dieser beträgt meist 12 Monate, kann jedoch bei der Helvetia auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden. Entscheidend für den Beginn des Haftzeitraums ist dabei nicht das Datum der Betriebsunterbrechung, sondern der Zeitpunkt, ab dem ein Sachschaden eingetreten ist. Für Sie als Versicherungsnehmer ist das vor allem dann wichtig, wenn die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft länger als die vereinbarten 12 bzw. 36 Monate dauert. Denn dann ist der Versicherer nicht mehr verpflichtet, Ersatz für nachfolgende Ausfallschäden zu leisten.

Optionale Zusatz­versicherung

Geschäfts­glas­ver­sicherung

Entsteht Ihnen ein Sachschaden durch Glasbruch an Spiegeln, Glasplatten, Scheiben oder Werbeanlagen, lässt sich dieser mithilfe der Zusatzleistung der Geschäftsglasversicherung abdecken.